Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuter verweigert medizinische Maßnahmen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle !
Ich habe die gesetzliche Betreuung meines Vaters für alle Angelegenheiten übernommen, der seit kurzem im Pflegeheim ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
21.06.2009, 17:08 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 7
|
Betreuter verweigert medizinische Maßnahmen
Hallo an alle !
Ich habe die gesetzliche Betreuung meines Vaters für alle Angelegenheiten übernommen, der seit kurzem im Pflegeheim lebt. Er leidet -neben mittelschwerer Alzheimer-Demenz und anderen Krankheiten- an einer nicht näher diagnostizierten Leukämie, die es nötig macht, daß er ca. alle 4-6 Wochen für einen Tag zur Bluttranfusion ins Krankenhaus muß. Diese Woche hat er dies plötzlich vehement verweigert - nicht aus religiösen Gründen wie bei den Zeugen Johovas oder so, sondern weil es ihm zu umständlich sei und er "immer so lange rumsitzen muß". Der für das Heim zuständige Hausarzt hat wohl telefonisch versucht, auf ihn einzuwirken, jedoch ohne Errfolg. Der bestellte Krankentransport ist dann unverrichteter Dinge wieder abgerückt. Das Pflegepersonal hat mich angerufen und gesagt, daß man meinen Vater rechtlich nicht zwingen könnte, mitzufahren. Andernfalls mache man sich strafbar. Ich selber kann nicht beurteilen, was droht, wenn eine solche Bluttransfusion nicht gemacht wird. Aber unbedingt förderrlich für den Gesundheitszustand ist es sicher nicht. Meine Fragen deshalb: - Wie verhalte ich mich als Betreuer in so einem Fall? - Muß ich das Amtsgericht informieren und irgendwelche Beschlüsse erwirken ? - Bei wem liegt denn die Verantwortung für eventuelle gesundheitliche Schäden - bei mir oder beim Arzt ? Viele Grüße Kevin |
22.06.2009, 01:18 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo, Kevin
##Er leidet -neben mittelschwerer Alzheimer-Demenz und anderen Krankheiten- an einer nicht näher diagnostizierten Leukämie, du hast die Betreuung "für alle Angelegenheiten", also auch die sog. Gesundheitsfürsorge - also solltest du dafür sorgen, daß diese Leukämie näher diagnostiziert wird, z.B. ruf den zuständigen Arzt an, und stell ihm ruhig (zu) viele Fragen. ##Diese Woche hat er dies plötzlich vehement verweigert - nicht aus religiösen Gründen wie bei den Zeugen Johovas oder so, sondern weil es ihm zu umständlich sei und er "immer so lange rumsitzen muß". Es ist sicher darüber nachzudenken, inwiefern dein Vater "einwilligungsfähig" ist, denn es ist ja eine Betreuung für alle Angelegenheiten ausgesprochen worden. Zu einer wirksamen Behandlungseinwilligung gehört, daß ein Patient nach erfolgter Aufklärung durch den Arzt in der Lage ist, eine Behandlung und deren Folgen selbst abzuwägen und danach zu entscheiden. ##Ich selber kann nicht beurteilen, was droht, wenn eine solche Bluttransfusion nicht gemacht wird. Aber unbedingt förderrlich für den Gesundheitszustand ist es sicher nicht. also wenn Du den Eindruck hast, daß man mit dem zuständigen Arzt reden kann, dann ruf ihn einfach an, und frage, frage, ... ##- Muß ich das Amtsgericht informieren und irgendwelche Beschlüsse erwirken ? Denkst du dabei an eine evtl. Zwangsbehandlung deines Vaters? M.E. gibt es so etwas nicht. Es gibt aber, im Falle bestimmter, risikoreicher Therapieformen, die Pflicht, eine vormundschaftsgerichtlihe G e n e h m i g u n g einzuholen, was bei Leukämie z.B. im Falle einer Chemotherapie relevant sein könnte. Über deine Frage, wer bei gesundheitlichen Schäden die Verantwortung hat, zerbreche ich mir gerade selber den Kopf. Ich tendiere zu einer Antwort in Richtung Betreuer, abhängig von der jeweiligen Einwilligungs- bzw. Einsichtsfähigkeit des Betreuten..... Jelka |
22.06.2009, 08:38 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 7
|
Hallo Jelka und vielen Dank für Deine Antwort
##Er leidet -neben mittelschwerer Alzheimer-Demenz und anderen Krankheiten- an einer nicht näher diagnostizierten Leukämie, du hast die Betreuung "für alle Angelegenheiten", also auch die sog. Gesundheitsfürsorge - also solltest du dafür sorgen, daß diese Leukämie näher diagnostiziert wird, z.B. ruf den zuständigen Arzt an, und stell ihm ruhig (zu) viele Fragen. Ich habe die Betreuung per einstweiliger Anordnung im Schnellverfahren bekommen. Bisher liegt lediglich ein "Schmierzettelgutachten" der Klinik vor - die Betreuungsbedürftigkeit ist aber ansonsten ziemlich offenkundig. Ein "richtiges" Gutachten (über Geschäftsfähigkeit und Testierfähigkeit) wurde letzte Woche vom Gericht in Auftrag gegeben. Eine genauere Diagnose der Leukämie wollten die Ärzte meinem Vater wegen seines schlimmen Allgemeinzustands "nicht zumuten", weil die nötigen Untersuchungen (Darmspiegelung, Rückenmarkpunktion etc.) für ihn doch relativ belastende Eingriffe wären. Chemotherapie dürfte ohnehin nicht mehr in Frage kommen. Es ist sicher darüber nachzudenken, inwiefern dein Vater "einwilligungsfähig" ist, denn es ist ja eine Betreuung für alle Angelegenheiten ausgesprochen worden. Zu einer wirksamen Behandlungseinwilligung gehört, daß ein Patient nach erfolgter Aufklärung durch den Arzt in der Lage ist, eine Behandlung und deren Folgen selbst abzuwägen und danach zu entscheiden. Die Frage ist nur, wer über die "Einwilligungsfähigkeit" entscheidet, das kann vielleicht der behandelnde Arzt - aber letztlich wahrscheinlich wieder nur ein psychiatrischer Gutachter ? Mit dem Arzt werde ich selbstverständlich auch noch reden. Viele Grüße Kevin |
Lesezeichen |
Stichworte |
gesundheitsfürsorge |
|
|