Dies ist ein Beitrag zum Thema Einwilligung in eine OP im Unterforum Gesundheitssorge - Arzteinwilligungen - Krankenkasse , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Folgender Sachverhalt:
Ich bin als Betreuer für einen in einem Heim untergebrachten jungen Mann bestellt, bei dem eine Operation am ...
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29.05.2009, 10:21 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Einwilligung in eine OP
Folgender Sachverhalt:
Ich bin als Betreuer für einen in einem Heim untergebrachten jungen Mann bestellt, bei dem eine Operation am Auge vorgenommen werden soll. Dies soll in einem realtiv weit entfernten Krankenhaus geschehen. Jetzt fordert der behandelnde Karnkenhausarzt meine persönliche Anwesenheit für das Aufklärungsgespräch ein. Ich möchte aber, wegen der Entfernung diese Aufklärung telefonisch, dies verweigért der Arzt. Wie ist damit umzugehen? |
29.05.2009, 10:42 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
im günstigsten Falle geht es per Fax, ansonsten hinfahren. Gruss Andreas |
29.05.2009, 13:32 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Hallo,
kann der Betroffene nicht selbst einwilligen? Grüße, Flafluff. |
29.05.2009, 17:55 | #4 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Aufklärung
Die meisten Kliniken akzeptieren Faxeinwilligung, ansonsten sollte in der Ttt zunächst geklärt werden, ob der Betreute rechtswirksam selbst einwilligen kann. Viele Ärzte glauben ja, dass der Betreute durch die Betreuerbestellung für diesen Bereich nicht mehr alleine rechtswirksam handeln kann, sind erstaunt, wenn man es ihnen erklärt und fragen dann eventuell, wofür der Betreuer dann überhaupt da ist. In Köln gibt es auch ein Krankenhaus, das auf persönlicher Anwesenheit hartnäckig besteht, für die Aufklärung einen Termin vereinbart und einen dann von Pontius zu Pilatus für weitere Gespräche schickt, die angeblich für den geplanten Eingriff unerläßlich sind, obwohl davon vorher nie die Rede war.Da gehen schon mal drei bis vier Stunden drauf, auch wenn man aufgrund des Termins höchstens anderthalb Stunden - also so zwischen zwei anderen Terminen - geplant hatte.
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29.05.2009, 20:47 | #5 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Zitat:
probiers per Fax, oder geh hin - Ärzte sind halt so. Habe schon alles durch, Ärzte, die für das Legen seinen Katheders (beim 3. Mal wohlgemerkt!) auf Anwesenheit bestanden, welche die Zähne zogen ohne Betreuerkontakt, oder welche die sich Einwilligungen von Betreuten haben geben lassen, die wirklich nicht absehen konnten, was ne Vollnarkose ist. Eine wirkliche Systhematik wirst du nicht finden.... Gruß M. |
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29.05.2009, 21:37 | #6 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Ärzte und Einwilligung
Moin Moin
Habe gerade so einen Fall, bei dem die Ärztin unbedingt darauf bestanden hat, das die Betreuerin persönlich zum Gespräch erscheint. Dann war sie aber selber 2 mal zum Termin nicht da. Blöde Kuh! Zum dritten Anlauf war sie nicht mehr auf der Station und eine Kollegin war zuständig. Die Unterlagen waren bei der Gelegenheit nur sehr schlampig übergeben worden. Tolle Wurst. Es gab ein weniger freundliches Schreiben an den Chefarzt von dem einen Einlauf nach unten. Fertig. Dann ging es auch per FAX. Ich gehe durchaus auch zu Arztgesprächen, wenn es sich zeitlich einrichten läßt. Meißtens regele ich das schon bei der Aufnahme. Da kann man sich wg. der notwendigen Untersuchungen vorab unterhalten und auf Besonderheiten hinweisen. Damit fließen die Informationen und die Bereitschaft dann später Einwilligungen per FAX zu regeln steigt enorm. Allerdings warte auf ich einem Arzt bei vereinbarten Terminen bestenfalls 10 Minuten, dann hole ich ihn aus dem Dienstzimmer, oder hinterlasse die Nachricht, dass er mich anrufen soll. Wenn er dann darauf besteht, dass das Gespräch wieder persönlich stattfindet, lade ich Ihn in mein Büro ein und er kann sicher sein, dass er keine 10 Minuten warten muß. Basta. Die erstaunten Gesichter konnte man sogar durch das Telefon hören. Auch ein Arzt begreift sehr schnell, dass er nur ein Mensch ist, wenn man ihm deutlich sagt, dass er ohne meine Einwilligung keinen Finger krümmen darf und dass in diesem Spiel er nicht der allmächtige Gott ist. Man muss es ihm aber auch deutlich sagen. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.05.2009, 16:01 | #7 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ich stelle mich da mittlerweile auch sehr stur. Ich bin auch gern für persönliche Gespräche und Aufklärungen bereit, aber manchmal ist es wirklich zeitlich sehr eng, mehrere Betreute kommen gerade ins Krankenhaus.... Da muss es einfach auch mal per Telefon/ Fax gehen, ob sie wollen oder nicht.
Wie oft hab ich schon wie ein Nappel irgendwo ewig auf einer Station auf einen Arzt gewartet, um dann innerhalb von 5 Minuten abgefertigt zu werden oder das angeblich dringende persönliche Gespräch stellte sich als absolut nichtig heraus. |
23.07.2009, 09:50 | #8 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 18.11.2008
Beiträge: 72
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Ich muss das Thema noch einmal aufgreifen:
Nach langem hin und her bin ich dann doch in das 150km entfernte Krankenhaus gefahren, habe mich über die Narkose und OP informieren lassen und noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass die Betreute, weil Einsichtsfähigkeit vorhanden, selbst in den Eingriff einwilligen kann. Eine Woche später, einen Tag vor dem geplanten Eingriff, Anruf des Krankenhauses, meine Unterschrift würde fehlen, die ganzen Erklärungen noch mal telefonisch, Resultat: ohne meine vor Ort gegebene Unterschift keine OP. Unglaublich!! |
23.07.2009, 11:13 | #9 |
Admin/ Berufsbetreuer
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Hallo Niederrheiner,
die sachliche Unkenntniss im Betreuungsrecht bei Ärzten ist schon stark vertreten. Unser hiesiges Amtsgericht hat sich netterweise mal die Mühe gemacht ein zweiseitiges Papier zur Rechtslage bei Patientenrechten betreuter Personen zu erstellen. Dies verteile ich inzwischen sehr gerne an die Kliniken. Danach ist meist erst mal Ruhe. Aber nur bis der nächste, von seiner Handlung völlig überzeugte, Assistenzarzt wieder auftaucht. Wenn in deinem Fall für dich klar ist das dein Betreuter einwilligungsfähig ist würde ich den Arzt auffordern dir umgehend eine fachärztliche Stellungnahme zur Frage der Einwilligungsfähigkeit zukommen zu lassen. Anderenfalls stellt sein Verhalten eine Verweigerung der Behandlung dar. Hierbei läßt sich gut die Kliniksleitung, die Krankenkasse und die Ärztekammer einschalten. Viel Erfolg, Andreas |
23.07.2009, 11:43 | #10 |
Moderator
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Beiträge: 5,801
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Theorie und Praxis
Hallo, für die Form der Einwilligung gibts gesetzlich keine Formvorschriften. Nur der Arzt muss natürlich wegen Schadensersatzprozessen und der Strafbarkeit wegen Körperverletzung ggf. nachweisen, dass eine wirksame Einwilligung iS des § 228 StGB (und vorherige ärztliche Aufklärung) vorlag. M.E reicht aber dafür auch ein Fax aus.
Ich würde hier mal checken, ob der Betreute nicht selber einwilligen kann. Ist das der Fall, verweisen Sie bitte den Arzt auf die Einwilligung durch den Betreuten: Weiteres dazu: Einwilligungsfähigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
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Mit vielen Grüßen Horst Deinert Weitere Infos: https://www.lexikon-betreuungsrecht.de |
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Stichworte |
aufklärungsgespräch, gesundheitsfürsorge, krankenhaus, operation |
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