Dies ist ein Beitrag zum Thema Begutachtung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich wollte ein Gutachten erstellen und hatte beim allen Ärzten in der Stadt (Neurologen und Psychiater) angerufen.
Da Er ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
07.08.2009, 10:03 | #11 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
ich wollte ein Gutachten erstellen und hatte beim allen Ärzten in der Stadt (Neurologen und Psychiater) angerufen. Da Er beim niemanden Patient war will auch niemand ein Gutachten erstellen, da Ihm niemand kennt. Was soll ich machen? Bitte gringend um Antwort Danke Anna |
07.08.2009, 10:10 | #12 |
Gast
Beiträge: n/a
|
Hallo Anna,
weshalb wolltest du ein Gutachten erstellen? Und wäre nicht das Gesundheitsamt eine Möglichkeit? Gruß Heinz |
07.08.2009, 11:35 | #13 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
da ich von Anfang an eine Notarielle Generalvollmacht habe. Die Geschichte ist so: Im Juli 2006 nach kurzer Diskussion mit einen Herren von eine Bank und nach Anraten von Ihm bin ich zum Vormundschaftsgericht gegangen um mich zu informieren. Nach kurzem Gespräch wurde mein Name und meinen Herrn notiert und mir wurde gesagt: "Sie hören von uns" Ab diese Zeit hat das Vormundschaftsgericht alles Erdenkliches unternommen, um eine Betreuung zu bestellen. Mein Herr hat zwei Generalvollmachten. Die eine ist von der REHA erstellt im Juli. Da er war der Meinung, dass die von der REHA ausgestellte Vollmacht nicht ausreichen wird wollte Er deshalb eine vom Notar erstellte Generalvollmacht haben. Er hat selbst neinen Notar ausfindig gemacht und mich damit beauftragt einen Termin zu vereinhaben. Die wurde im September erstellt. Das habe ich auch dem Gericht gesagt. Trotzdem wurde ein Gutachter bestellt. Mir hat man gesagt auch wenn eine Vollmacht besteht, muß ein Betreuung bestellt werden. Da ich mich nicht ausgekannt habe, habe ich angenommen es mußte so sein. Dem Gericht habe ich Vertraut. Es wurde ein Psychotherapeutischer Gutachter bestellt, der ein MMSE-Test gemacht hat und "angeblich eine senile Demenz sowie psychische Krankheit. Der Betroffene ist aufgrund seiner Erkrankung in der freien Willensbildung eingeschrenkt usw". Der Richter hat sich überzeug und hat das auch bestätig. Es wurde nun ein für das Vormundschaftsgericht passendes Gutachten erstellt um die Betreuung zu bekommen. Dieses Gutachten habe ich erst Juni 2009 gesehen. In dem gutachten stimmen meine Angaben zu meiner Personen auch nicht. Im November 2006 wurde auch ein Gutachten erstellt von der MDK die mir bestätig und gasagt haben, wenn jemand im Altesheim wohnt, wird bei einem Gutachten besonders geachtet, ob eine Demenz besteht. Eine Demenz haben die nicht festgestellt. Erst jetzt, nach Rücksprache mit eiem Anwalt wurde mir gesagt, dass bei Bestehen einer Notariellen Generalvollmacht keine Betreuung nötig ist. Daraufhin bin zum Vormundschaftsgericht und habe bestanden eine Kopie zu machen. Eine Angestellte hat die Kopie mit Widerwillen gemacht und gleichzeitig gesagt.; "Wenn sie das wollen, werden wir die Generalvollmacht für nichtig erklären". Nach meine meinung wurde mir von Seite des Vormundschaftsgerichts gedroht. Er wollte nie eine Betreuung. Ich habe diese Sachbestand dem Amtsgericht sowie Nachrichtlich dem Langericht geschildert. Dabei habe ich als Anlage gesagt ich werde ein Gutachten Beifügen. Leider habe ich beim allen Ärzten in der Stadt Absage bekommen weil Er niemals ein Patient beim denen war. Wenn er eine DEMENZ hätte mußte eine Behandlung eintreffen. Aber es war nie der Fall gewesen. Bitte dringent um Antwort Danke Anna |
08.08.2009, 13:14 | #14 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
|
@horstd
sehe ich ähnlich.....an sich (er-)klärt der
FGG - Einzelnorm eigentlich fast alles zur sache. ausnahmen (war hier nicht nach gefragt) wären sondergutachten z.b. wegen einer sterilisation etc.
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
08.08.2009, 17:53 | #15 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
aber der hatte und hat keine Demenz. Die hatten mir und Ihn nach meinen Besuch erklärt dass eine Betreuung notwendig ist trotz bestehender Generalvollmacht. Haben gesagt dass das so ist. Zwar ist er jetzt 85 Jahre aber er weiss was er will. Werden alle ältere Menschen ab gewissen alter für krank erklärt? Er hatte nie einen Nervenarzt und nie einen Psychologen. Hat nie Medikamente für Demenz bekommen. Hausarzt sowie Urologe (nur die Ärzte waren bis jetzt zuständig) haben mir gesagt und werden bezeugen das er keine Demenz hat. Danke Anna Geändert von anna (08.08.2009 um 18:01 Uhr) |
09.08.2009, 14:22 | #16 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
Kann mir jemand weiter helfen??? Danke Anna |
09.08.2009, 14:56 | #17 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo anna,
welche Hilfe könnten wir Dir denn noch geben? Mir fällt nur noch ein, dass Du anfänglich vom Jahr 2006 schreibst. Mit der Zeit und den Jahren können Veränderungen und manchmal auch Verschlechterungen eintreten. Vielleicht ist das der Fall. Wenn der Hausarzt und der Urologe (obwohl dieser das sicher nicht wirklich fachlich begründet beurteilen kann) Euch das Fehlen der Demenz bestätigen dann hast Du doch kein Problem mehr? Nicht in Hektik verfallen Grüsse Michaela |
09.08.2009, 15:24 | #18 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
es wurde jetzt (vor 2 Wochen von Amtswegen) noch Gutachten erstellt, wo Er mir gesagt hat es ist nicht so gut ausgegangen (alles so im Mund gerecht gelegt wie die wollen) und Er ist nicht sicher (mit 86 Jahren) das man Ihn wieder als Demenz dar stellt. Ich kann keine Gutachten bekommen weil er nie beim einen Neurologe oder Psychiater gewesen war. Er ist so wie immer. (Ich muss noch Sagen er ist Schwer behindert –Bauch Schuss- hat Russische Gefangernschaft hinter sich) Was soll ich machen? Bitte dringend um Hilfe Anna Geändert von anna (09.08.2009 um 15:28 Uhr) |
09.08.2009, 16:08 | #19 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo anna,
Du könntest ein Gutachten einholen. Eine Ablehnung liegt nicht daran, dass er noch nie bei einem Arzt in Behandlung war befürchte ich. Alle Gutachter kennen in der Regel Ihre Probanten/Patienten vorher nicht, deswegen nennt man das ja auch "unabhängiges Gutachten", einen Ablehnungsgrund stellt das nicht dar. Ich habe mir nochmal alles durchgelesen, es sieht so aus, wie wenn das Gericht davon ausgeht dass Dein Mann heute eine Betreuung bräuchte und das er evtl. damals bei Vollmachtserstellung bereits in der freien Willensbildung eingeschränkt war. Ich will Dir mal mit deinen eigenen Worten versuchen zu verdeutlichen wie Du vielleicht auf einen möglichen Gutachter wirkst. Du schreibst: <Er ist nicht sicher (mit 86 Jahren) das man Ihn wieder als Demenz dar stellt. < Jeder Gutachter der das hört nimmt an, falls er zu der Demenzdiagnose käme, dass dann jemand sagt: das wird nur so dargestellt, das wurde ihm in den Mund gelegt. Ich will Dir sicher nicht zu nahe treten oder Dich kränken aber wenn ich Gutachter wäre würde ich so auch ablehnen. Deine Möglichkeit (wenn auf Grund des Gutachtens trotz Bevollmächtigung eine Betreuung angeordnet wurde) besteht darin dann ebenfalls ein Gutachten vorzulegen. Einen Gutachter wirst Du finden, wenn Du das Problem schilderst aber dabei nicht gleich selbst auch die Diagnose (nämlich kein Vorliegen einer Demenz) stellst. Darin sehe ich leider die einzige Möglichkeit. Grüsse Michaela |
09.08.2009, 18:05 | #20 |
Angehörige
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
|
Hallo,
ich habe beim allen Ärzten (und das sind mindestens weit über 30) gefragt ob die ein Gutachten für Vormunschaftsgericht erstellen können und mein Mann zur Untersuchen - alle haben gesagt- er ist nicht mein Patient den können wir nicht. Was soll ich machen? Danke Anna Geändert von anna (09.08.2009 um 18:11 Uhr) |
Lesezeichen |
Stichworte |
gutachten, pflegeversicherung |
|
|