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Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von Reni12 Bitte nicht streiten. Hier der genaue Wortlaut: § 4 vorzeitige Fälligkeit Die jeweilige Restforderung ist zur ...


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Alt 03.07.2009, 15:45   #21
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Bitte nicht streiten.
Hier der genaue Wortlaut:
§ 4
vorzeitige Fälligkeit

Die jeweilige Restforderung ist zur Zahlung sofort fällig, wenn der Darlehensnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise länger als 10 Tage im Rückstand ist, spätestens jedoch mit Ablauf von 30 Tagen, sofern dem Darlehensnehmer nicht ausdrücklich eine weitere Stundung gewährt wird.
Na das klingt doch schon ganz gut. Zu beachten wäre, dass das Darlehen unter Hinweis auf diese Klausel dem Betroffenen fällig zu stellen ist unter Setzung einer Zahlungsfrist.

Ich würde daher erstmal mahnen unter Hinweis auf die Fälligkeitsklausel und unter Androhung davon Gebrauch zu machen im Falle der Nichtzahlung.

Dann würde ich den Gesamtbetrag fällig stellen unter Mitteilung der Bankverbindung, Zahlungsfrist setzen und im Falle der Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren androhen.

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 04.07.2009, 12:59   #22
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo Reni,

wie hoch ist den die monatliche Rate, die zurückgezahlt werden soll?
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Alt 04.07.2009, 14:34   #23
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard

Der Betreuer kennt den Darlehensvertrag. Ich sollte ihm diesen zusenden. Nach Erhalt und Prüfung hatte er mir mitgeteilt, dass es seinem Betreuten nicht möglich sei, Ratenzahlung zu tätigen und dass ich die Raten aussetzen soll, bis der Betreute eventuell irgendwann mal wieder mehr Geld hat, mit der Option, eventuell die Rate auch noch neu anzupassen.
Die momentane monatliche Rate liegt bei gut 400 Euro.

Deshalb wollte ich ja wissen, ob es sein kann, dass mein Ex plötzlich nur noch Anspruch auf Regelleistung hat. Das kann ich nicht glauben.

Hier noch mal alle Eckdaten:
Seit Juli 08 arbeitslos
Seit etwa Mitte Oktober 08 krank (durchgehend bis jetzt)
Seit Januar 09 ohne festen Wohnsitz
Seit 16.06.09 in Reha (für mindestens 6 Wochen)
Antrag auf EU Rente

Meiner Meinung nach und nach allem, was ich im Internet gefunden habe, steht ihm 72 Wochen Krankengeld zu (die sind definitiv noch nicht erreicht) bzw. in der Reha Übergangsgeld.
Regelleistung gibt es doch nur bei Harz IV oder sehe ich das falsch?
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Alt 04.07.2009, 16:37   #24
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo reni,

den Übergang von Krankengeld zu Übergangsgeld hab ich nicht recherchiert, aber es scheint hier vielleicht ein Theorie-Praxis-Problem vorzuliegen. Mit dem Beginn der Reha gibt es einen neuen Kostenträger und die Bearbeitung des Antrages dauert seine Zeit. Es kann also gut sein, daß Dein Ex tatsächlich kein Krankengeld bezieht, das Übergangsgeld noch nicht ausgezahlt wird und er daher vom Barbetrag aus der Grundsicherung ("Regelleistungen" gibt es auch im SGB 12, Sozialhilfe) lebt.
Ich kann mir eigentlich kaum vorstellen, daß der Betreuer falsche Angaben macht, er nutzt aber mglw. z.Zt. den noch ungeklärten Einkommensstatus. Auch das wäre nicht verwerflich, da man einem nackten Mann tatsächlich nicht in die Tasche fassen kann.

Du wolltest Vorschläge für eine kostengünstige Lösung. Möglichkeit 1, die außer Porto und vielleicht einem persönlichen Gespräch gar nichts kostet, Du versuchst den Betreuer zu verpflichten, Dir jede Einkommensänderung umgehend mitzuteilen und zu belegen, so daß Du Dein Vorgehen immer neu überdenken kannst. Dieses Vorgehen setzt aber Vertrauen voraus und Du müßtest die Gelegenheit haben, z.B. durch persönlichen Kontakt zu Deinem Ex mögliche Unstimmigkeiten sofort zu bemerken.

Möglichkeit 2 wäre die (Teil-)Titulierung

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Zum Regelsatz: Wenn der Betreuer das sagt, dann wird es wohl stimmen. Ist nicht ganz einfach, aus dem hohlen Bauch einen möglichen Leistungsanspruch zu konstruieren. Du kannst ihn ja mal unter Fristsetzung zur Zahlung der vereinbarten Rate auffordern und Belege für eine Zahlungsunfähigkeit verlangen. Das dürfte zunächst mal der kostengünstigste Weg sein. Wenn der Betreuer die Zahlungsunfähigkeit belegt, dann schaust Du in die Röhre und kannst Deine Forderung nur noch titulieren.
Stracciatellamaus hat's ja noch mal genauer beschrieben, bzw. bereits das Gesamtdarlehn berücksichtigt. Das wäre die Voraussetzung, um überhaupt in das gerichtliche Verfahren einzusteigen.

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Zu beachten wäre, dass das Darlehen unter Hinweis auf diese Klausel dem Betroffenen fällig zu stellen ist unter Setzung einer Zahlungsfrist.

Ich würde daher erstmal mahnen unter Hinweis auf die Fälligkeitsklausel und unter Androhung davon Gebrauch zu machen im Falle der Nichtzahlung.

Dann würde ich den Gesamtbetrag fällig stellen unter Mitteilung der Bankverbindung, Zahlungsfrist setzen und im Falle der Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren androhen.
Sei froh, daß in dieser Angelegenheit ein gesetzlicher Betreuer involviert ist. Wenn bei Deinem Ex-Mann bereits Wohnungslosigkeit vorlag, dann wäre die Situation mit der Zeit immer weiter eskaliert, so daß Du das Geld für immer hättest abschreiben können. Dein Ex hätte sich bestimmt nicht mehr kümmern können. Je nachdem wie hoch die EU-Rente später ausfällt, hast Du vielleicht jetzt noch Chancen, Dein Geld wiederzusehen.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 04.07.2009, 19:01   #25
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Reni,

irgendwas ist bei den Daten nicht rund!

Erstmal, wäre es möglich, dass dein Ex innerhalb der letzten 3 Jahre wegen der gleichen Krankheit Krankengeld bezog? Die 78 Wochen gelten für insgesamt 3 Jahre bei gleicher Krankheit. (siehe http://www.alkv-loeb-zit.de/archiv2008/krankheit1.pdf )
Dann wäre die Frage, hat er sich nach seiner Arbeitslosigkeit arbeitslos gemeldet und ALG 1 bekommen?
Was mich daran stutzig macht ist folgende Überlegung :

Seit Juli 08 arbeitslos heisst, es hätte theoretisch Anspruch auf ALG1 für max. 12 Monate bestanden.
-> ALG 1 bis Juni 09
Erkrankung ab Mitte Oktober schreibst du. Dann hätte er weitere 6 Wochen ALG 1 erhalten, bis Krankengeld anfängt. -> Bezug ALG 1 bis ca. 30.11.08
Bis dahin sind also (Anspruch vorausgesetzt) von den 12 Monaten ALG1 5 Monate verbraucht. Das heisst, nach Krankengeldbezug könnte er wieder ALG1 beziehen und zwar noch 7 Monate.

Hätte er keinen ALG1-Anspruch gehabt (fehlende Versicherungszeiten), wäre er also gleich in ALG2 gefallen, nur dort gibts keinerlei Krankengeld!

Daher verstehe ich grad nicht, wieso er nun Grundsicherungsleistung bekommt.
War er seit seiner Arbeitslosigkeit durchgängig krankenversichert? Weil möglicherweise ist das Krankengeld vorzeitig ausgelaufen, weil er keine Beiträge mehr entrichtet hat? Ist dir bekannt, wieso er obdachlos ist? (z.B. Mietschulden, Eigenbedarfskündigung, etc. )

Falls ich irgendwo falsch liege, bitte ich um Korrektur, aber seltsam ist bei dieser Konstellation einiges....

Gruss,
MurphysLaw

Edit: falsche Jahreszahl korrigiert

Geändert von MurphysLaw (05.07.2009 um 02:53 Uhr)
MurphysLaw ist offline  
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Alt 05.07.2009, 19:46   #26
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
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Hallo MurphysLaw
Mein Ex hatte in den letzten 3 Jahren einige Wochen lang Krankengeld bezogen, allerdings wegen seiner Herzkrankheit. Seit Oktober ist er wegen psychischer Probleme (Suizidversuch) durchgehend krank geschrieben.
Momentan befindet er sich in einer Reha, die kardiologisch und psychisch behandelt.
Er hat sich arbeitslos gemeldet und auch bis einschließlich 16.06.09 Krankengeld bezogen. Das weiß ich 100 %ig.
Seine Obdachlosigkeit resultiert daraus, dass er seine Wohnung gekündigt hatte, als er so lange im Krankenhaus war, da die Wohnung eh viel zu teuer war.
Nach dem Krankenhausaufenthalt (im März 09) wollte er sich ein kleines Appartement suchen, ist aber zu einer Frau gezogen, die er kennengelernt hatte. Das war aber wohl ein Fehler, deshalb der 2. Suizidversuch. Wieder in die Klinik und ohne festen Wohnsitz. Von der Klinik aus direkt zur Reha.
Nach der Reha möchte er in ein betreutes Wohnen.


Genauso wenig, wie Du verstehst, dass er nur Anspruch auf Regelleistung haben soll, genauso wenig verstehe ich es. Deshalb zweifel ich ja auch die Aussage des Betreuers an. Im Mai 09 hatte er mir in einem Brief noch geschrieben, dass sein Betreuter nur Krankengeld bekommt, nun schreibt er plötzlich, dass er nur Anspruch auf Regelleistung hat.
Auf meine schriftliche Frage, warum er nur Regelleistung bekommt, antwortet er mir nicht.
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Alt 05.07.2009, 21:38   #27
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
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Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Reni,

ein wenig drehen wir uns im Kreis. Vielleicht noch die Frage, welche Einkünfte er während der Zeit des Wohnens bei der anderen Dame hatte.
Wir können hier aber genauso wenig wie Du wissen, welche Einkünfte er nun hat. Wenn Du dem Betreuer nicht glaubst und es genau wissen möchtest, kannst Du nur den gerichtlichen Weg bis zur Eidesstattlichen Versicherung gehen, das dauert aber und Du must die Kosten vorstrecken.

Deine Frage, warum er nur Regelleistungen aus der Grundsicherung bezieht, braucht der Betreuer Dir nicht beantworten. Er wäre noch nicht einmal verpflichtet, Dir irgendwelche Informationen über die Art des Einkommens zu geben. Es reicht, wenn er Dir die Zahlungsunfähigkeit erklärt. Du kannst dann die Forderung wie oben beschrieben titulieren und daraus die Zwangsvollstreckung betreiben. Sorry, aber alles weitere Lamentieren hilft nicht weiter.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 06.07.2009, 06:37   #28
Forums-Azubi-Anwärter
 
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Beiträge: 29
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Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Hallo Reni,

ein wenig drehen wir uns im Kreis. Vielleicht noch die Frage, welche Einkünfte er während der Zeit des Wohnens bei der anderen Dame hatte.
Gruß
Kohlenklau
KRANKENGELD!!!!!

Von Oktober 08 bis einschließlich heute krank geschrieben.

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Wir können hier aber genauso wenig wie Du wissen, welche Einkünfte er nun hat.
Hätte ja sein können, dass sich irgendjemand hier auskennt mit Fristen/Zeiten bezüglich Krankengeld, Übergangsgeld, etc.
So wie MurphysLaw, der schon etwas dazu geschrieben hat. So wie er es formuliert, so ist es auch mir bekannt und deshalb bin ich ja der Meinung, dass mein Ex noch Anspruch auf Kranken- bzw. Übergangsgeld hat.

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
Deine Frage, warum er nur Regelleistungen aus der Grundsicherung bezieht, braucht der Betreuer Dir nicht beantworten. Er wäre noch nicht einmal verpflichtet, Dir irgendwelche Informationen über die Art des Einkommens zu geben. Es reicht, wenn er Dir die Zahlungsunfähigkeit erklärt.
Wieso muss er das nicht?
Es existiert ein gültiger Darlehensvertrag und es stehen noch gut 12.000 Euro im Raum

Muss er denn seinen Betreuten informieren? Muss er ihm regelmäßig Kontoauszüge, etc. vorlegen, die beweisen, was mit seinem Geld geschieht? Wieviel Geld auf seinem Konto eingeht und wann wieviel wohin geht? Oder ist der Betreute entmündigt (obwohl es das angeblich seit 1992 nicht mehr gibt).
Denn auch mein Ex bekommt keinerlei Informationen.
Und wieso hat die Kanzlei meinem Ex immer gesagt, dass sie mir das Geld überweisen werden, wenn sie es dann doch nicht tun?
Übrigens hatte mir mein Ex auch erzählt, dass er, solange er in der Reha ist, Geld von der Rentenkasse bekommt. Also müsste es dieses Übergangsgeld sein.
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Alt 06.07.2009, 09:54   #29
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Hallo Reni,

besuchst du deinen Ex in der Reha oder habt ihr ausschliesslich telefonischen Kontakt?
Solltet ihr trotz Trennung noch einen ganz guten Kontakt zueinander haben, könnte doch vielleicht ein gemeinsames Gespräch (Betreuer, Betreuter und du) Licht in dieses Dunkel bringen.
Allerdings würde ich einen solchen Termin für den späteren Verlauf der Reha einbringen.
Auch mit Berücksichtigung auf deine finanz. Sorgen, hat dein Ex iMo vielleicht doch eher andere Sorgen ..... (?)
Ich könnte mir halt vorstellen, dass der Betreuer auch die finanziellen Probleme so weit wie möglich vom Ex fern halten will, damit der sich erstmal psychisch halbwegs stabilisieren kann.

Gruss,
MurphysLaw
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Alt 06.07.2009, 10:35   #30
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Ich habe ihn einmal kurz in der Reha besucht (war eher Zufall), ansonsten haben wir nur telefonischen Kontakt.

Wie ich allerdings schon erwähnt hatte, ist es meinem Ex sehr wichtig, dass ich mein Geld zurückbekome, da ich sehr viel für ihn getan hatte während unserer Beziehung. Ich hatte ihm geholfen, einen ganzen Berg Schulden, den er vorher schon hatte, abzubauen, indem ich quasi sein "Betreuer in Finanzangelegenheiten" war.

Ihn belastet es selber auch sehr, dass ich vom Betreuer kein Geld bekomme, zumal sie ihm das zugesichert hatten.
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