Dies ist ein Beitrag zum Thema Vermögensverzeichnis-Nebenkosten vom letzten Jahr im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
nachdem jetzt 2x mein Geschriebenes verschwunden war, schreibe ich jetzt auf Works vor.
Wollte auf senden klicken, war aber ...
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28.05.2009, 22:50 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 28.05.2009
Beiträge: 5
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Vermögensverzeichnis-Nebenkosten vom letzten Jahr
Hallo,
nachdem jetzt 2x mein Geschriebenes verschwunden war, schreibe ich jetzt auf Works vor. Wollte auf senden klicken, war aber nicht mehr angemeldet. Also, wie ich in der Vorstellung schrieb, pflege ich seit 1.5 Jahren meinen Schwager (Bruder von meinem Mann). Mein Mann und ich sind auch die Betreuer von ihm. Das Vermögensverzeichnis vom letzten Jahr war ok. Nun meine Frage: Da die Rechnungen für Wasser, Abwasser, Öl erst Ende des Jahres kamen, habe ich die nicht im VV aufgeführt. Ist es ok, wenn ich den anteiligen Betrag jetzt im neuen VV vom übrig gebliebenen Geldbetrag abziehe? Natürlich mit Nachweis. Mein Schwager bekommt Grundsicherung. Bisher bekam er monatlich Heizungsgeld, jetzt bekommt er 1x im Jahr eine Brandbeihilfe. Dieser Betrag geht eigentlich an meinen Mann, da er die Rechnungen für Heizöl bezahlt, er ist Hauseigentümer. Reicht es wenn ich im VV angebe: xxEuro Brandbeihilfe an Bruder gezahlt und das Datum? Nachdem ich das VV letztes Jahr nach der Prüfung vom Gericht wieder bekam, merkte ich das ich vergessen hatte, die monatlichen Beträge der Grundsicherung für die Nebenkosten weg zurechnen, da es ja laufende Kosten die wir ja bezahlen. War ja noch Neuland für mich, aber aus Fehler lernt man ja bekanntlich. Hoffentlich habe ich nicht zu wirr geschrieben, ansonsten bitte noch mal nach fragen. Danke |
29.05.2009, 21:53 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Moin
Juchheissa, Du hast tatsächlich etwas wirr geschrieben. Ich vermute mal, das was du als Vermögensverzeichnis (VV) beschrieben hast war eher die Rechnungslegung (RL). Das VV wird nur zu Beginn der Betreuung erstellt, die RL alle Jahre wieder. Die ganzen Sachen, die in einem Normalen Mietverhältnis als Nebenkostenabrechnung anfallen, gehören nicht in das Vermögensverzeichnis, sondern in die Rechnungslegung. Da werden sie dann als Einnahme (Rückzahlung von Guthaben) oder Ausgabe (Nachzahlung) verbucht und gut ist's. Eine andere Sache ist, dass du - zumindest so vermute ich es - als ehrenamtliche Betreuerin keine RL auf Heller und Pfennig machen mußt. Also keine Nachweise für jede Buchung etc.. Zumindest erkläre ich mir Deine Berechnung der Kosten für die Unterkunft auf diese Art nachzuweisen. Wenn Dein Rechtspfleger die letzte RL akzeptiert hat, scheint das ja ganz ok gewesen zu sein. Rechtpfleger beissen üblicherweise nicht, wenn man sie etwas fragt. Also: Sag ihm dass doch einfach mit der Brandbeihilfe und den Heizkosten und wie ihr das verechnet und frage nach, ob er das so akzeptiert. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Bei der Rechnungslegung von Berufsbetreuern muss auch ein Beleg zu der jeweiligen Buchung dabei sein. Würde ein Berufsbetreuer Deinen Schwager betreuen, dann würde er bzgl. der Zahlungen an Deinen Mann eine Vereinbarung mit ihm Treffen und diese beiheften. Und damit fertig. MfG & schöne Pfingsten Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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nebenkosten, vermögensverzeichnis |
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