Dies ist ein Beitrag zum Thema Umschuldung !! im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Habe heute von der Bank erfahren müssen das eine weitere Kontoeröffnung nicht möglich ist.
Näher dazu:
Das Saldo vom Girokonto ...
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18.05.2009, 16:10 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.04.2009
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 2
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Umschuldung !!
Habe heute von der Bank erfahren müssen das eine weitere Kontoeröffnung nicht möglich ist.
Näher dazu: Das Saldo vom Girokonto sollte in einen Ratenkredit umgeschuldet werden. Die Banke verweigerte dies da sie keine weiteren Konten für Betreute eröffnet. Klar ist das es teurer ist einen Dispo zu haben, darum der Umschuldungsversuch und die Bank verdient mehr. Ist das so üblich bei Banken ?? Hat jemand ähnliche Erfahrungen. |
20.05.2009, 16:03 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Kura,
die einzige Verpflichtung, die mir bzgl. Banken oder Sparkassen bekannt ist, ist die Einrichtung eines Guthabenkontos. Die Ausgestaltung der weiteren Geschäftsbeziehung liegt wohl im Aushandeln. Vielleicht fragst Du bei anderen Instituten noch einmal nach. Hier im Forum haben wir aber schon häufiger gelesen, dass Kreditinstitute gerade in Betreuungssachen eher defensiv agieren. Gruß Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
20.05.2009, 17:16 | #3 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 44
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Ging meinem Betreuten auch so. Wir haben dann mit der Bank mit dem S eine Ratenvereinbarung unterschrieben, damit er wieder ein Girokonto bekommt, denn er wurde vor Jahren dort gekündigt. Aber das ist wirklich von Bank zu Bank unterschiedlich.
Bei einer anderen Bank bin ich gerade dabei, meinen Betreuten so langsam Monat für Monat aus dem Dispo zu holen. Sicher kommt es immer auf die Höhe der Schulden bis die Bank wirklich nicht mehr mit sich reden läßt. Mein Vorredner hat da völlig Recht. Eigentlich sind die alle verpflichtet ein Guthabenkonto zu führen. |
20.05.2009, 17:46 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Kura,
was gab die Bank an Begründung an, weshalb es nicht ginge? Gibt es irgendwelche Sicherheiten oder Personen, die bürgen könnten? Oder handelt es sich um eine Vermögenslose, die zudem leistungsunfähig ist? Bei wirklich aussichtloser Entschuldung wäre mal eine Frage bei der Verbraucherberatung und Schuldenberatung nicht verkehrt. Und wenn die Schulden perspektivisch gar nicht getilgt werden können von der Sozialhilfe, dann ist auch eine eidesstattliche Versicherung mitunter ganz hilfreich. Bei diesem Klientel und unter Betreuung stehend ist ein Eintrag bei der Schufa nicht Anrüchiges und schafft mitunter Zeit und Flexibilität. Die Vor- und Nachteile musst du auf den Einzelfall bezogen abwägen. Heinz |
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Stichworte |
bank, bankprobleme, dispo, dispositionskredit, girokonto, konto, kontoeröffnung, kontoführung, kredit |
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