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Privatinsolvenz und EWV

Dies ist ein Beitrag zum Thema Privatinsolvenz und EWV im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hi, ich stehe unter Betreuung (Vermögen, Behörden, EWV) Über die Schuldnerberatung bereite ich momentan den Antrag auf Verbraucherinsolvenz vor. Was ...


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Alt 07.06.2009, 11:15   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Sufenta
 
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
Standard Privatinsolvenz und EWV

Hi,
ich stehe unter Betreuung (Vermögen, Behörden, EWV)

Über die Schuldnerberatung bereite ich momentan den Antrag auf
Verbraucherinsolvenz vor.

Was muss ich dabei beachten bezüglich dem EWV?

Muss der Betreuer jeden Teil des Insolvenzantrages unterschreiben
wo ich auch unterschreiben muss oder würde es ggf. reichen,
wenn man ein Blatt dazu legt, dass er mit der Antragstellung
einverstanden ist. Darf ich das ganze überhaupt selbst
unterschreiben? Ist der Antrag überhaupt wirksam, wenn er nicht
unterschreiben würde?

Lauern hier irgendwelche Fallstricke? Nicht dass ich mit meinem
Insolvenzverwalter dann irgendwas kommuniziere und am Ende hat
nur der Betreuer was zu sagen?

Das Verhältnis zum Betreuer ist gut, er ist auch über alles informiert.
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Alt 07.06.2009, 13:09   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

meine unverbindliche Meinung hierzu:

Bei bestehender Vermögenssorge ohne Einwilligungsvorbehalt würde ich den Betreuten alleine unterschreiben lassen. Dem Gericht ist die Betreuung durch Beifügen einer Kopie des Betreuerausweises natürlich anzuzeigen.
Der Schriftwechsel wird dann über den Betreuer geführt, der dem Betreuten in dem Verfahren unterstützend zur Seite steht - so zumindest kenne ich dies.

Bei bestehender Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt müsste meines Erachtens der Betreuer unterschreiben (auf den mir bekannten Vordrucken ist auch nur eine Unterschrift vorgesehen).

Im übrigen wird der Treuhänder schon darüber aufklären, wie zu verfahren ist.

mfg
carlos

Geändert von carlos (07.06.2009 um 13:15 Uhr)
carlos ist offline  
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Alt 07.06.2009, 14:41   #3
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von Sufenta
 
Registriert seit: 05.06.2007
Ort: NRW
Beiträge: 62
Standard

Ich will halt, dass der Schriftwechsel über mich läuft, sonst erfahre ich
die Sachen ja erst wieder ne Woche später

Bin in der Hinsicht etwas ungeduldig, weil mein Betreuer auch schon
das eine oder andere verschlafen hat und ich ihn erinnern musste.
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Alt 07.06.2009, 17:06   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
Standard

Moin Moin

Nix desto trotz: Bei einem Einwilligungsvorbehalt muss der Betreuer unterschreiben, sonst ist es nicht rechtswirksam.
Die Unterschrift des/der Betreuten würde ich aber auf jedenfall auch unter dem Antrag sehen wollen, weil diese den Willen bekundet.

Bzgl. der Korrespondenz kannst du sich ja mit dem Betreuer und dem Inso-Verwalter einigen, wer sie erhält oder bzw. in Kopie erhält.

Wenn Du Dich mit Deinem Betreuer gut verstehst und er von Dir weiß, dass die Sachen auch immer schnell bei ihm landen, ist er ja vielleicht damit einverstanden, dass nur Du die Post bekommst.

Wenn er nicht damit einverstanden ist und die Post zuerst auf seinem Schreibtisch sehen will, dann sei ihm nicht böse:
Er hält in beiden Fällen seine Rübe hin. Sprich: er ist auch dann verantwortlich, wenn Du die Post bekommst und Fristen versäumst...
Dann mußt Du eben den Weckdienst spielen. Er wird dann sicherlich auch bald schneller, wenn er genug erinnert worden ist...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
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Stichworte
einwilligungsvorbehalt, insolvenz, insolvenzverfahren, insolvenzverwalter

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