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Haus / Zinsen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Haus / Zinsen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich bin seit 5 Jahren ehrenamtlicher Betreuer meiner schwer an Alzheimer erkrankten Mutter. Vor ca. 3 Jahren war der Wechsel ...


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Alt 02.06.2009, 13:09   #1
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Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 2
Standard Haus / Zinsen

Ich bin seit 5 Jahren ehrenamtlicher Betreuer meiner schwer an Alzheimer erkrankten Mutter. Vor ca. 3 Jahren war der Wechsel in ein Pflegeheim erforderlich; sie hat inzwischen Pflegestufe 3.
Ihr Haus steht seitdem leer; es ist aufgrund verschiedener Mängel (kein Trinkwasser, hoher Sanierungsbedarf) so auch kaum vermietbar.

- Was ist, wenn ich selbst in ein Zimmer ihres Hauses einziehe; ist das vom Gericht genehmigungspflichtig? Zumindest alle laufenden Kosten würde ich tragen, außerdem Instandhaltung und Gartenpflege.

- Außerdem hat sie noch ca. 20000 EUR Geldvermögen. Die Zinsen bei der Bank sind in den letzten 6 Monaten stark gefallen (selbst deren "beste" Angebote bieten fast nur Sparbuchniveau). Bin ich verpflichtet, das Guthaben anders anzulegen (z.B. deutlich höherverzinslich bei Direktbanken)?

Danke und Grüße

Geändert von Bodo (02.06.2009 um 13:12 Uhr)
Bodo ist offline  
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Alt 02.06.2009, 13:43   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
Standard

Hallo,

das Vormundschaftsgericht bzw. der Gesetzgeber hat vor die maximale Rendite die Sicherheit gestellt. Das heißt in der Praxis, dass Gelder der Betreuten (Mündelgelder) nur mündelsicher angelegt werden dürfen. Also Anlageformen ohne oder mit sehr geringen Kursschwankungen, die sicher sind.

Dies sind in erster Linie Bundeswertpapiere, Schatzbriefe des Bundes und der Länder und Kommunalobligationen.

Auch hinsichtlich der Banken muss eine besondere Sicherheit gegeben sein. Dies ist der Fall bei Landesbanken (na ja), Sparkassen und den großen Privatbanken, falls sie dem Einlagensicherungsfond angeschlossen sind.

Hier vor Ort bei "meinem" Amtsgericht kenne ich keinen Rechtspfleger, der eine Geldanlage bei einer Direktbank genehmigen würde. Andere Betreuer haben vielleicht andere Erfahrungen.

Also: Sicherheit geht vor Zinsgewinn. Was sich nach meiner Meinung nicht mit der Aussage verträgt, dass alles zum Wohle des Betreuten getan werden soll.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 02.06.2009, 14:41   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 02.06.2009
Beiträge: 2
Standard

Danke. Von der Sicherheit her sehe ich bei deutschen Direktbanken, die vollumfänglich dem deutschen Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind, keine Unterschiede zu den Großbanken.
Allerdings habe ich in dieser Hinsicht noch nicht mit der Rechtspflegerin gesprochen.
Bodo ist offline  
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Alt 04.06.2009, 21:46   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Bodo Beitrag anzeigen
- Was ist, wenn ich selbst in ein Zimmer ihres Hauses einziehe; ist das vom Gericht genehmigungspflichtig? Zumindest alle laufenden Kosten würde ich tragen, außerdem Instandhaltung und Gartenpflege.
Hallo Bodo,

sprich das Vorhaben zunächst mit der Rechtspflege ab. Wird wohl auf einen Mietvertrag hinauslaufen für den ein Ergänzungsbetreuer bestellt wird.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

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Kohlenklau ist offline  
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Stichworte
ergänzungsbetreuer, geldanlage, mietvertrag, mündelsicher

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