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Verfahrenspfleger

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verfahrenspfleger im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von michaela mohr An @nam: ein Verfahrenspfleger wird vom Gericht bestellt und vom Gericht bezahlt. Gruss M. Mohr ...


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Alt 30.06.2009, 18:03   #11
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
An @nam: ein Verfahrenspfleger wird vom Gericht bestellt und vom Gericht bezahlt.
Gruss
M. Mohr
Das gilt aber nur, wenn der Betroffene mittellos ist. Ab einem Gesamtvermögen von 2.600 Euro werden die Kosten des Verfahrenspflegers dem Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht in Rechnung gestellt!

Guten Abend
Stracciatellamaus
 
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