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Patientenverfügungen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Patientenverfügungen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, heute hat der Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen festgelegt. Die Abstimmung war dabei freigegeben, d.h. die Abgeordneten standen nicht ...


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Alt 18.06.2009, 23:47   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard Patientenverfügungen

Hallo,

heute hat der Bundestag die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen festgelegt. Die Abstimmung war dabei freigegeben, d.h. die Abgeordneten standen nicht unter Fraktionszwang.

Patientenverfügung: Selbstbestimmung bis zum Tod - Weitere Meldungen - FOCUS Online

Ich hab's mal unter "Rechtsfragen" gestellt, so dass vielleicht noch links zur Ausgestaltung dieser neuen Rechtslage zusammenkommen.

Gruß
Kohlenklau
__________________
Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 24.06.2009, 14:05   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
Standard

Ausführlich und aktuell zum Thema, wie so oft, Horst Deinert im Betreuungsrecht Onlinelexikon: Patientenverfügung
volki ist offline  
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Alt 24.06.2009, 14:35   #3
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

wem das zu umfangreich und juristisch ist, kann vielleicht mit meinem Beitrag
http://www.forum-betreuung.de/rechts...html#post23739

mehr anfangen.

Heinz
 
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Alt 01.07.2009, 23:01   #4
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

Klasse, dass die Patientenverfügungen "aufgewertet" wurden.

Meine Mutter ist gerade dabei Ihre zu verfassen. Sie hatte aber nur eine ältere von der Ärztekammer Berlin.
Kennt evtl. jemand Vordrucke, die schon auf's neue Gesetz abgestimmt sind?
Ich habe ihr jetzt erstmal die von der Ärztekammer Schleswig Holstein zukommen lassen, die scheint OK und aktuell zu sein.
Patientenverfügung | Ärztekammer Schleswig-Holstein

Gruß Thorsten.
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.
-T- ist offline  
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Alt 02.07.2009, 12:23   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Thorsten,

bitte bei den Vordrucken und Formulare vorsichtig sein. Sie können eine gute Hilfe und Orientierung geben. Aber am Besten ist, diese Formulierungen übernehmen. Muss ja nicht mit der Hand geschrieben sein, aber nicht mit dem Kopf vom irgendwem und ein paar Kreuzchen hier und da und dann Unterschrift: reicht nicht.

Es muss der Eindruck vermittelt werden, dass man sich mit der Materie befasst hat und verstanden hat, worum es geht und was die Konsequenzen sein können. Habe schon erlebt, dass Sohnemann der Mutter den Wisch zur Unterschrift unterschob, dann die Kreuzchen machte und meinte, alles geklärt zu haben. Dass dagegen die Ärzte und Kliniken Sturm laufen, ist nur verständlich.

Also, jede Patientenverfügung sollte neben der klaren Umschreibung, unter welchen Umständen:
- keine künstliche Beatmung,
- keine künstliche Ernährung,
- keine Reanimation,
- kein Herzschrittmacher,
- keine Amputation und dgl. vorgenommen werden sollen,
auch enthalten,
- ob Organspende (aktiv, passiv),
- ob ein Leben im Rollstuhl vorstellbar, auch nach einem Schlaganfall, oder
- auch ein Weiterleben ohne den Verstand und
- ohne das Erkennen von Angehörigen und
- nicht mehr in der Lage sein, sich verständlich machen zu können
- und wie lange man längstens im Koma verbleiben will,

noch auf jeden Fall die eigene Einstellung zum Leben und zum Sterben vermerkt sein, dass man
- nicht des Lebens überdrüssig ist,
- dass man jede erdenkliche Therapie einfordert, um ein eigenständiges Leben führen zu können, aber ein würdevolles Sterben verlangt.

Das nur mal so auf die Schnelle. Natürlich sind die Anforderungen an geeignete Vordrucke noch weitergehender. Aber nur mal als Orientierung. Denn manche Vordrucken, auch denen von manchen Krankenkassen, sind nicht mal das Papier wert.

Auch enthalten manche Patientenverfügungen, obwohl von kompetenter Stelle, Fallstricke, die eine Patientenverfügung schnell in sich widersprüchlich und unwirksam machen.

Es ist nicht damit getan, darauf zu vertrauen, dass ein paar gescheite Leute was gebastelt haben, was passt. Dazu ist jedes Leben individuell. Da passt die eine Patientenverfügung längst noch nicht für alle. Und wenn der Eindruck von 'Unverbindlichkeit' entsteht, kann man und frau es auch lassen.

Heinz
 
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Alt 02.07.2009, 20:42   #6
-T-
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
Standard

Moin Heinz,
Danke für die Antwort und die darin enthaltenen Anregungen. Die meisten Punkte sind schon bedacht. :-)

Meine Mutter hat Krankenschwester gelernt, und arbeitet (mit 72 Jahren, aber fit wie ein Turnschuh) noch stundenweise in einer Praxis. Sie ist sich der gesundheitlichen Aspekte also sehr wohl bewusst.

Wir haben vor ein paar Tagen eine Patientenverfügung durch diskutiert. Dabei fielen uns auch einige Stellen auf, die nicht so richtig eindeutig sind, oder problematisch werden könnten.

Ich habe Ihr auch geraten den Vordruck als Gerüst zu verwenden, und ihre Vorstellung dazu hinzu zufügen.

Gruß Thorsten.

PS: bestimmt folgen noch weitere Fragen von mir....
PPS: vielen Dank auch von meiner Mutter.
__________________
Eine Laienmeinung.
LG Thorsten.

Geändert von -T- (02.07.2009 um 20:46 Uhr)
-T- ist offline  
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Alt 27.07.2009, 17:43   #7
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

wollte ich noch anfügen

http://www.patientenverfuegung.de/fi...GEPatVerfG.pdf

übrigens auch mit Anmerkungen für Betreuung.

Heinz
 
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patientenverfügung

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