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Begutachtung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Begutachtung im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, stimmt es das eine Begutachtung von Vormundschaftsgericht nicht erstellt werden darf bevor eine Begutachtung zu Pflegeversicherung nicht abgeschlossen ist? ...


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Alt 20.07.2009, 21:11   #1
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard Begutachtung

Hallo,
stimmt es das eine Begutachtung von Vormundschaftsgericht nicht erstellt werden darf bevor eine Begutachtung zu Pflegeversicherung nicht abgeschlossen ist?
Danke
Anna

Geändert von anna (20.07.2009 um 21:14 Uhr)
anna ist offline  
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Alt 20.07.2009, 21:17   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

hallo anna,

wer sagt denn so was? Hab ich ja noch nie gehört. Was hat denn das eine mit dem anderen zu tun?

Heinz
 
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Alt 20.07.2009, 21:26   #3
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
es soll nach dem neuen Gesetz gelten. Mehr kann ich auch nicht sagen.
Anna
anna ist offline  
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Alt 20.07.2009, 21:29   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
Standard

Hallo Anna,

Der Inhalt Deiner Frage ist mir tatsächlich auch etwas unklar.

Es hört sich ein wenig so an, als wisse das Amtsgericht, dass der MDK gerade ein Gutachten erstellt und wolle, darauf zurückgreifend, sich ein eigenes Gutachten zu einer Betreuungseinrichtung oder ähnlichem sparen....ist das so?

Bekannt ist mir diese Praxis zwar nicht, aber vielleicht treibt der allenthalben geltende Sparzwang nun ja auch diese Frucht?


Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 20.07.2009, 21:32   #5
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,189
Standard

Zitat:
Zitat von anna Beitrag anzeigen
Hallo,
es soll nach dem neuen Gesetz gelten. Mehr kann ich auch nicht sagen.
Anna

Das neue Gesetz -gemeint ist hier vermutlich das FamFG- tritt meines Wissens aber erst am 1.9. in Kraft.


Und hier steht es tatsächlich drin:

§282 Vorhandende Gutachten des MDK
FamFG 282. Vorhandene Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung

Gilt aber noch nicht :-)

Grüße Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 20.07.2009, 21:53   #6
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Anna,

nach dem neuen FamFG kann das Gericht sich das Gutachten des MDK anfordern. Es ist aber nicht auf diese Gutachten angewiesen. Und ganz sicher muss das Gericht nicht warten bis der MDK irgendetwas geschrieben hat. Wie Flafluff geschrieben hat gilt es aber eh erst ab 1.9.
In der Praxis wird das MDK Gutachten aber wahrscheinlich gar keine Rolle spielen weil die Fragestellungen völlig andere sind.


Gruß,
Andreas

Geändert von agw (20.07.2009 um 21:55 Uhr)
agw ist offline  
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Alt 20.07.2009, 21:57   #7
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
meines wissen ist das schon lange so.
Danke
Anna
anna ist offline  
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Alt 20.07.2009, 22:47   #8
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Zitat von anna Beitrag anzeigen
Hallo,
meines wissen ist das schon lange so.
Danke
Anna
Hallo Anna,

wieso fragst du denn dann nach etwas was du eh schon weißt ?????
Gruß,

Andreas
agw ist offline  
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Alt 21.07.2009, 07:43   #9
Angehörige
 
Registriert seit: 03.12.2008
Beiträge: 72
Standard

Hallo,
nein ich wußte es nicht. Ich habe erst gestern erfahren. Darum habe ich gefragt.
Danke Anna
anna ist offline  
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Alt 23.07.2009, 11:47   #10
Moderator
 
Benutzerbild von HorstD
 
Registriert seit: 24.03.2005
Ort: Duisburg, Ruhrgebiet, NRW
Beiträge: 5,811
Standard

Also, die Gutachten im Betreuungsverfahren und bei der Pflegebedürftigekeit sind voneinander völlig unabhängig und dienen ja auch verschiedenen Zwecken. Seit Inkrafttreten des 2. BtÄndG darfg aber das VormG ein bereits vorhandenes MDK-Gutachten für die Zwecke des Betreuungsverfahrens "zweitverwerten", § 68b Abs. 1a FGG, ab 1.9.2009n § 282 FamFG. Kommt in der Praxis so gut wie nicht vor, weil die MDK-Gutachten idR keine für die Betreuung verwertbaren Aussagen machen. Das Ganze sollte der Kostenersparnis für die Betreuungsverfahren dienen.

Weiteres dazu:
Sachverständigengutachten ? Betreuungsrecht-Lexikon
__________________
Mit vielen Grüßen
Horst Deinert

Weitere Infos:

https://www.lexikon-betreuungsrecht.de
HorstD ist offline  
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Stichworte
gutachten, pflegeversicherung


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