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Andreas_ 25.07.2009 18:34

Betrag Taschengeldkonto an AG melden
 
Hallo,

erstmal Danke an die Admin`s für die Freischaltung.

Nun zu meiner Frage. Ich musste nach einem Jahr Betreuung zum ersten Mal dem AG die "Rechnung über die Verwaltung des Vermögens" mitteilen.
Es geht dabei um die Pos. "Verbleibender Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums".
Wenn ich es richtig verstehe muss ich dort u.a. die ruhende Lebensversicherung eintragen.
Meine Frage ist, wird dort auch der Wert des Taschengeldkontos eingetragen oder füge ich nur die Bestätigung vom Pflegeheim bei ohne diese einzutragen ?

Mit freundlichem Gruß

Andreas

Towerowitch 25.07.2009 19:06

Hallo Andreas,

zunächst einmal willkommen hier.
Ich denke mal du hast das übliche 6-seitige Papier erhalten (oder sind jetzt schon mehr Seiten ;-) ? ). Du musst alle Vermögenswerte eintragen - Lebensversicherung (da nochmal Absprachen mit der Behörde treffen - je nach dem welche Leistung der Betreute von wo bezieht), ferner Aktien, Immobilien und natürlich den aktuellen Kontostand (sollte dir der Träger unkompliziert als Kopie zusenden können).
Sollte die Gesamtsumme über 2.600€ (Freibetragsgrenze) liegen, wird der Betreute nämlich zu Zahlungen ans Gericht und /oder den Sozialhilfeträger herangezogen.

Gruß
M.

Andreas_ 25.07.2009 19:49

Hallo Günter,

danke für die schnelle Erläuterung.

Zitat:

natürlich den aktuellen Kontostand (sollte dir der Träger unkompliziert als Kopie zusenden können)
Mit Konto meinst Du auch das Taschengeldkonto (Girokonto durfte ich auflösen) ?
Den trage ich dann unter "Erläuterung des Bestandes am Ende des Abrechungszeitraum" ein und übertrage die Summe auf Pos 4. "Verbleibender Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums" ?

Gruß
Andreas

Towerowitch 25.07.2009 20:29

Zitat:

Zitat von Andreas_ (Beitrag 25391)
Hallo Günter,

danke für die schnelle Erläuterung.

Mit Konto meinst Du auch das Taschengeldkonto (Girokonto durfte ich auflösen) ?
Den trage ich dann unter "Erläuterung des Bestandes am Ende des Abrechungszeitraum" ein und übertrage die Summe auf Pos 4. "Verbleibender Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums" ?

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

frag mich nicht nach der Ziffer, etc. - den Bestand des TG-Kontos musst du eintragen!

Gruß
M.:d010:

Andreas_ 25.07.2009 22:19

Danke nochmal Günther,

Du hast mir sehr gut geholfen.
Ich trage das Taschengeld ein und hoffe dann alles richtig gemacht zu haben.

Gruß

Andreas

Towerowitch 26.07.2009 19:51

Zitat:

Zitat von Andreas_ (Beitrag 25397)
Danke nochmal Günther,

Du hast mir sehr gut geholfen.
Ich trage das Taschengeld ein und hoffe dann alles richtig gemacht zu haben.

Gruß

Andreas

Nochmals Hallo,

du sollst den Bestand des Taschengeldkontos zum Stichtag da eintragen:winke:

Gruß
M.

Tina L. 27.07.2009 08:48

Hallo Andreas,

führst Du die Betreuung als Angehöriger?

Andreas_ 27.07.2009 18:37

Hallo Günther, hallo Tina

Zitat:

du sollst den Bestand des Taschengeldkontos zum Stichtag da eintragen
Danke für den zusätzlichen Hinweis.
Toll das einem hier so geholfen wird.

Zitat:

führst Du die Betreuung als Angehöriger?
Ja Tina es handelt sich um meine Tante.

Gruß

Andreas

Marion-E 27.07.2009 19:47

Zitat:

Ja Tina es handelt sich um meine Tante.
Dann wundert mich allerdings, dass du die Rechnungslegung bereits nach 1 Jahr machen musst.
Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Befreite Beteuer:
Die hierfür festgelegte Frist beträgt 2 Jahre (§ 1854 Abs. 2 BGB). Das Gericht kann den Zeitraum auf max. 5 Jahre verlängern.


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