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Betrag Taschengeldkonto an AG melden

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betrag Taschengeldkonto an AG melden im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, erstmal Danke an die Admin`s für die Freischaltung. Nun zu meiner Frage. Ich musste nach einem Jahr Betreuung zum ...


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Alt 25.07.2009, 18:34   #1
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Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
Standard Betrag Taschengeldkonto an AG melden

Hallo,

erstmal Danke an die Admin`s für die Freischaltung.

Nun zu meiner Frage. Ich musste nach einem Jahr Betreuung zum ersten Mal dem AG die "Rechnung über die Verwaltung des Vermögens" mitteilen.
Es geht dabei um die Pos. "Verbleibender Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums".
Wenn ich es richtig verstehe muss ich dort u.a. die ruhende Lebensversicherung eintragen.
Meine Frage ist, wird dort auch der Wert des Taschengeldkontos eingetragen oder füge ich nur die Bestätigung vom Pflegeheim bei ohne diese einzutragen ?

Mit freundlichem Gruß

Andreas
Andreas_ ist offline  
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Alt 25.07.2009, 19:06   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Beitrag

Hallo Andreas,

zunächst einmal willkommen hier.
Ich denke mal du hast das übliche 6-seitige Papier erhalten (oder sind jetzt schon mehr Seiten ;-) ? ). Du musst alle Vermögenswerte eintragen - Lebensversicherung (da nochmal Absprachen mit der Behörde treffen - je nach dem welche Leistung der Betreute von wo bezieht), ferner Aktien, Immobilien und natürlich den aktuellen Kontostand (sollte dir der Träger unkompliziert als Kopie zusenden können).
Sollte die Gesamtsumme über 2.600€ (Freibetragsgrenze) liegen, wird der Betreute nämlich zu Zahlungen ans Gericht und /oder den Sozialhilfeträger herangezogen.

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 25.07.2009, 19:49   #3
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Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
Standard

Hallo Günter,

danke für die schnelle Erläuterung.

Zitat:
natürlich den aktuellen Kontostand (sollte dir der Träger unkompliziert als Kopie zusenden können)
Mit Konto meinst Du auch das Taschengeldkonto (Girokonto durfte ich auflösen) ?
Den trage ich dann unter "Erläuterung des Bestandes am Ende des Abrechungszeitraum" ein und übertrage die Summe auf Pos 4. "Verbleibender Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums" ?

Gruß
Andreas
Andreas_ ist offline  
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Alt 25.07.2009, 20:29   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Standard

Zitat:
Zitat von Andreas_ Beitrag anzeigen
Hallo Günter,

danke für die schnelle Erläuterung.

Mit Konto meinst Du auch das Taschengeldkonto (Girokonto durfte ich auflösen) ?
Den trage ich dann unter "Erläuterung des Bestandes am Ende des Abrechungszeitraum" ein und übertrage die Summe auf Pos 4. "Verbleibender Bestand am Ende des Abrechnungszeitraums" ?

Gruß
Andreas
Hallo Andreas,

frag mich nicht nach der Ziffer, etc. - den Bestand des TG-Kontos musst du eintragen!

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 25.07.2009, 22:19   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
Standard

Danke nochmal Günther,

Du hast mir sehr gut geholfen.
Ich trage das Taschengeld ein und hoffe dann alles richtig gemacht zu haben.

Gruß

Andreas
Andreas_ ist offline  
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Alt 26.07.2009, 19:51   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
Blinzeln

Zitat:
Zitat von Andreas_ Beitrag anzeigen
Danke nochmal Günther,

Du hast mir sehr gut geholfen.
Ich trage das Taschengeld ein und hoffe dann alles richtig gemacht zu haben.

Gruß

Andreas
Nochmals Hallo,

du sollst den Bestand des Taschengeldkontos zum Stichtag da eintragen

Gruß
M.
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Towerowitch ist offline  
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Alt 27.07.2009, 08:48   #7
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo Andreas,

führst Du die Betreuung als Angehöriger?
Tina L. ist offline  
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Alt 27.07.2009, 18:37   #8
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Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 7
Standard

Hallo Günther, hallo Tina

Zitat:
du sollst den Bestand des Taschengeldkontos zum Stichtag da eintragen
Danke für den zusätzlichen Hinweis.
Toll das einem hier so geholfen wird.

Zitat:
führst Du die Betreuung als Angehöriger?
Ja Tina es handelt sich um meine Tante.

Gruß

Andreas
Andreas_ ist offline  
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Alt 27.07.2009, 19:47   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 154
Standard

Zitat:
Ja Tina es handelt sich um meine Tante.
Dann wundert mich allerdings, dass du die Rechnungslegung bereits nach 1 Jahr machen musst.
Rechnungslegung ? Betreuungsrecht-Lexikon
Befreite Beteuer:
Die hierfür festgelegte Frist beträgt 2 Jahre (§ 1854 Abs. 2 BGB). Das Gericht kann den Zeitraum auf max. 5 Jahre verlängern.
__________________
„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“ Kurt Marti
"Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt.“ Albert Einstein
Marion-E ist offline  
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Stichworte
barbetrag, taschengeld, vermögensaufstellung, vermögensverzeichnis


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