Dies ist ein Beitrag zum Thema Kosten Zahnersatz im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
mein Betreuer hat u. a. die Vollmacht für Gesundheitsfürsorge.
Letztes Jahr musste ich mir notfallbedingt eine Teilprothese provisorisch zu ...
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12.06.2009, 02:13 | #1 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
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Kosten Zahnersatz
Hallo,
mein Betreuer hat u. a. die Vollmacht für Gesundheitsfürsorge. Letztes Jahr musste ich mir notfallbedingt eine Teilprothese provisorisch zu einer Vollprothese umwandeln lassen. Ich hatte einen HK Plan erhalten über 50 Euro. Ich habe diesen Plan den Betreuer übergeben, da ich in der Klinik war. Er hat diesen Plan aber nicht bei der Kasse eingereicht, sondern die gesamten 50 Euro einfach von meinem Konto an den Zahnarzt bezahlt. Ich bin nun dabei den Plan nochmal zu besorgen und will mich bei der Kasse erkundigen, ob mir eine Teilübernahme der Kosten zustand. Angenommen die Kasse bestätigt das nun, übernimmt die Kosten aber nicht mehr, da zu spät geltend gemacht. Muss der Betreuer dann dafür haften. ? Danke Dagmar |
12.06.2009, 08:37 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,
der Betreuer ist im Normalfall versichert. Berufsbetreuer müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen, ehrenamtliche Betreuer sind oft ohne eigenen Kostenbeitrag über die Gerichte versichert. Daher sollte es keine Probleme geben. Gruß Andreas |
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Stichworte |
haftung, zahnarzt, zahnersatz, zuzahlung |
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