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Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Stracciatellamaus, Gesamtvermögen über 2.600 € ist nicht vorhanden. Der Darlehensvertrag ist ein Privatdarlehen, welches ich ihm gewährt hatte. Ich ...


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Alt 02.07.2009, 08:06   #11
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Hallo Stracciatellamaus,

Gesamtvermögen über 2.600 € ist nicht vorhanden.

Der Darlehensvertrag ist ein Privatdarlehen, welches ich ihm gewährt hatte. Ich bin also der "richtige" Gläubiger. Es sind noch ca. 12.000 Euro offen. Das ist für mich viel Geld und da möchte ich nicht kampflos drauf verzichten.

Werde das so machen, wie Du es beschrieben hast.
Brief an den Betreuer mit Fristsetzung und Androhung (hört sich gehässig an) eines Mahnverfahrens bei Nichterfüllung.
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Alt 02.07.2009, 11:17   #12
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Noch eine wichtige Frage:

Wem muss ich den Mahnbescheid zustellen? Dem Betreuten oder dem Betreuer?
Ich denke dem Betreuer, da er den Betreuten gerichtlich vertritt oder?
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Alt 02.07.2009, 12:07   #13
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen

4. Der Mahnbescheid kostet Geld. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Forderung. Man kann also nicht pauschal sagen, dass dieser 60 Euro kostet, so wie vom Moderator kohlenklau geschrieben wurde.
Das sind profane Verwaltungsfragen, die auch eine Rechtspflegerin besser beantworten können sollte. Dafür sind die SachbearbeiterInnen bei Gericht schließlich da.

Moderate Grüße
Kohlenklau
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Alt 02.07.2009, 17:23   #14
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Noch eine wichtige Frage:

Wem muss ich den Mahnbescheid zustellen? Dem Betreuten oder dem Betreuer?
Ich denke dem Betreuer, da er den Betreuten gerichtlich vertritt oder?
Sofern kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt geht der Mahnbescheid an den Betreuten. Der Betreute ist ja trotz Betreuung (ohne Einwilligungsvorbehalt) auch weiterhin geschäftsfähig. Der Betreuer ist "nur" Betreuer um ihn bei der Bewältigung des alltäglichen Bedarfs zu unterstützen und nicht sein Prozeßbevollmächtigter im gerichtlichen Mahnverfahren.

Die Forderung titulieren lassen ist in der Tat eine gute Idee (fraglich halt ob es ausser Kosten etwas bringt), jedoch sei zu bedenken, dass nur bereits fällige Zahlungen tituliert werden können. Von daher vielleicht lieber noch ein paar Monate warten und sammeln!?

In welcher Form wurde denn dieses Privatdarlehen gewährt? Bei so einer hohen Summe doch sicherlich notariell?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 02.07.2009, 17:56   #15
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen

In welcher Form wurde denn dieses Privatdarlehen gewährt? Bei so einer hohen Summe doch sicherlich notariell?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Es wurde nicht notariell gewährt. Die Schulden hatten sich während unserer Beziehung schleichend angehäuft. Nachdem ich mich von ihm getrennt hatte, habe ich einen Darlehensvertrag aufgesetzt, damit ich was schriftliches in der Hand habe... als Beweis über die Schuldverpflichtung.

Als Sicherheit hatte er bereits vor unserer Trennung eine Lebensversicherung abgeschlossen, in der ich als Begünstigte eingetragen bin. Diese Lebensversicherung habe ich bereits an mich abtreten lassen.
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Alt 02.07.2009, 21:26   #16
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Die Forderung titulieren lassen ist in der Tat eine gute Idee (fraglich halt ob es ausser Kosten etwas bringt), jedoch sei zu bedenken, dass nur bereits fällige Zahlungen tituliert werden können. Von daher vielleicht lieber noch ein paar Monate warten und sammeln!?
Die Titulierung einer Teilsumme macht die Sache doch erst interessant. Es fallen weniger Gebühren an und der Betreuer gerät unter Zugzwang.

Außerdem kommt es auf die Formulierung im Darlehnsvertrag an. Möglicherweise wird bei einem bestimmten Zahlungsverzug die Gesamtsumme fällig.
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Alt 03.07.2009, 06:44   #17
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Die Titulierung einer Teilsumme macht die Sache doch erst interessant. Es fallen weniger Gebühren an und der Betreuer gerät unter Zugzwang.
Das halte ich für ein Gerücht. In der Summe ist es teurer, wenn man jeden Monat einen Mahnbescheid beantragt, als wenn man die fälligen Forderungen gelegentlich in einem Mahnbescheid zusammenfasst.

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Außerdem kommt es auf die Formulierung im Darlehnsvertrag an. Möglicherweise wird bei einem bestimmten Zahlungsverzug die Gesamtsumme fällig.
Ja, kann sein, aber ob das auch bei einem Darlehen zwischen Privatpersonen gilt, bin ich überfragt. Solche Klauseln kenne ich nur aus Darlehensverträgen mit Banken, bzw. aus grundbuchgesicherten Darlehensverträgen.

Reni kann uns ja mal den Wortlaut ihrer Vereinbarung posten.(wenn sie mag)

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 03.07.2009, 06:51   #18
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Das halte ich für ein Gerücht. In der Summe ist es teurer, wenn man jeden Monat einen Mahnbescheid beantragt, als wenn man die fälligen Forderungen gelegentlich in einem Mahnbescheid zusammenfasst.
Man, man, man! Du würdest auch wirklich jeden Monat zum Gericht rennen und einen MB beantragen? Es geht doch erstmal darum, den Betreuer aus der Reserve zu locken. Also eine kleine ausstehende Summe mit MB geltend machen und schauen was passiert. Vielleicht bekommt man ja den aktuellen Einkommensstatus und kann dann entscheiden, ob man weitermacht. Vielleicht sollte man hier aber warten, bis der Rentenanspruch durch ist (falls man davon Kenntnis erlangen kann).
Die bekannten und beliebten Gläubiger aus dem täglichen Leben gehen auch manchmal genau diesen Weg.
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Alt 03.07.2009, 07:30   #19
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Bitte nicht streiten.
Hier der genaue Wortlaut:
§ 4
vorzeitige Fälligkeit


Die jeweilige Restforderung ist zur Zahlung sofort fällig, wenn der Darlehensnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch mit Ablauf von 30 Tagen, sofern dem Darlehensnehmer nicht ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird.
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Alt 03.07.2009, 14:41   #20
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Man, man, man! Du würdest auch wirklich jeden Monat zum Gericht rennen und einen MB beantragen?
Nein, dass würde ich eben nicht, deshalb schrieb ich ja, ich würde und empfehle daher bissle zu sammeln. Für Experten, wer das Gebührenrecht überblickt kann ja auch innerhalb dieser Vorganben mit den fälligen Forderungen jonglieren und das Maximum für sich beanspruchen. Aber das nur am Rande!

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Es geht doch erstmal darum, den Betreuer aus der Reserve zu locken. Also eine kleine ausstehende Summe mit MB geltend machen und schauen was passiert.
Das sich Betreuer so leicht aus der Reserve locken lassen, zumal es sich um einen anwaltlichen Berufsbetreuer handelt, wage ich zu bezweifeln.

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Vielleicht bekommt man ja den aktuellen Einkommensstatus und kann dann entscheiden, ob man weitermacht.
Dafür gibts überhaupt keine Grundlage. Kann sein, muss aber nicht und aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte man da auch vorsichtig sein.

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Vielleicht sollte man hier aber warten, bis der Rentenanspruch durch ist (falls man davon Kenntnis erlangen kann).
Die bekannten und beliebten Gläubiger aus dem täglichen Leben gehen auch manchmal genau diesen Weg.
Fraglich auch hier, was bringt das? Wird die Rente voraussichtlich über dem pfändungsfreien Betrag liegen?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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gläubiger, krankenversicherung, mahnbescheid, mahnverfahren, rentenversicherung, schulden, übergangsgeld, vollstreckungsbescheid, vollstreckungsverfahren


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