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Auskunft über Lebensversicherung, obwohl ein gesetzlicher Betreuuer bestellt ist?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Auskunft über Lebensversicherung, obwohl ein gesetzlicher Betreuuer bestellt ist? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo! Ich hoffe ihr könnt mir helfen…: Etwas kurz vorab: Mein Opa lebt in einem Altenheim und hat einen gesetzlichen ...


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Alt 28.05.2009, 10:43   #1
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Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Recklinghausen
Beiträge: 5
Ausrufezeichen Auskunft über Lebensversicherung, obwohl ein gesetzlicher Betreuuer bestellt ist?

Hallo!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen…:
Etwas kurz vorab: Mein Opa lebt in einem Altenheim und hat einen gesetzlichen Betreuer, der sich eigentlich um sämtliche Angelegenheiten die meinen Opa betreffen, kümmern soll.

Nun zum Sachverhalt: Mein Opa hat damals eine Lebensversicherung abgeschlossen, die für den Fall gedacht war, dass - wenn er eines Tages stirbt - diese für die Bestattungskosten verwendet wird. Als er dann in Altenheim gezogen ist, konnte er diese Lebensversicherung nicht weiterzahlen, da seine Rente nicht einmal die Heimkosten decken und ihm so nur sein Taschengeld verbleibt. Es wurde damals mit der Versicherung vereinbart, dass die Lebensversicherung erst einmal ruhen soll. Als mein Opa dann erst einmal ein paar Monate im Heim lebte, flog dann auch schon ein Brief vom Sozialamt ins Haus. Meine Mutter und deren Geschwister sollen die Einkommensverhältnisse darlegen und Unterhalt zahlen. Bei diesem Vorgang erfuhr das Sozialamt dann auch von der bestehenden Lebensversicherung. Jetzt ist es so, dass der bestellte Betreuer keine Auskunft geben kann bzw. will, was nun mit der Lebensversicherung passiert ist, d.h. ob das Sozialamt diese Lebensversicherung bis zum Zeitpunkt der Auszahlung festhält bzw. an wen diese zum Auszahlungszeitpunkt ausgezahlt wird. Die Versicherung konnte mir nur die Auskunft geben, dass diese zunächst bis zum 01.09.2010 ruht und dass sie als Begünstigten nur eine Postfachnummer hat. Sämtliche weitergehenden Informationen erhält nur der Betreuer. Demnach weiß niemand, wie hoch die Versicherungssumme ist und an wen diese bei Fälligkeit ausgezahlt wird. Gibt es eine Möglichkeit irgendwie an Informationen zum Stand der Versicherung zu kommen?
In dem Fall, dass mein Opa eines Tages verstirbt, ist nämlich, wenn die Versicherung an das Sozialamt ausgezahlt wird, für die Bestattungskosten nicht gesorgt. Kann der Betreuer jetzt noch für meinen Opa einen Bestattungvertrag abschließen, obwohl das Sozialamt zum größten Teil die Heimkosten bzw. Unterhaltsleistungen für meinen Opa zahlt?

Ich hoffe ihr versteht mein Problem, auch wenn es ein bisschen wirr ist und könnt mir helfen.
Vielen Dank schonmal
Sarah ist offline  
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Alt 28.05.2009, 11:43   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von Sarah Beitrag anzeigen
Jetzt ist es so, dass der bestellte Betreuer keine Auskunft geben kann bzw. will, was nun mit der Lebensversicherung passiert ist, .... Gibt es eine Möglichkeit irgendwie an Informationen zum Stand der Versicherung zu kommen?
In dem Fall, dass mein Opa eines Tages verstirbt, ist nämlich, wenn die Versicherung an das Sozialamt ausgezahlt wird, für die Bestattungskosten nicht gesorgt.

Hallo Sarah,
auch wenn du Familienangehörige bist hast du kein Anrecht auf Informationen über den Vermögensstand einer Betreuten Person, warum auch?

Im Rahmen der Sozialhilfe gibt es einen Schonbetrag welcher nicht angetastet wird (2600 €). Alles darüber muss eingesetzt werden zur Deckung der Heimkosten. Leider wird dieser unsinnige Abschluß von Lebensversicherungen zur Deckung der Bestattungskosten immer wieder gemacht. Diese Verträge sind jedoch kein geschütztes Vermögen und müssen vor der Sozialhilfe aufgebraucht werden. Vor den Betreuungskosten sind die Verträge auch nur bis zum Freibetrag geschützt.


Gruß
Andreas
agw ist offline  
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Alt 28.05.2009, 11:49   #3
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Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Recklinghausen
Beiträge: 5
Standard

Schon mal vielen Dank für deine Antwort.

Vielleicht ist die Frage dumm, aber wie soll er denn erstmal auf 2600 € kommen, er erhält ja nur sein Taschengeld, d.h. er kann ja nichts ansparen. Kann denn der Betreuer eine gewisse Summe ansparen bzw. jetzt noch einenm sog. Bestattungsvertrag für meinen Opa abschließen, auf den monatlich ein gewisser Betrag überwiesen wird?
Sarah ist offline  
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Alt 28.05.2009, 13:28   #4
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard Lebensversicherung

Wenn die Lebensversicherung verwertet wird, gibt es möglicherweise einen Rückkaufwert, der dann zu 2.600 € dem Opa zustehen würde. Das hängt also davon ab, wie die Lebensversicherung ausgestaltet ist
ronja ist offline  
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Alt 28.05.2009, 16:39   #5
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Registriert seit: 27.05.2009
Ort: Recklinghausen
Beiträge: 5
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Das ist ja das Problem an der Geschichte... Es weiß niemand,mit welchen Bedingungen/Klauseln der Vertrag ausgestaltet ist, weil mein Opa keine Unterlagen mehr von dieser Versicherung hat, außer einen Brief, in dem steht, dass die Versicherung erst einmal ruht.
Sarah ist offline  
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Alt 28.05.2009, 20:55   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Im Rahmen der Sozialhilfe gibt es einen Schonbetrag welcher nicht angetastet wird (2600 €). Alles darüber muss eingesetzt werden zur Deckung der Heimkosten. Leider wird dieser unsinnige Abschluß von Lebensversicherungen zur Deckung der Bestattungskosten immer wieder gemacht. Diese Verträge sind jedoch kein geschütztes Vermögen und müssen vor der Sozialhilfe aufgebraucht werden. Vor den Betreuungskosten sind die Verträge auch nur bis zum Freibetrag geschützt.


Gruß
Andreas
Zitat:
Zitat von Sarah Beitrag anzeigen
Vielleicht ist die Frage dumm, aber wie soll er denn erstmal auf 2600 € kommen, er erhält ja nur sein Taschengeld, d.h. er kann ja nichts ansparen. Kann denn der Betreuer eine gewisse Summe ansparen bzw. jetzt noch einenm sog. Bestattungsvertrag für meinen Opa abschließen, auf den monatlich ein gewisser Betrag überwiesen wird?
Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Wenn die Lebensversicherung verwertet wird, gibt es möglicherweise einen Rückkaufwert, der dann zu 2.600 € dem Opa zustehen würde. Das hängt also davon ab, wie die Lebensversicherung ausgestaltet ist
Hallo,
um den Beitrag von Andreas deutlich zu formulieren: Der Schonbetrag ist insgesamt 2.600€! D.h. konkret, dass wenn der Vertrag bisher einen Wert von 2500€ hat, darf dein Opa nicht mehr als 100€ auf dem Taschengeld-/Girokonto haben!!
Klar kann der Betreuer noch so einen Vertrag abschliessen, nur welchen Sinn sollte das haben? Dies führt doch nur dazu, dass das Amt bei Überschreiten der Summe von 2600€ gesamt, verlangt, dass die Lebensversicherung gekündigt und an es ausbezahlt wird. Sollte dein Opa deshalb von den knapp 90€ Barbetrag noch auf etwas verzichten?
Was ronja schreibt ist deshalb auch nur halb richtig - da kommen keine 2600€ direkt an den Opa, sondern erstmal wird gegengerechnet - falls er 2000€ auf dem Konto hat, bleiben halt nur 600€ für ihn.
Knapp und offen gesagt, sind solche Versicherungen für Menschen in Heimen Quatsch! Die Beerdigungskosten fallen sowieso an die nächsten Angehörigen - und 2600€ reichen heute da meist nicht mehr aus - lasst den alten Mann lieber nochmal in Freizeit fahren o.ä., statt stir auf die Einhaltung des Betrags zu schielen, er hat mehr davon...Übrigens gibts auch beim Ausschlagen des Erbes Vermögensprüfungen bei den Angehörigen, wenn das Geld des Verstorbenen nicht reicht

Gruß
M.
Towerowitch ist offline  
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Alt 29.05.2009, 00:48   #7
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Hallo,

Zitat:
Alles darüber muss eingesetzt werden zur Deckung der Heimkosten. Leider wird dieser unsinnige Abschluß von Lebensversicherungen zur Deckung der Bestattungskosten immer wieder gemacht. Diese Verträge sind jedoch kein geschütztes Vermögen und müssen vor der Sozialhilfe aufgebraucht werden.
Ich habe das anders kennengelernt.

1. Hier werden generell auch Bestattungskosten von über 2600,00 € anerkannt, sofern dafür ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wurde und die Summe nachweislich und unwiderruflich für eine Bestattung angelegt wird. Ich habe mal einen Herrn betreut, der noch vermögend war und wo mir das Sozialamt sagte, dass ich bis 5000,00 € unwiderruflich für seine Bestattung anlegen darf, dies aber nachweisen müsste. Das habe ich auch getan, 2 Tage bevor er Sozialhilfe bezogen hätte, ist er verstorben.

2. Bei Versicherungen geht die Summe im Todes-/und Erlebensfall unwiderruflich, für die Bestattungsvorsorge, an das Bestattungsinstitut, evtl Überschüsse werden an die Erben ausbezahlt. Es handelt sich hierbei immer um Versicherungen, deren Auszahlungshöhe im Todesfall gerade die Beerdigungskosten decken oder darunter liegen. Die Kosten liegen ungefähr zwischen 3100 und 3900 €, abhängig davon ob es ein Wiesengrab mit Urnenbestattung oder Erdbestattung sein soll. Da ist sonst nichts bei, keine Trauerede, kein Kaffeetrinken, keine Anzeige, nichts dergleichen.

Liegen meine Klienten incl. einem Rückkaufswert & anderen Guthaben über den Schonbetrag, so frage ich immer an, ob ich einen solchen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen darf und ich habe in über 8 Jahren noch nie gesagt bekommen, dass das nicht möglich ist . Diese Vorsorge, beim Bundesverband Deutscher Bestatter, ist geschützt und wird nicht berücksichtigt.

Wenn, wie aktuell, eine Klientin eine Versicherung von derzeit 1400,00 € Rückkaufswert hat, aber im Todesfall derzeit 3800,00 € bekommen kann, dann wäre ich dumm diese aufzulösen. Die Beerdigungskosten würden derzeit 3900,00 € kosten, im Laufe der Jahre werden diese steigen.

Wenn es weit und breit keine Angehörigen gibt, die sich um die Bestattung kümmern werden, oder schon mit dem Geld rechnen, treffe ich die Vorsorge.

Ich habe aus einem Erlebnis eine Lehre gezogen, wo die Angehörigen, die sie nie gekümmerten, meinen Betreuten in einer anderen Stadt anonym beerdigt ließen, weil es da günstiger war und den Rest des Geldes haben sie brüderlich geteilt und verjubelt. Dies war ganz und gar nicht in seinem Sinne.Seitdem kümmere ich mich draum, dass die Leute nicht durch solche Angehörigen beerdigt werden müssen, oder durch das Ordnungsamt.

Den meisten Klienten liegt sehr viel daran "anständig" unter die Erde zu kommen und eine Bestattung, sofern es keine anonyme Feuerbestattung ist, kostet eben mehr als 2600,00 €.

Geändert von Tina L. (29.05.2009 um 08:39 Uhr)
Tina L. ist offline  
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Alt 29.05.2009, 21:34   #8
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Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen

Ich habe das anders kennengelernt.
Hallo Tina,

zunächst ging es hier um eine Lebensversicherung, die wohl von den Ämtern anders eingeschätzt wird als ein Bestattungsvertrag nach den Regeln des BDB. Da der Vertrag eh nicht vorliegt, ist es müßig darüber zu diskutieren, ob er diesen Regeln entspricht...
Bzgl. der Kündigung von Versicherungen, gebe ich dir grundsätzlich Recht, doch wie ist es bei Sozialhilfeempfängern, die keinen Bestattungsvorsorgevertrag haben? Ich denke, da wird schon genau hingeschaut und auch gefordert, solche Verträge aufzulösen...
Das Abschließen eines Neuvertrages, halte ich angesicht von 90€ Taschengeld für daneben, sorry. den meisten bleiben doch real nach Zuzahlung von Medikamenten, die die KK nicht zahlt, Frisör und Fußpflege doch selten mehr als 40€. Selbst wenn man davon die Hälfte einsetzen würde, müsste man noch recht lange leben und selbst noch auf die kleinsten Annehmlichkeiten verzichten...

Gruß
M.
Towerowitch ist offline  
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Alt 30.05.2009, 01:22   #9
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Hallo,

Zitat:
doch wie ist es bei Sozialhilfeempfängern, die keinen Bestattungsvorsorgevertrag haben? Ich denke, da wird schon genau hingeschaut und auch gefordert, solche Verträge auffzulösen...
Wenn bei der Betreuungsübernahme eine solche Versicherung finde, dann frage ich umgehend nach, ob ich dafür einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen darf. Zunächst beim Sozialhilfeträger und dann beim Vormundschaftsgericht, auch u.a. um das Bezugsrecht ändern zu lassen. Bisher habe ich damit wirklich gute Erfahrungen gemacht, wenn ich schnell bin, nicht noch ewig warte, dann ist man bisher immer einverstanden gewesen. Vielleicht ticken die Uhren hier auch anders, keine Ahnung...

Zitat:
Das Abschließen eines Neuvertrages, halte ich angesicht von 90€ Taschengeld für daneben, sorry
Da stimme ich Dir zu. Dieses Geld reicht eh meistens vorne und hinten nicht, zudem sind die Beiträge (bei Neuabschlüssen) in diesem Alter sehr hoch.
Tina L. ist offline  
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Alt 03.06.2009, 13:11   #10
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Ort: Recklinghausen
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Okay, ich danke euch schon mal...
Sarah ist offline  
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bestattungsvertrag, bestattungsvorsorge, heimkosten, lebensversicherung

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