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Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo an alle, ich bin total verzweifelt und hoffe, in diesem Forum Hilfe zu bekommen. Ich versuche mal, so verständlich ...


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Alt 01.07.2009, 21:07   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz?

Hallo an alle,

ich bin total verzweifelt und hoffe, in diesem Forum Hilfe zu bekommen.
Ich versuche mal, so verständlich wie möglich meine Sorgen zu erklären.

Mein Ex schuldet mir eine 5-stellige Summe. Darüber existiert ein Darlehensvertrag. Von 12/2007 bis 05/2009 hat er regelmäßig Geld an mich zurückgezahlt.
Rückblickend:
Im Juni 08 wurde er arbeitslos, im August 08 haben wir uns getrennt und seit Oktober 08 ist er krank geschrieben (psychisch, 2 Suizidversuche, untergebracht in einer Psychiatrie) und bezieht seitdem Krankengeld. Selbst von dem Krankengeld hatte er immer seine Raten an mich geleistet, was bei etwa 1.300 € auch möglich war, da er keine Kosten für eine Wohnung hat (seit 01/2009 ohne festen Wohnsitz, wie bereits erwähnt in der Psychiatrie untergebracht).Seit gut 2 Wochen befindet er sich in einer Reha.

Im Mai 2009 wurde ihm ein gerichtlicher Betreuer bestellt, da er nicht wirtschaften kann.

Nun zum eigentlichen Problem.

Der Betreuer hatte sich nicht mit mir in Verbindung gesetzt, obwohl er Kenntnis darüber hatte, dass ich Gläubiger seines Betreuten bin (angeblich war sein Brief bei mir wegen falscher Adresse nicht angekommen. Seine Aussagen bei meinem Ex und bei mir sind sehr widersprüchlich).
Erst nachdem ich letzte Woche Namen und Anschrift des Betreuers erfahren habe bekam ich, nach zwei mails von meiner Seite, einen Brief vom Betreuer, dass ich den Darlehensvertrag zuschicken solle und dass die Rate wohl reduziert werden soll, da sein Betreuter nur Krankengeld bekäme und er Unterhalt an seinen Sohn zahlen müsse.
Gestern sendete ich ihm alle Unterlagen und heute erhalte ich von ihm die Aussage, dass ich KEIN Geld bekomme, da seinem Betreuten lediglich ein Anspruch auf Regelleistung nach dem Grundsicherungsgesetz zusteht. Diese belaufen sich zur Zeit auf monatlich 359,00 €.

Ich bezweifel den Wahrheitsgehalt dieser Aussage sehr, da mein Ex die ganze Zeit Krankengeld bekommen hat. Nach meinem Wissen soll die Rente beantragt werden, somit müsste ihm Übergangsgeld des Rententrägers zustehen, welches etwa in gleicher Höhe wie das Krankengeld ausfallen dürfte.?
Mein Ex hat mir mitgeteilt, dass er lediglich ein "Taschengeld" von etwa knapp 100 €/Monat bekommen würde.

Ich steige da nicht durch. Fühle mich vom Betreuer (Anwalt) gelinkt.
Ein anderer Gläubiger (Gläubiger seit 05/2009) hat im Juni sein Geld vom Betreuer bekommen, ist aber auch nicht von ihm angeschrieben bzw. informiert worden.

Wer kann mir eine Information geben?
Steht meinem Ex wirklich nur der Regelsatz zu und wenn ja, warum?
Warum bekommt ein "späterer Gläubiger" sein Geld, ich aber nicht?

Kann ich beim Vormundschaftsgericht vorsprechen und meine Bedenken äußern?

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.

Ich hoffe auf informative Auskunft und bedanke mich schon mal im Voraus.

Reni12 ist offline  
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Alt 01.07.2009, 21:51   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Hallo reni,

erstmal herzlich Willkommen im Forum.

Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Steht meinem Ex wirklich nur der Regelsatz zu und wenn ja, warum?
Warum bekommt ein "späterer Gläubiger" sein Geld, ich aber nicht?

Kann ich beim Vormundschaftsgericht vorsprechen und meine Bedenken äußern?

Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten.
Schwierige Fragen. Erstmal das Gericht. Da der Betreuer möglicherweise schon das Vermögensverzeichnis erstellt hat und es inzwischen zu einer Änderung der Einkommensverhältnisse gekommen ist, könnte das Gericht über die aktuellen Einkommensverhältnisse gar nicht informiert sein. Darüber hinaus hast Du als Gläubigerin eines Schuldners kein Recht auf Informationen. Es liegt weiterhin im Ermessen des Betreuers, die Angelegenheiten des Betreuten zu regeln. Natürlich kannst Du bei Gericht Bedenken äußern, ob es allerdings weiterhilft ...?

Zum Regelsatz: Wenn der Betreuer das sagt, dann wird es wohl stimmen. Ist nicht ganz einfach, aus dem hohlen Bauch einen möglichen Leistungsanspruch zu konstruieren. Du kannst ihn ja mal unter Fristsetzung zur Zahlung der vereinbarten Rate auffordern und Belege für eine Zahlungsunfähigkeit verlangen. Das dürfte zunächst mal der kostengünstigste Weg sein. Wenn der Betreuer die Zahlungsunfähigkeit belegt, dann schaust Du in die Röhre und kannst Deine Forderung nur noch titulieren. Das könntest Du selber machen, kostet bis zum Vollstreckungsbescheid, ich weiß es nicht genau, nagel mich nicht fest, ca. 60 €. Danach könntest Du dann den Gerichtsvollstrecker, äh -zieher losschicken, kostet aber auch wieder, Du hättest aber sowas wie Gewissheit über die Vermögensverhältnisse. Danach Aufforderung zur Abgabe der EV.

"Spätere Gläubiger" gibt es nicht. Der Betreuer bzw. der Schuldner ist frei, die Forderungen nach Lust und Laune zu bedienen.

Deine Geschichte hört sich nicht gut an. Schau erstmal, ob Du mit einem Schreiben an den Betreuer mehr Informationen bekommst.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 01.07.2009, 22:14   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard

Zitat:
Zitat von Kohlenklau Beitrag anzeigen
1. Darüber hinaus hast Du als Gläubigerin eines Schuldners kein Recht auf Informationen.

2. Zum Regelsatz: Wenn der Betreuer das sagt, dann wird es wohl stimmen.

3. Du kannst ihn ja mal unter Fristsetzung zur Zahlung der vereinbarten Rate auffordern und Belege für eine Zahlungsunfähigkeit verlangen.

Gruß
Kohlenklau
Erst einmal vielen Dank für Deine Antwort.

Zu 1.:
Ich habe gelesen, dass ein Betreuer sich mit Gläubigern in Verbindung setzen sollte. Angeblich hat er das auch getan, der Brief sei aber nicht angekommen.

Zu 2.:
Habe letzten Sonntag eine Abschrift, datiert vom 20.05. bekommen, in der es noch hieß, dass der Betreute Krankengeld bekommt.
Heute hieß es plötzlich "Insofern weise ich erneut darauf hin, dass meinen Betreuten nur ein Anspruch auf Regelleistung nach dem Grundsicherungsgesetz zusteht".

Mein Ex ist immer noch krank, die ersten 2 Wochen im Juni war er noch in der Psychiatrie und seit Mitte Juni befindet er sich in der Reha. Da kann sich doch nicht viel an seinen Einkommensverhältnissen geändert haben.
Zumindest im Juni hätte der Betreuer noch die Rate an mich leisten können/müssen.

Zu 3.:
Ist der Betreuer verpflichtet mir die zahlungsunfähigkeit zu dokumentieren? Was ist, wenn er nicht reagiert?
Reni12 ist offline  
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Alt 01.07.2009, 22:53   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
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Beiträge: 2,086
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Hallo reni,

zu Deinem Punkt 1: Das Recht auf Information bezieht sich auf eine Auskunftspflicht des Gerichts Dir gegenüber. Die besteht nicht. Daher wirst Du von dort kaum Unterstützung bekommen, um an Dein Geld zu kommen.

Der Betreuer wird im Rahmen der Aufgabenkreise tätig. Wie er das macht, ist zunächst ihm überlassen. Es besteht keine Pflicht, sich außergerichtlich mit Gläubigern in Verbindung zu setzen. Der Gläubiger kann seine Forderung gerichtlich geltend machen, dann muß der Betreuer handeln. Er muß aber nur die rechtlich notwendigen Handlungen vornehmen. Dieser von Dir angesprochene Brief ist erstmal unerheblich. Das ist doch noch außergerichtlich. Soll er Dir eine Kopie schicken oder es sein lassen. Du willst etwas, also mußt Du tätig werden, wenn alle Stricke reißen auch in die Vollstreckung einsteigen.

Zu Punkt 2:

Möglicherweise hätte der Betreuer noch eine Rate überweisen können. Hat er aber nicht getan, was willst Du machen? Es besteht keine "Pflicht". Wenn Du Dein Geld haben möchtest und es klappt nicht auf die gütliche Tour, dann kannst Du nur den Rechtsweg beschreiten. Sorry, aber das ist nunmal so. Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf.

Einkommensverhältnisse ändern sich übrigens ganz oft von einem Tag auf den anderen. Läuft eine Sozialleistung aus, dann gibt es am nächsten Tag kein Geld mehr. Könnte also hier auch der Fall sein.

zu 3:

Verpflichtet ist er nur im gerichtlichen Verfahren. Wenn seine Aussagen bzgl. der derzeitigen Unpfändbarkeit stimmen, dann wird er möglicherweise, muß aber nicht, die Belege herausgeben.
Wenn er nicht reagiert, dann bleibt Dir nur, ihn in Verzug zu setzen und den gerichtlichen Weg zu gehen.

Gruß
Kohlenklau
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Alt 01.07.2009, 23:14   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
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Oh Mann.... das hört sich alles nicht wirklich gut an.

Ich habe heute so viel über Betreuer gelesen und geglaubt, dass ein Betreuer seinem "Schützling" Gutes tun soll/muss. Es heißt doch "zum Wohle des Betreuten" und "dem Wunsch des Betreuten ist zu entsprechen"....

Das tut er in meinen Augen nicht, wenn er es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt.

Meinem Ex ist es wichtig, dass ich mein Geld bekomme, aber der Betreuer arbeitet anders (Mir drängt sich fast der Verdacht auf, dass er lieber in seine eigene Tasche wirtschaftet).

Wo bleibt das ganze Geld? (Krankengeld/Übergangsgeld)?
Reni12 ist offline  
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Alt 01.07.2009, 23:31   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
Standard

Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Ich habe heute so viel über Betreuer gelesen und geglaubt, dass ein Betreuer seinem "Schützling" Gutes tun soll/muss. Es heißt doch "zum Wohle des Betreuten" und "dem Wunsch des Betreuten ist zu entsprechen"....

Das tut er in meinen Augen nicht, wenn er es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lässt.
Entschuldige, wenn ich mal kurz schmunzel. Er soll ja wohl zunächst Dir Gutes tun. Mag ja in Deinen Augen alles so zutreffen, Du weißt aber nicht, ob es auch aus Sicht des Betreuten bzw. des Betreuers so aussieht.

Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Meinem Ex ist es wichtig, dass ich mein Geld bekomme, aber der Betreuer arbeitet anders (Mir drängt sich fast der Verdacht auf, dass er lieber in seine eigene Tasche wirtschaftet).

Wo bleibt das ganze Geld? (Krankengeld/Übergangsgeld)?
Vorsicht mit diesen latenten Unterstellungen. Natürlich arbeitet der Betreuer in seine eigene Tasche. Du gehst doch auch nicht umsonst arbeiten. Die Vergütung des Betreuers ist aber gesetzlich festgelegt und die Auszahlung wird gerichtlich überwacht. Gemauschel, gerade bei diesen kleinen Summen, ist da kaum drin, geschweige für den Betreuer lukrativ. Wenn's auffliegt, dann verliert er womöglich seine Lebensgrundlage.
Außerdem wird der Betreuer seine Vergütung in diesem Fall mit großer Wahrscheinlichkeit vom Gericht erhalten. Dein Ex scheint ja mittellos zu sein.

Auch die Verwendung der Einnahmen des Betreuten hat der Betreuer auf Heller und Pfennig zu belegen. Er wird es zum Wohl des Betreuten verwenden. Bis zum Beweis des Gegenteils sollte man sich mit rhetorischen Fragen zurückhalten.

Gruß
Kohlenklau
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Kohlenklau ist offline  
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Alt 02.07.2009, 00:12   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Wirklich nur Anspruch auf Regelsatz ?

Hallo Reni 12,

hört sich leider nicht gut an und Du mußt dich vielleicht entscheiden, ob Dir das Geld so wichtig ist, dafür viele Strapazen/Kosten auf Dich nehmen oder ob Du lieber "friedlicher" leben möchtest.

Dir bleibt eigentlich nur, Dir "einen rechtskräftigen, gerichtlichen Titel" zu holen, d. h. Mahnbescheid ... Titel (der 30 Jahre gültig ist). Dann müßte der Betreuer sich damit auseinandersetzen. Wenn festgestellt wird, daß kein (pfändbares) Vermögen vorhanden ist, dann war alle Mühe umsonst und hat Dich auch noch zusätliches Geld gekostet (Gerichtl. Auslagen, Gebühren, etc.).

Also, gut informieren, abwägen und dann entscheiden ...
Viel Glück !
Gruß Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
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Alt 02.07.2009, 01:35   #8
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo Reni,

eines noch, wenn dein Ex tatsächlich Grundsicherung bezieht (also arbeitsunfähig ist) kann das Sozialamt ihm den Regelsatz während Krankenhaus- und Rehaaufenthalten um die Ernährungskosten kürzen, da er in den KHs bzw. der Reha ja vollversorgt wird. Für SGB II (Hartz4) wurde das durch das BSGH 2008 für gesetzteswidrig erklärt, im SGB VII aber ist das nach wie vor erlaubt, da es sich bei Grundsicherung nicht wie bei Hartz IV um eine pauschalierte Leistung handelt!
Das hiesse, statt 359 € Regelleistung würden dann nochmal ca. 120 € wegfallen, solange er sich nicht selbst versorgt.
Im Übrigen läuft es meines Wissens so, dass wenn während Grundsicherungsbezuges ein Rentenantrag gestellt wird, kein Übergangsgeld von der RV ausbezahlt wird, sondern die Regelleistungen weiterlaufen und das Amt das später mit der Nachzahlung von der RV verrechnet.
Du könntest höchstens den Vorschlag machen, die Raten so lange zu stunden, bis über den Rentenantrag entschieden ist und eine möglicherweise hohe Summe abzüglich der aktuellen Regelleistungen vom Amt überwiesen wird.
Ob sich der Betreuer darauf einlässt, ist eine andere Sache ....

Ich drücke dir die Daumen!

Gruss,
MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
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Alt 02.07.2009, 06:40   #9
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 29
Standard

Zitat:
Zitat von MurphysLaw Beitrag anzeigen
Hallo Reni,

eines noch, wenn dein Ex tatsächlich Grundsicherung bezieht (also arbeitsunfähig ist) kann das Sozialamt ihm den Regelsatz während Krankenhaus- und Rehaaufenthalten um die Ernährungskosten kürzen, da er in den KHs bzw. der Reha ja vollversorgt wird. Für SGB II (Hartz4) wurde das durch das BSGH 2008 für gesetzteswidrig erklärt, im SGB VII aber ist das nach wie vor erlaubt, da es sich bei Grundsicherung nicht wie bei Hartz IV um eine pauschalierte Leistung handelt!
Das hiesse, statt 359 € Regelleistung würden dann nochmal ca. 120 € wegfallen, solange er sich nicht selbst versorgt.
Im Übrigen läuft es meines Wissens so, dass wenn während Grundsicherungsbezuges ein Rentenantrag gestellt wird, kein Übergangsgeld von der RV ausbezahlt wird, sondern die Regelleistungen weiterlaufen und das Amt das später mit der Nachzahlung von der RV verrechnet.
Du könntest höchstens den Vorschlag machen, die Raten so lange zu stunden, bis über den Rentenantrag entschieden ist und eine möglicherweise hohe Summe abzüglich der aktuellen Regelleistungen vom Amt überwiesen wird.
Ob sich der Betreuer darauf einlässt, ist eine andere Sache ....

Ich drücke dir die Daumen!

Gruss,
MurphysLaw
Erst einmal vielen Dank für all eure Antworten. Das Thema ist ja sehr komplex und fast undurchsichtig.

Hallo MurphysLaw (netter Name )

Er hat meines Wissens nach keine Grundsicherung, sondern definitiv bis einschliech 16.05.2009 Krankengeld bezogen (so lange, bis es zur Reha ging).
Deshalb verstehe ich ja auch nicht, warum plötzlich behauptet wird, dass er nur Anspruch auf Grundsicherung hat.

Der Betreuer/Anwalt selber hatte in seinem Schreiben vom 20.05.2009 mitgeteilt, dass sein Betreuter Krankengeld bezieht!

Wie sieht es mit der Bezahlung des Betreuers aus? Kann er sich erst seine Vergütung vom Konto buchen und aufgrund dessen mein Geld nicht zahlt, weil dann nichts mehr übrig ist?
Ist es nicht so, dass erst die Schulden bezahlt werden müssen und wenn dann nichts mehr übrig ist, dass der Betreuer dann vom Staat bezahlt wird?

Mein Kopdf qualmt. Habe sehr schlecht geschlafen.
Reni12 ist offline  
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Alt 02.07.2009, 07:34   #10
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Reni12 Beitrag anzeigen
Erst
Wie sieht es mit der Bezahlung des Betreuers aus? Kann er sich erst seine Vergütung vom Konto buchen und aufgrund dessen mein Geld nicht zahlt, weil dann nichts mehr übrig ist?
Ist es nicht so, dass erst die Schulden bezahlt werden müssen und wenn dann nichts mehr übrig ist, dass der Betreuer dann vom Staat bezahlt wird?
Haha, dass wäre ja noch schöner, dass Gericht stellt sich hinten an. Nein so läuft das nicht. Der Betreuer muss aus eigener Tasche bezahlt werden, wenn Gesamtvermögen über 2.600 Euro vorhanden ist. Das kann ich jetzt schlecht beurteilen, da aus dem Schverhalt nicht herausgeht um welche Art Darlehensvertrag es sich handelt. Bestehen denn Sicherheiten des Betroffenen in Form einer Immobilie oder wurde das Darlehen von Ihnen sicherungslos gewährt? Sind sie überhaupt der "richtige" Gläubiger oder haften Sie mit dem Betroffenen gesamtschuldnerisch gegenüber einer Bank?

Zur Titulierung der Forderung wurde schon viel richtiges gesagt. Das richtige Vorgehen wäre wie folgt:
1. Betreuer anschreiben und Forderungen auflisten. Darin um Zahlung bis zu einem bestimmten Termin bitten, Bankverbindung angeben und mitteilen, dass im Falle der Nichtzahlung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.

2. Zahlungseingang überprüfen, im Falle der Nichtzahlung Punkt 3

3. In Erfahrung bringen, wo sich das für Sie zuständige Mahngericht befindet. Das kann man im Internet recherchieren oder beim Amtsgericht erfragen. Die Mahngerichte dürften inzwischen zentralisiert sein und hauptsächlich auch maschinell arbeiten. Dazu gibt es im Internet die entsprechenden Formulare für jedes Bundesland zum Ausfüllen am PC.

4. Der Mahnbescheid kostet Geld. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Forderung. Man kann also nicht pauschal sagen, dass dieser 60 Euro kostet, so wie vom Moderator kohlenklau geschrieben wurde.
Der Mahnbescheid wird nach Einzahlung der Gerichtsgebühr erlassen und an den Betroffenen zugestellt. Dieser hat dann 2 Wochen Zeit dagegen Widerspruch einzulegen.

5. Wird Widerspruch eingelegt, dann geht das Mahnverfahren in ein streitiges Zivilverfahren über. Dazu wird von Ihnen ein weiterer Gerichtskostenvorschuss verlangt werden.

6. Wird kein Widerspruch eingelegt, erlässt das Gericht nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Vollstreckungsbescheid.

7. Mit diesem Vollstreckungsbescheid können Sie den zuständigen Gerichtsvollzieher beauftragen oder einen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss beantragen.

Vollstreckungsmöglichkeiten gibt es viele, nur wo nix ist kann auch nix vollstreckt werden!

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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gläubiger, krankenversicherung, mahnbescheid, mahnverfahren, rentenversicherung, schulden, übergangsgeld, vollstreckungsbescheid, vollstreckungsverfahren

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