Dies ist ein Beitrag zum Thema LVR / Kindergeld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bekomme in regelmäßigen Abständen für meine Betreuten ein Schreiben vom LVR (bei allen der Träger), zwecks Überprüfung, ob ...
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01.09.2005, 11:37 | #1 |
Technischer Administrator
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LVR / Kindergeld
Hallo,
ich bekomme in regelmäßigen Abständen für meine Betreuten ein Schreiben vom LVR (bei allen der Träger), zwecks Überprüfung, ob Kindergeld von den Eltern noch weiter bezogen werden kann. Dazu verlangt man von mir, Nachweise über regelmäßige Besuche oder Betreuungszeiten beizubringen. Dieselben Briefe gehen parallel auch an die Einrichtung, in denen meine Betreuten wohnen. Meine Frage ist nun, inwieweit bin ich da auskunftspflichtig ? Es handelt sich letztendlich um eine Leistung, die die Eltern beziehen und nicht der Betreute selbst. Gibt es irgendwo eine gesetzliche Grundlage, das Eltern, deren behinderte Kinder vollstationär betreut werden auch noch Kindergeld bekommen ? Ich hatte eigentlich gedacht, das wäre vor ein paar Jahren generell abschlägig beschieden worden. Gruß Achim |
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