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Einwilligung in eine OP

Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung in eine OP im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Könnten Sie das Papier hier einstellen? Zitat: Zitat von agw Hallo Niederrheiner, ...Unser hiesiges Amtsgericht hat sich netterweise mal die ...


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Alt 23.01.2019, 15:45   #11
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.05.2017
Beiträge: 15
Standard

Könnten Sie das Papier hier einstellen?





Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Niederrheiner,

...Unser hiesiges Amtsgericht hat sich netterweise mal die Mühe gemacht ein zweiseitiges Papier zur Rechtslage bei Patientenrechten betreuter Personen zu erstellen....
BetreuerS ist offline  
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Alt 23.01.2019, 16:32   #12
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Wie wäre es hiermit?
https://bdb-ev.de/79_Flyer.php
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.03.2019, 06:06   #13
Einsteiger
 
Registriert seit: 04.12.2016
Ort: Gera
Beiträge: 21
Standard

Ich habe vor kurzem einen schönen Standardbrief für Ärzte/Krankenhäuser erhalten, wenn der Betreute selbst noch einwilligungsfähig ist:

Bekanntgabe der Betreuung

Sehr geehrte Damen und Herren

ich bin vom Amtsgericht – Betreuungsgericht – zum rechtlichen Betreuer für..... bestellt worden. Beigefügt erhalten Sie die Urkunde zu meiner Bestellung als Betreuer. Ich bitte Sie, die vom Amtsgericht bestellte gesetzliche Vertretung in Ihren Unterlagen zu vermerken.

Gemäß § 1904 BGB willigt der Betreuer in eine ärztliche Heilbehandlung ein, wenn ihm der entsprechende Aufgabenkreis, die Gesundheitssorge, übertragen ist.
Auf die Einwilligung des Betreuers kommt es jedoch nicht an, wenn die Einwilligungsfähigkeit als natürliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung der konkreten zur Entscheidung stehenden medizinischen Maßnahme beim Betreuten noch vorhanden ist. Allein der Patient entscheidet - wenn er einwilligungsfähig ist - ob er sich behandeln lässt.

Es ist nicht Aufgabe des Betreuers, seine Fähigkeiten und seinen Willen an die Stelle des Betreuten zu setzen, sondern zu gewährleisten, dass der Wille und die Wünsche des Betreuten respektiert werden.
Ärzte können nicht darauf bestehen, den Betreuer statt den Betroffenen aufzuklären und sich vom Betreuer schriftlich bestätigen zu lassen, dass über alle Risiken aufgeklärt wurde.

Wenn ernsthafte Zweifel ihrerseits hinsichtlich der Einwilligungsfähigkeit des o.g. Betreuten bestehen (Erkenntnis des Wesens, der Bedeutung und der Tragweite der medizinischen Behandlung), werde ich selbstverständlich als Betreuer tätig werden.

Den weiteren Schriftwechsel richten Sie bitte ausschließlich an meine oben genannte Anschrift. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter der Telefonnummer .... oder .... zur Verfügung.


Vielleicht hilft das ja dem ein oder anderen
DerSchakal ist offline  
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Alt 17.03.2019, 10:02   #14
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,604
Standard

Moin moin

Das hier:

https://bdb-ev.de/module/datei_uploa...hp?file_id=158

ist da auch recht hilfreich.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Stichworte
aufklärungsgespräch, gesundheitsfürsorge, krankenhaus, operation


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