Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Stracciatellamaus,
Gesamtvermögen über 2.600 € ist nicht vorhanden.
Der Darlehensvertrag ist ein Privatdarlehen, welches ich ihm gewährt hatte. Ich ...
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02.07.2009, 08:06 | #11 |
Forums-Azubi-Anwärter
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Beiträge: 29
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Hallo Stracciatellamaus,
Gesamtvermögen über 2.600 € ist nicht vorhanden. Der Darlehensvertrag ist ein Privatdarlehen, welches ich ihm gewährt hatte. Ich bin also der "richtige" Gläubiger. Es sind noch ca. 12.000 Euro offen. Das ist für mich viel Geld und da möchte ich nicht kampflos drauf verzichten. Werde das so machen, wie Du es beschrieben hast. Brief an den Betreuer mit Fristsetzung und Androhung (hört sich gehässig an) eines Mahnverfahrens bei Nichterfüllung. |
02.07.2009, 11:17 | #12 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Noch eine wichtige Frage:
Wem muss ich den Mahnbescheid zustellen? Dem Betreuten oder dem Betreuer? Ich denke dem Betreuer, da er den Betreuten gerichtlich vertritt oder? |
02.07.2009, 12:07 | #13 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Zitat:
Moderate Grüße Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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02.07.2009, 17:23 | #14 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Die Forderung titulieren lassen ist in der Tat eine gute Idee (fraglich halt ob es ausser Kosten etwas bringt), jedoch sei zu bedenken, dass nur bereits fällige Zahlungen tituliert werden können. Von daher vielleicht lieber noch ein paar Monate warten und sammeln!? In welcher Form wurde denn dieses Privatdarlehen gewährt? Bei so einer hohen Summe doch sicherlich notariell? Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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02.07.2009, 17:56 | #15 | |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Zitat:
Als Sicherheit hatte er bereits vor unserer Trennung eine Lebensversicherung abgeschlossen, in der ich als Begünstigte eingetragen bin. Diese Lebensversicherung habe ich bereits an mich abtreten lassen.
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
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02.07.2009, 21:26 | #16 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Außerdem kommt es auf die Formulierung im Darlehnsvertrag an. Möglicherweise wird bei einem bestimmten Zahlungsverzug die Gesamtsumme fällig.
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03.07.2009, 06:44 | #17 | ||
Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat:
Reni kann uns ja mal den Wortlaut ihrer Vereinbarung posten.(wenn sie mag) Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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03.07.2009, 06:51 | #18 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Die bekannten und beliebten Gläubiger aus dem täglichen Leben gehen auch manchmal genau diesen Weg.
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03.07.2009, 07:30 | #19 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Bitte nicht streiten.
Hier der genaue Wortlaut: § 4 vorzeitige Fälligkeit Die jeweilige Restforderung ist zur Zahlung sofort fällig, wenn der Darlehensnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch mit Ablauf von 30 Tagen, sofern dem Darlehensnehmer nicht ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird.
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03.07.2009, 14:41 | #20 | ||||
Gast
Beiträge: n/a
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Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
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gläubiger, krankenversicherung, mahnbescheid, mahnverfahren, rentenversicherung, schulden, übergangsgeld, vollstreckungsbescheid, vollstreckungsverfahren |
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