Dies ist ein Beitrag zum Thema Konto der minderjährigen Tochter im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich habe die Betreuung einer Mutter übernommen. Um sich vor Gläubigern und Pfändungen zu schützen, hat sie ein Girokonto ...
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03.08.2009, 11:20 | #1 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Konto der minderjährigen Tochter
Hallo,
ich habe die Betreuung einer Mutter übernommen. Um sich vor Gläubigern und Pfändungen zu schützen, hat sie ein Girokonto auf ihre minderjährige Tochter angelegt. Auf diese Konto fließen nun Leistungen von SGB II, Kindergeld etc. Frage: Darf ich als Betreuer der Mutter, auf das Konto der minderjärigen Tochter zugreifen? Ich bin so froh, dass es das Forum wieder gibt. Danke nochmals Tina und Kohlenklau. Gruß Heiner |
03.08.2009, 13:24 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo heiner,
und schon geht`s wieder ganz knifflig los.... Ganz allgemein: wenn Sozialleistungen, Kindergeld usw. auf anderen Konten als des direkten Beziehers eingehen greift der 7 Tage Schutz bei Pfändungen nicht, d.h. alle Gläubiger haben vollen Zugriff. Was die Mutter da betreibt ist m. E. Einkommensverschleierung. Es ist zwar das Konto der minderjährigen Tochter aber nicht deren Einkommen. Ich würde da nicht drangehen aber das Konto schleunigst wieder ändern. Grüsse Michaela |
03.08.2009, 13:47 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
eine - wie ich finde - sehr interessante Frage; siehe hierzu u.a. auch: Jurion - Anmeldung und des Passus "Elterliche Sorge" im Online Lexikon: Kindschaftsrecht ? Betreuungsrecht-Lexikon Demnach wäre die Beantwortung der Frage doch nicht so eindeutig. "Vom Gefühl her" würde ich sagen, der Betreuer fungiert hier als gesetzlicher Vertreter der Mutter; hat somit grundsätzlich nichts mit dem Konto des Kindes zu tun - aber sehr wohl was mit der Verwendung des Geldes der Mutter. Sollte der Betreuer in Vertretung der Mutter auf das Konto des Kindes zugreifen, so sollte dies m.E. ausdrücklich in entsprechender Form als Aufgabenkreis deklariert werden. Daher würde ich - um sicher zu gehen - diese Frage auf jeden Fall dem Gericht stellen. Wichtig erscheinen mir die Beweggründe der Mutter. Diese hat auf jeden Fall (und da würde ich auch als Betreuer darauf achten) pfändbares Einkommen (ich gehe mal davon aus, sie hat keines) ggf. abzuführen. Wenn die Gelder nun zu dem Zweck auf das Konto der Tochter fließen, um eine lästige Kontopfändung zu umgehen, so dürfte dies allerdings nachvollziehbar und legal sein. Ich kenne einen ähnlichen Fall, bei dem die Bank vorschnell eine Sozialleistung abgeführt hat (war ein schönes Theater hinterher). Bin mal auf evt. andere Antworten gespannt. mfg Geändert von carlos (03.08.2009 um 13:57 Uhr) |
03.08.2009, 17:40 | #4 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Danke erstmals.
Die Mutter hat kein pfändbares Einkommen. Ich muss aber, um klare Verhältnisse und Strukturen zu bekommen, Zugriff auf die Sozialzahlungen haben. Daher muss ich, zumindest das Konto umschreiben. Aber das ist hier die Frage. Kann ich das Kindskonto auf den Namen der Mutter umschreiben? Ein Glück, dass es wieder das Forum gibt!!!! Gruß Heiner |
03.08.2009, 17:44 | #5 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
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Hallo,
wenn die Mutter nicht gepfändet werden kann, dann würde ich vorschlagen, ein Girokonto für Sie zu eröffnen und dann die Sozialleistungen dorthin zahlen zu lassen. Das ist mit der Vermögenssorge kein Problem. Die Frage, ob Du auf das Konto der Tochter zugreifen kannst, würde sich hierdurch erübrigen. Im Übrigen hätte ich persönlich eh Zahnschmerzen damit, die Sozialleistungen meiner Betreuten (ausser die miete) nicht direkt auf eigene Konten derselben fliessen zu lassen. Grüße, Flafluff. |
03.08.2009, 17:59 | #6 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo nochmal,
Vorsicht mit dem...nicht gepfändet werden kann. Wenn ein fieser Gläubiger es in Vorzeiten geschafft hat einen Pfändungsbeschluss zu kriegen (den kann er auch jetzt noch bekommen wenn er wollte) dann liegt auf dem Konto der Beschluss bis die Schuld getilgt ist, d.h. die Rennerei innerhalb der ersten 7 Tage wird und muss stattfinden. Und auch Sozialleistungen auf einem anderen wie dem Sozialleistungsempfängerkonto werden unwiderruflich gepfändet, da gibts keinen Schutz, das Geld ist weg-egal wie die Pfändungsfreigrenzen sind. Viel Glück, Grüsse Michaela |
03.08.2009, 18:25 | #7 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Also ich habe es in einer Betreuung, bei der das Girokonto seit Jahren gepfändet ist, geschafft, einen Beschluss zu erwirken, wonach die Pfändung insoweit aufgehoben ist, als es um Leistungen der Rentenstelle und der Pflegekasse geht. Das Konto ist also gepfändet, aber bezüglich der real eingehenden Gelder ist die Pfändung aufgehoben, so dass ich mich irgendwann im Laufe des Monats um das Konto kümmern kann.
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03.08.2009, 18:45 | #8 |
Gast
Beiträge: n/a
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Guten Abend!
Um die eigentliche Frage zu klären, nämlich inwieweit der Betreuer Zugriff auf das Konto vom mdj. Kind der durch ihn betreuten Mutter hat, wäre zu klären, ob die Vermögensverwaltung des Kindes im Rahmen der Vermögensverwaltung der Mutter durch den Betreuer geklärt werden kann, oder ob die Vermögensverwaltung des Kindes unter die elterliche Sorge der Mutter fällt. Konkret kann ich es nicht sagen, weiß ich nicht, aber rein vom Gefühl her sage ich, dass die Vermögensverwaltung des Kindes unter die elterliche Sorge der Mutter fällt und diese der Betreuer selbstverständlich nicht regeln kann. Ich würde mal beim Vormundschaftsgericht -Rechtspfleger zuständig für Pflegschaften minderjähriger Kinder- nachfragen. Notfalls müsste für die Vermögensverwaltung Kind ein Pfleger bestellt werden, der die Angelegenheiten regelt, wenn die Mutter persönlich (da selbst unter Betreuung stehend) die Vermögensangelegenheiten ihres Kindes selbst nicht regeln kann. Mit freundlichen Grüßen Stracciatellamaus |
03.08.2009, 20:02 | #9 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Danke an Alle.
Hatte heute ein Telefonat mit der Bank. Die sehen das unkopliziert. Schreiben das Konto auf die Mutter um, da die Mutter es auch anlegte. Ich versuche zur Sicherheit noch die Unterschrift der Mutter zu bekommen. Alles andere lässt sich dann wohl regeln. Hallo Stracciatellamaus, was macht die Schwangerschaft, oder schon da? Gruß Heiner |
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Stichworte |
girokonto, kontenpfändung, pfändungsschutz |
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