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Bewerbung als Berufsbetreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Bewerbung als Berufsbetreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich spiele mit dem Gedanken, mich als Berufsbetreuer selbständig zu machen. Nun habe ich mich bei der Stadtverwaltung bzw. ...


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Alt 20.07.2009, 11:35   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 4
Standard Bewerbung als Berufsbetreuer

Hallo,

ich spiele mit dem Gedanken, mich als Berufsbetreuer selbständig zu machen.

Nun habe ich mich bei der Stadtverwaltung bzw. dem Landkreis informiert, wie überhaupt die Kapazitäten sind und ob Betreuer überhaupt gebraucht werden.

Meine Frage: Kann man sich auch bei anderen Institutionen (z.B. in Senioren- oder Behindertenheimen) als Betreuer bewerben bzw. vorstellen oder wird das ausschließlich von der Stadt bzw. dem Landkreis geregelt?

Bei mir ist es so, dass ich von dem Geld das ich verdiene nicht meinen Lebensunterhalt und den meiner Familie bestreiten muss (reich geheiratet ) aber die Kosten sollte es schon decken und am Ende des Monats sollte auch noch was für mich drin sein.
dieSteffi ist offline  
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Alt 20.07.2009, 15:45   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo Steffi,

ich finde es gut, dass du dich vorab umfangreich und gründlich informierst über die Aussichten, aber auch die Kosten für den Aufwand. Im Betreuungswesen ist ein bestimmtes Equipement (Rechner, Fax, Kopierer, Handy, Auto, abschließbare Aktenschränke, Platz für archivierte Unterlagen, die bis zu 10 Jahren aufzuheben sind) Standard. Vor 15 Jahren war es noch möglich, sog. Wohnzimmer-Betreuungen zu führen.

Dann gibt es den Aspekt der Finanzierung im Hinblick auf deine Professur (Hochschulabschluss mit verwertbaren Kenntnissen). Und die Perspektive, möglichst bald ausreichend Betreuungen zu bekommen, um als Berufsbetreuerin anerkannt und vergütet zu werden.

Ich habe mir sagen lassen, dass auch mit weniger als 11 Betreuungen schon mal der Status einer Berufsbetreuerin anerkannt wurde. Doch das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Einen Anspruch hat man grundsätzlich ab 11 Betreuungen oder bei weniger, wenn diese derart aufwändig sind wie für eine berufliche Tätigkeit erforderlich. Für die Teilzeitanerkennung, also bei 14,25 Stunden die Woche als BerufsbetreuerIn im Teilzeit anerkannt zu werden, mir die Informationen fehlen. Doch bei einer Stundenzahl von 14.25 Stunden in der Woche, also Teilzeit, kämst du auf 64 1/8 Stunden im Monat. Da aber auch bei ganz frischen Betreuungen lediglich 8 Stunden im Monat vergütet werden, wärst du dann schon bei 8 Betreuungen. Und 8 frische Betreuungen machen mehr Arbeit als 14 Stunden die Woche.

Du siehst, es will gut durchdacht und kalkuliert sein. Auch ein Übergang von einem Job zum Führen von Betreuungen stell ich mir schwierig vor. Ich wählte den Weg über das Übergangsgeld durchs Arbeitsamt, das ich als Starthilfe nahm, um anfangs über die Runden zu kommen.

Bei deiner Frage, wie kommst du an Betreuungen: anfänglich wohl nur über die Betreuungsstelle oder das Gericht selbst oder durch Beziehungen also Fürsprachen: Wenn ein Altenheim oder Wohnheim für einen Bewohner eine Betreuung beantragt, so beschleunigt es das Verfahren erheblich, wenn gleich die Empfehlung des oder der Betreuerin dem Gericht mitgeteilt wird. Daran muss sich das Gericht nicht halten, aber ist wie gesagt eine Empfehlung.

Bist du am Ort durch deine bisherige Tätigkeit oder auch ehrenamtlich bekannt, kannst du schneller den Status der Berufsbetreuerin erhalten als wenn du nur darauf angewiesen bist, dass das Gericht dich gelegentlich 'bedenkt'.

Viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 20.07.2009, 16:06   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 24.02.2007
Beiträge: 112
Standard

Dass Heimleiter Betreuer empfehlen können, ist aber wohl kritisch zu betrachten. Es birgt die Gefahr, dass ein Betreuer schon mal über Missstände in der Einrichtung hinwegsieht und etwa auf die Einschaltung der Heimaufsicht verzichtet, um es sich nicht mit dem Heimleiter zu verscherzen und auch zukünftig als Betreuer empfohlen zu werden.
abend ist offline  
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Alt 20.07.2009, 18:02   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo abend,

ich habe es anders erlebt: die HeimleiterInnen sind nicht die, die einen Betreuer empfehlen. Wenn überhaupt der Schriftsatz der MitarbeiterIn über dessen oder deren Tisch geht. Meistens war es so, dass beim Besuch eines Betreuten die Ergotherapeutin oder PflegerIn fragte, ob ich noch Kapazitäten frei hätte und noch eine Betreuung übernehmen würde, da für den oder die dies und das geklärt oder geregelt werden muss. Und dann habe ich mit dem Bewohner mich verständigt und ihn oder sie gebeten, sofern er in der Lage war, sich mit dem oder der anderen BewohnerIn mal auszusprechen, wie sie denn die Betreuung erlebt und ob er sich vorstellen könne, auch von mir betreut zu werden. Und dann haben die Mitarbeiter das Schreiben ans Gericht aufgesetzt, indem das Gericht gebeten wurde, mich als Betreuer einzusetzen und der 'Antragsteller' hat es unterschrieben. Es ging also schon in Richtung 'Betreuungsverfügung' nach § 1897 Abs. 4 BGB nur mit dem Unterschied, dass der Kontakt zwischen dem Bewohner und mir von den Mitarbeitern des Heimes initiiert wurde.

Ich habe es tunlichst vermieden, das ich als Betreuer benannt werde, ohne das der zu Betreuende mich vorher gesehen und gesprochen und seine Meinung dazu gesagt hat. Ist auch vorgekommen, dass die Chemie meinerseits oder seiner/ihrerseits überhaupt nicht gestimmt hat. Dann macht man sich doch nur unnötig Probleme.

Ich hab aber auch mehrmals bei einer richterlichen Anhörung des zu Betreuenden (wie der Hausarzt festgestellt hatte) auf diese 'Unverständigkeit' hingewiesen, weshalb dann trotz Attest keine Betreuung angeordnet, sondern die Person sich selbst überlassen wurde. Wer nicht will, der hat schon.

Eine Betreuung bringt an sich schon genug Probleme mit sich, da muss man nicht schon von vornherein ein Über- Unterordnungsverhältnis konstruieren und Vorbehalte schüren. meiner Meinung nach.

Heinz
 
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Alt 21.07.2009, 08:33   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 11.07.2009
Beiträge: 4
Standard

Hallo Heinz,

vielen Dank für deinen Erfahrungsbericht und den ein oder anderen Tipp.

Wie gesagt bei uns in Regensburg ist die Stadt selber bzw. der Landkreis für Betreuungen zuständig. Es gibt in unmittelbarer Nähe aber auch den Landkreis Kelheim in dem ich tätig werden könnte.

Kelheim hat mir am Telefon zugesagt, dass Betreuer dringend gebraucht werden und ich mich mit einem kurzen Anschreiben selbst vorstellen soll. Regensburg hingegen war zurückhaltender und meinte, dass der Bedarf momentan gedeckt ist aber ich soll mich trotzdem bewerben, da die Anzahl der zu Betreuenden wohl in den nächsten Monaten steigt und sie dann auf mich zurück greifen.

Ich bin nun echt am hin und her überlegen, ob eine Selbständigkeit Sinn macht, wie gesagt eine Familie muss ich von meinem Beruf nicht ernähren, aber wenn ich an die Gründungskosten und auch laufende Kosten (Versicherung, Telefonkosten, etc.) denke, wird mir schlecht.

Ich habe mich auch schon über den Gründungszuschuss bei der ARGE informiert, aber das Geld würde gerade mal reichen um allein die Krankenversicherung zu bezahlen.

Dass es in den ersten Monaten nicht einfach wird, ist mir klar. Aber ich habe einfach Angst, dass es zu lange dauert, bis man seine ersten Betreuten bekommt (und die Abrechnung und Zahlung durch das Gericht ja auch ewig dauert), so dass man nur Minus macht und nix reinkommt.
dieSteffi ist offline  
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Alt 21.07.2009, 12:16   #6
Stracciatellamaus
Gast
 
Beiträge: n/a
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Mahlzeit!
Wie wäre denn der Gedanke... zunächst ein paar ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen, mit dem Ziel eventuell Berufsbetreuer zu werden?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
 
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Alt 21.07.2009, 12:46   #7
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Zitat:
Zitat von Stracciatellamaus Beitrag anzeigen
Mahlzeit!
Wie wäre denn der Gedanke... zunächst ein paar ehrenamtliche Betreuungen zu übernehmen, mit dem Ziel eventuell Berufsbetreuer zu werden?

Mit freundlichen Grüßen
Stracciatellamaus
Klingt vernünftig.

Theoretisch kann man zwar schon - mit dem Segen des Gerichts - von der ersten Betreuung an Berufsbetreuer werden, aber dann sollte doch eine gewisse berufliche und/oder akademische Qualifikation vorliegen.

Daher wohl lieber - auch in eigenem Interesse - erst mal ehrenamtlich probieren.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 21.07.2009, 13:21   #8
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo, ich denke auch, dass zunächst die ehrenamtliche Betreuung das Beste ist. So zumindest gehe ich vor. Es erlaubt mir, mich auch mal mit "dummen Fragen" an die Betreuungsbehörde zu wenden, ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben. Vor allen Dingen erlaubt es die Einsicht und den Einstieg in den Beruf, die Vielfätigkeit abzuchecken, sich ordentlich einzuarbeiten und das Risiko einer Fehlentscheidung so zu verringern. Ich sehe auch, dass Informationen von allen Seiten einzuholen sind. Daher ist für mich das Praktikum bei einer "alteingesessenen" Berufsbetreuerin von großem Wert. Außerdem empfinde ich es als ganz wichtig, auf Fortbildung zu setzen. Aber glaube mir Steffi, auch dies macht viel Freude und gibt einem dann, so hoffe ich zumindest, eine Sicherheit zum Einstieg in die Berufsmäßigkeit.
Mit feundlichen Grüßen
NaDa
NaDa ist offline  
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Alt 23.07.2009, 12:23   #9
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,773
Standard Erst mal sachkundig machen

Hallo Steffi, da du offenbar nicht weißt, wer für die Betreuerbestellung zuständig ist (das Vormundschaftsgericht, das man ab 1.9.2009 Betreuungsgericht nennt) und dass die Betreuungsbehörde (Kreis bzw. kreisfreie Stadt) dazu Empfehlungen abgeben kann (§ 8 Betreuungsbehördengesetz), empfehle ich erstmal eine etwas vertiefte Info zum Betreuungsrecht und drumherum. Sonst kann es passieren, dass man von den genannten Beteiligten nicht ernst genommen wird und dann kann man bis zum St. Nimmerleinstag auf Betreuungen warten.

Ein Beispiel für eine empfehlenswerte Ausbildungsreihe wäre:

Informationen zum Zertifikatskurs zum Berufsbetreuer: Weinsberger Forum
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Alt 23.07.2009, 14:03   #10
ehrenamtliche Betreuerin
 
Registriert seit: 14.04.2009
Beiträge: 166
Standard

Hallo, genau das, HorstD, wollte ich damit sagen.
Mit freundlichen Grüßen
NaDa
NaDa ist offline  
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Stichworte
berufsbetreuer, betreuungsbehörde, selbständigkeit

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