Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt - Kreditaufnahme im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Mir ist folgender Fall bekannt: Betreuter hat bei einem Kreditvermittler (Hai) Antrag auf Kredit von 20 T€ gestellt. Der hat ...
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02.09.2005, 21:43 | #1 |
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Betreuter ohne Einwilligungsvorbehalt - Kreditaufnahme
Mir ist folgender Fall bekannt: Betreuter hat bei einem Kreditvermittler (Hai) Antrag auf Kredit von 20 T€ gestellt. Der hat erst mal vom Konto ne Gebühr abkassiert und will noch folgendes vorgelegt haben: ein Verwandter soll bestätigen, dass Betreuter Schulden bei ihm hat in Höhe des beantragten Kredits. Vorher aber schon mal Geld von seinem Konto abgebucht mit Zusage, wenn Vorlage des Schriftstücks, dann auch Geld.
Kann das Geld sofort von der Bank zurückgebucht werden? Ich meine ja. Strafanzeige stellen. Betrug. Betreuerin kennt die Anpumperei seit Jahren vom Betreuten im Bekanntenkreis. Zurückzahlen will er den Leuten auch nichts mehr. Hier ist das Gericht mit Einwilligungsvorbehalt am Zug! Der Kreditvertrag, und wie dieser Vermittler an die Kontonr. kam und Abbuchung machen konnte, nicht bekannt. Jetzt die Kacke aber echt am Dampfen! Der sog. Kreditvermittler ist im europ Ausland!!! |
03.09.2005, 13:58 | #2 |
Gast
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Notbremse
Hallo Mary,
egal, ob EV oder nicht, die Bank instruieren, alle Abbuchungen des Kreditgebers stornieren. Um bestimmte Rechtsgeschäfte des Betreuten zu seinem eigenen Schutz zu verhindern, ist ein EV nützlich, aber nicht ausschließlich zwingend. Durch die Betreuung wurde die psychische oder geistige Bedürftigkeit des Betreuten bestätigt. Es gibt auch eine vorübergehende Geschäftsfähigkeit. Es wäre schwierig, die im Prozess auch zu beweisen, doch das Risiko trägt der Kreditnehmer. Es gilt den EV bei Gericht zu beantragen. Spätestens nach solch einem Verhalten dürften keine ernsthaften Bedenken bestehen. Und zum anderen den Kreditvertrag sofort stornieren, ob im Ausland oder nicht. Der Betreute hat nicht zu zahlen und nicht zu bekommen. Solche Entscheidungen kann BetreuerIn sich nachträglich auch das Einverständnis des Gerichts geben lassen. Jedenfalls ist Gefahr der Selbstschädigung in Verzug. Also los. Heinz |
03.09.2005, 19:49 | #3 |
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Heinz, so sehe ich das auch. Soll die Betreuerin am Mo. das Konto prüfen lassen. Sie erhält ja jeder Zeit Auskunft. Nur die Miete und KV geht als lfd. Zahlung mit Abbuchungsauftrag ab, also die wirklich lebensnotwendigen Zahlungen, danke von mary
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05.09.2005, 21:39 | #4 |
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Heinz, Tatsächlich wurde eine Nachnahme zugestellt von diesem sog. Kreditvermittler, wollte 497,-- €. Diese wurde nicht angenommen. Bei denen läuft alles nur über Nachnahme, damit Geld niemals zurückgebucht werden kann. Betreuer informiert, sollte Konto trotz allem prüfen. Díe Nachnahme könnte den Kreditvertrag beinhalten. Nicht umsonst sitzen sie im Ausland. Ich hoffe, die Kuh ist vom Eis. Was Betreuer jetzt gedenkt, weiß ich nicht. Ob schon mal was gezahlt wurde, auch nicht, aber wie gesagt, läuft immer über die Post mit Nachnahmen. Die Betreute befindet sich bei Freunden weiter weg, hat alle Unterlagen einschl. Kontoauszügen mitgenommen. Also mal wieder über ihren Kopf entschieden, sie vielleicht vor dem finanziellen Disaster gerettet. Könnte mir vorstellen, dass es von ihr deswegen wieder ein Riesentheater und Schreierei ./. mich gibt. Von Drohungen ganz zu schweigen, hab sie bisher immer aus der Scheisse geholt, Gruss mary
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