Dies ist ein Beitrag zum Thema Nießbrauchsrecht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Meine Eltern haben vor 8 Jahren meiner Tochter Ihr Haus+Grundstück überschrieben. In dieser Zeit haben sich meine Eltern getrennt. Notariell ...
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07.06.2009, 12:39 | #1 |
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Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 6
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Nießbrauchsrecht
Meine Eltern haben vor 8 Jahren meiner Tochter Ihr Haus+Grundstück überschrieben. In dieser Zeit haben sich meine Eltern getrennt. Notariell wurde festgelegt, dass meine Eltern die Kosten für das Haus bis an Ihr Lebensende übernehmen. Mein Vater lebt in einem Pflegeheim ist linksseitig gelähmt und im Rollstuhl. Jetzt verlangt der Betreuer von meiner Tochter, dass Sie die Hauskosten übernimmt. Im Notarvetrag steht allerdings, dass meine Eltern für die Hauskosten aufkommen müssen. Der Betreuer hat die Schlüssel vom Haus eingezogen, kümmert sich weder um Haus und Grundstück. Da mein Vater logischerweise lieber nach Hause möchte, will der Betreuer eine 24-Stunden Pflegekraft einstellen.Das Haus ist sehr klein und müßte behindertengerecht innen und außen umgebaut werden. Ob das Vermögen meines Vaters dann noch sehr lange reicht ist fraglich. Ich habe von meiner Mutter + Tochter die Vollmacht zu entscheiden, dass das Haus verkauft wird, der Erlös zwischen meiner Mutter und meinem Vater geteilt wird. Meine Mutter wird in kurzer Zeit auch ein Pflegefall und da mein Vater während der gesamten Ehe das Geld auf seinem Namen angelegt hat, kann ich meine Mutter nicht als Pflegefall versorgen lassen. Der Betreuer weigert sich, Geld für meine Mutter auszugeben. Ich würde mich freuen, hier Ratschläge zu bekommen, was ich machen soll. Ich sehe auch nicht ein, dass meine Tochter die kompletten Hauskosten übernimmt. Der Betreuer fordert von meiner Tochter ERSATZ (Geld) für das Nießbrauchsrecht. 1. Hat Sie es nicht und als wir damals beim Notar waren, war nicht vorgesehen, dass solche Forderungen gestellt werden. Meine Eltern wollten nur bis an ihr Lebensende dort kostenlos wohnen und die entsprechenden Nebenkosten selber bezahlen. Diese "tödliche" Falle des Nießbrauchsrecht war uns allen nicht bekannt und gewollt. Was nun?
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07.06.2009, 15:58 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
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Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
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Moin Moin
Was Sie am besten tun? Einen Anwalt nehmen, was sonst! Wenn ihr Vater im Heim lebt, dann hat der Betreuer dafür zu sorgen, dass die Heimkosten an den Start kommen. Von der Rente oder vom Vermögen ist im Prinzip egal. Wenn er sich von Ihrer Mutter getrennt und die letzte Zeit ohne sie in dem Haus gewohnt hat, dann kann er es aufgrund des Niesbrauchrechtes ggf. vermieten und seinen Anteil der Mieteinnahmen für die Heimkosten benutzen. Der andere Anteil der Mieteinnahmen steht Ihrer Mutter zu. Wenn Ihre Mutter darin wohnen sollte, stünde ihm ja auch sein Anteil an den (evtl. hypothetischen) Mieteinnahmen zu, falls er schon ausgezogen sein sollte. Die Forderung nach Ersatzgeld für das Niesbrauchsrecht ist ein schlechter Witz. Es wäre die Aufgabe des Vaters/Betreuers die Wohnung zu vermieten, da er ja auch den Anspruch auf die Einnahmen erheben darf. Ersatzgeldanspruch gäbe es nur bei einer Löschung des Rechtes - siehe weiter unten zum Thema Verkauf. Es sollte mich schon sehr wundern, wenn der Betreuer damit durchkäme, die Hauskosten entgegen den vertraglichen Regelungen zu Lasten Ihrer Tochter aufzubürden - aber dafür: Anwalt und sonst gar nix. Wenn der Betreuer ihn in dem Haus leben lassen will mit einer 24-Stunden-Pflege, dann kann er das tun. Es entbindet ihn immer noch nicht von der Pflicht der Hauskosten. Die Pflege muss er ebenfalls so lange zahlen, bis sein Vermögen aufgebraucht ist und er Hilfe zur Pflege beanspruchen kann. Den behindertengerechten Umbau des Hauses darf er sich von der Kasse finanzieren lassen oder selber zahlen. Es wäre sehr verwunderlich, wenn eine Verpflichtung Ihrer Tochter dazu bestünde. Wie steht das oben?: Anwalt und sonst gar nix! Ihre Vollmacht von Mutter und Tochter über den Hausverkauf zu entscheiden hilft Ihnen wahrschinlich nicht viel: Thoretisch müßte die Vollmacht der Tochter reichen, sie ist ja die Eigentümerin. Andererseits müßte das Niesbrauchsrecht gelöscht werden. Dafür muss man es in einem Geldbetrag beziffern (vorraussichtliche Anzahl der zu erwartenden Lebensmonate der Eltern mal monatlicher Geldeswert, vergleichbar mit der Miete). Das kann teuer werden. Andererseits müßte der Betreuer des Vaters der Löschung zustimmen (hier ist eher das Problem zu sehen). Wenn sich der Betreuer weigert Geld für Ihre Mutter rauszugeben, stellt sich die Frage, ob die beiden geschieden sind. Im Falle einer Scheidung wird auch die Frage des Unterhaltes geregelt worden sien. Bei Trennung ohne Scheidung ist der Vater natürlich immer noch in der Unterhaltspflicht. Diese muss natürlich durchgesetzt werden. (Habe ich schon mal was von einem Anwalt geschrieben? OK. siehe oben...) Diese Geschichte würde ich als Berufsbetreuer ebenfalls an einen Anwalt abgeben, weil sie zu viel Fachwissen und wahrscheinlich auch einen Rechtsstreit erfordert und der RA dafür bezahlt wird. (Ich nicht) Viel Glück und ein dickes Fell wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
07.06.2009, 20:47 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 07.06.2009
Beiträge: 6
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Danke
Hallo Imre,
vielen Dank für die erste Information. Ist alles tatsächlich sehr komplex. Hätte tatsächlich noch viele Fragen. Aber wie gesagt, der Anwalt wird bezahlt dafür, Du nicht. Also noch einmal vielen Dank ! Olaf |
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angehörige, haus, nießbrauch |
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