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Brauche dringend Rat

Dies ist ein Beitrag zum Thema Brauche dringend Rat im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, danke für die Antwort auf meine letzte Frage. Ich brauche nochmals dringend Rat aus diesem Forum, da ich am ...


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Alt 13.06.2009, 01:51   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 11.09.2008
Beiträge: 26
Standard Brauche dringend Rat

Hallo,
danke für die Antwort auf meine letzte Frage. Ich brauche nochmals dringend Rat aus diesem Forum, da ich am Ende bin mit meinen Nerven und meiner Weisheit. Ich habe schon mal geschrieben, das ich Probleme habe mit meiner Betreuung, mit dem Amtsgericht, dem Landgericht und jetzt auch noch OLG, mit meiner Verfahrenspflegerin, die sich ein Dreck kümmert usw.
Ich bin wie erwähnt freiwillig vor einen Jahr eine Betreuung eingegangen, obwohl sie gegen Willen sogar eingeräumt werden sollte. Mein Mann hatte mich erpresst, er würde sich sonst scheiden lassen. Ich stritt auch nicht ab, das ich im gewissen Maße krank war. Jedenfalls vieles hat sich bei mir erst in den letzten Wochen entwickelt, abgespielt und habe ich hier erst erfahren.
Ich stehe mitten im Scheidungsverfahren, ich habe ein Amtsgericht, ein Betreuer, ein Landgericht und ein Oberlandesgericht was mich psychisch nötigt, eine Psychiaterin die falsche Gutachten über mich erstellt hat und ein Betreuungsverfahren das ich total in Frage stelle.

Ich habe erklärt, das ein Bruder von mir im selben Betreuerbüro aufgenommen werden soll, wo ich bin, obwohl ich ihn mehrfach anzeigte usw., er als unbetreubar gilt, meinen Betreuer schon gegen mich aufgehetzt hat ect. ect. Ich habe mich hierüber beim Amtsgericht beschwert, welche meinten, ich hätte kein Recht auf Beschwerde, es wäre ein Beschluss vom Landgericht, das er in das selbe Betreuerbüro soll. Ich habe mich weiter beschwert, erklärt ich will sofort aus der Betreuung raus, ich fühle mich genötigt, hintergangen vom eigenen Betreuer, wenn man dem nicht statt gäbe, würde ich mich beim OLG beschweren. Sie schickten mein ganzes Beschwerdeverfahren zum LG, diese wiederum zu OLG.
Das OLG erklärte, ich hätte mir einen Rechtsanwalt zu nehmen, ich könnte keine formlose Beschwerde abgeben usw. Man gab mir eine Frist, mich nochmals zu äußern, ansonsten würde man mir die Verfahrenskosten aufbrummen.

Während dieser Mist läuft, erhielt ich Krankenunterlagen von der Klinik, die Betreuungsgutachten über mich, alles Lügen, Stellungnahmen von meinen Ex -Mann und einer verlogenen Schwester, an das Amtsgericht, was mir alles bisher vorenthalten wurde.

Ich habe mich dann hingesetzt und mir die MÜhe gemacht auf 25 Seiten dem AG zu erklären, das ich sofort aus der Betreuung raus will, das ich nicht nur in Sache meines Bruders genötigt werde, sondern falsche Gutachten über mich erstellt wurden, das meine Familie verlogen ist, das es Gutachten gibt aus denen hervorgeht, das ich schon als Plemme erklärt wurde und meine Angelegenheiten trotzdem selber regeln könnte. Ich verweigere eine weitere Begutachtung um aus der BEtreuung rauszukommen.
Ich hinterfrage das ganze Betreuungsverfahren. Ich werde unnötig psychisch belastet vom AG usw., vom Betreuer usw.
Was macht das AG, es ist so dreist, ignoriert meine ganzen Erklärungen, bezieht sich erneut auf diese miese von Psychiaterin, deren Gutachten ich nicht anerkenne und erklärt, laut der ihrer Erklärung müsste ich eine Bescheinigung bringen von einem Arzt, das ich in Ordnung sei, keine Betreuung mehr bräuchte.
Meine Verfahrenspflegerin kümmert sich wie gesagt ein Dreck darum, als ich ihr erklärte, ich hätte Probleme mit dem GEricht, mit der Betreuung usw. das ich raus will.

Ich habe mich jetzt hingesetzt, eine Beschwerde an das LG geschrieben wegen Nötigung des Amtsgerichtes im Betreuungsverfahren, wegen falscher BEgutachtungen, wegen Untätigkeit der Verfahrenspflegerin und Nötigung meines Betreuers. Ich habe erklärt, das ich gegen Willen gewzungen bin zu einen Arzt zu gehen, der erklären soll, das ich in Ordnung bin und das ich das nur tue, da ich die psychische Belastung nicht mehr aushalte, deren mich das Gericht hier vorsätzlich aussetzt. Sie wollten nur den Fall "mein Bruder" vom Tisch haben, auf meine Kosten usw. Ich verlange das man meiner Beschwerde nachgehen solle, ansonsten werde ich Strafanzeige gegen den Richter und allen beteiligten Personen stellen.

Wie erwähnt, ich werde auch aus der Betreuung rauskommen, das werde ich bescheinigt kriegen. Aber ich weiß nicht, was ich jetzt mit der Sache beim OLG machen soll. Ich brauche mich ja nicht weiter beschweren das mein Bruder in dieses miese Betreuerbüro aufgenommen wird, wenn ich sowieso aus der BEtreuung verschwinde. Aber es ist eine Frechheit mir hier Kosten aufbrummen zu wollen und ich habe weder das Geld noch den Nerv, zu irgendeinen Anwalt zu gehen und mich weiter zu wehren.
Trotzdem war meine Beschwerde allgemein in meinen Augen berechtigt. Was soll ich jetzt tun ? Ich sehe nicht ein für eine berechtigte Beschwerde noch Geld zu zahlen. Die Psychiaterin habe ich angezeigt, wegen Nötigung, Freiheitsberaubung, falsche Gutachten usw. Befangenheit usw. Mein kranker Bruder hatte diese Psychiaterin auch angezeigt und seinen Betreuer, der Verfahrenspfleger hatte ihn sogar dabei geholfen. Und was ist, er bekam eine Anhörung beim Landgericht, ob er aus der Betreuung will, ohne weitere nervenärztliche Untersuchung und von mir verlangt man eine ärztliche Bescheinigung. ?!

Außerdem bin ich noch nicht ganz über den Damm. Ich bräuchte immer noch Hilfe, da ich wegen meiner Scheidung überfordert bin. Es kann sein, das ich meine Wohnung irgendwann nicht bezahlen kann, eine neue Wohnung bräuchte, Antrag auf Grundsicherung stellen muß usw. Ich will keine Betreuung mehr mit psychologischen Gutachten. Auf Verwandte kann ich nicht zurückgreifen. Ich möchte so eine Art Pädagogen, der sich privat um mich kümmert, wenn ich Hilfe brauche, wie bei Behördenangelegenheiten oder so. Gibt es was überhaupt. ? Ich wüde ihn auch Vollmacht geben für mein Konto usw. Aber alles soll privat ablaufen. Ich kann so eine Betreuung aber nicht bezahlen.
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Danke
DAgmar
pearly ist offline  
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Alt 13.06.2009, 08:09   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen pearly,

zunächst- meine Antwort wird Sie nicht glücklich machen, das ist keine böse Absicht aber ich kann nur auf das reagieren, was ich lese.

Also, Sie schreiben:
>.....mit meiner Verfahrenspflegerin, die sich ein Dreck kümmert <usw.

Verfahrenspfleger sind für eine bestimmte Sache eingesetzt und nicht grundsätzlich und allseits tätig, das wurde Ihnen in einem anderen Zusammenhang bereits geschrieben und daran hat sich nichts geändert.

Weiter:
<Ich habe erklärt, das ein Bruder von mir im selben Betreuerbüro <aufgenommen werden soll, wo ich bin, obwohl ich ihn mehrfach <anzeigte usw.

Das geht Sie nichts an.

Weiter:
<Das OLG erklärte, ich hätte mir einen Rechtsanwalt zu nehmen, <ich könnte keine formlose Beschwerde abgeben usw. Man gab mir <eine Frist, mich nochmals zu äußern, ansonsten würde man mir die <Verfahrenskosten aufbrummen.

So lautet die Vorschrift, am OLG herrscht Anwaltszwang.

Weiter:
<Was macht das AG, es ist so dreist, ignoriert meine ganzen <Erklärungen, bezieht sich erneut auf diese miese von Psychiaterin, <deren Gutachten ich nicht anerkenne und erklärt, laut der ihrer <Erklärung müsste ich eine Bescheinigung bringen von einem Arzt, <das ich in Ordnung sei, keine Betreuung mehr bräuchte.

Auch das ist Vorschrift/Gesetz und nicht dreist!

Weiter:
<Aber es ist eine Frechheit mir hier Kosten aufbrummen zu wollen <und ich habe weder das Geld noch den Nerv, zu irgendeinen <Anwalt zu gehen und mich weiter zu wehren.

Nochmal, das ist geltendes Recht!
Sie hätten im Vorfeld einen Anwalt in Rahmen der Prozesskostenhilfe nehmen können, ich rate Ihnen dringend: ziehen Sie sofort die Beschwerde zurück, das mindert auf jeden Fall die Kosten.

Weiter schreiben Sie, dass Hilfe doch gebraucht wird aber Sie diese nicht zahlen können, und nun?

Ich will Ihnen an dieser Stelle einmal meinen Eindruck in Ihrer Angelegenheit schildern, bitte bedenken Sie dabei, dass es jedem Richter und Rechtspfleger in Ihrer Sache so wie mir gehen muss da er Sie wahrscheinlich persönlich nicht kennt- so wie ich auch:

Sie suchen Hilfe und benötigen diese wahrscheinlich auch, aber leider setzen Sie sich dabei über alle geltenden Regeln und Gesetze hinweg, die gelten für alle aber nicht für Sie.
Sie beleidigen und verleumden- so kann man Ihre Ausführungen als relativ Unbeteiligter auch verstehen/lesen- alle Richter, Ärzte, Gutachter usw. Allein Ihre Meinung ist die Richtige.

Viele Menschen in Deutschland brauchen Hilfe und Unterstützung aber leider kann niemand - zumindest nicht im Extrem- selbst bestimmen wie diese Hilfe auszusehen hat.
Das ist teilweise auch gut so denn es gibt viel Fälle wo Menschen ihren eigenen Hilfebedarf so bestimmen würden, dass er nicht zur Verbesserung sondern lediglich zur Verschlechterung der Lage beitragen könnte.

Ich habe sehr viel Verständnis dafür wenn Bürger sich gegen Verordnungen und Gesetze wehren aber ich habe kein Verständnis dafür, wenn man- anstatt adäquate Formen zu entwickeln- einfach pauschal und zunächst grundlos gegen jeden und alles "Amok" läuft.
Eine Änderung in irgendwelchen Dingen zu erzielen setzt den Willen zur Verständigung und zur vernünftigen Auseinandersetzung voraus. Das kann ich bei Ihren Beiträgen nicht mehr erkennen.

Ich möchte Sie mit meinen Worten nicht kränken sondern lediglich "wiederspiegeln" und damit deutlich machen wie das auf Andere wirken kann oder vielleicht wirkt. Auch das kann manchmal eine Hilfe sein.

Trotzdem viel Erfolg, Gruss
M. Mohr
michaela mohr ist offline  
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Alt 13.06.2009, 18:18   #3
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 15.05.2009
Beiträge: 44
Standard

Hallo pearly,

also dass mit den falschen Arztgutachten ist so eine Sache, kann man nicht begründen.
Gegen Ärzte vorzugehen ist immer sehr schwer.

wegen dem OLG kannst Du glaube ich Prozesskostenbeihilfe beantragen.

Es gibt so eine Art Betreuung, die Dir helfen kann eine Wohnung zu suchen, Anträge zu stellen, usw.. Allerdings kann der dann nicht eine Bankvollmacht von Dir nehmen, das führt über so eine Art von Hilfe eindeutig hinaus, dazu ist eine gesetzliche Betreuung da.
Das mußt Du jetzt wissen, ob Du das mit dem Geld im Griff hast und auch son st so. Diese Art der Betreuung / Begleitung entscheidet nämlich nicht für Dich, sondern Du entscheidest für Dich auch wenn es zu Deinem Nachteil wäre, dafür bist Du dann verantwortlich.

liebe Grüße
ghostwriter

Ich weiß nicht genau wie so eine Betreuung heißt.

Ich habe mich mal beim ASD für mich informiert, das war Scheiße.
Aber ich glaube, dass kann man auch bei der ARGE mal nachfragen.
Wenn nicht beim Sozialamt.
Bei mir ist es bischen doof ich komme nicht aus einer Stadt und hier versteht sich der ASD schon noch ziemlich als Jugendamt.
Ob das in deinem Fall dann greift, weiss ich nicht.
ghostwriter ist offline  
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Alt 15.06.2009, 22:18   #4
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
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Ich werde zum Anwalt gehen!
Anna
anna ist offline  
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beendigung der betreuung, kosten der betreuung, verfahrenspfleger

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