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richterliche anhörung / beschwerde des betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema richterliche anhörung / beschwerde des betreuten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo liebes forum, leider ist die urlaubszeit vorbei und wieder gibt`s wichtige fragen und (hoffentlich) auch antworten: mein betreuter hat ...


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Alt 12.09.2005, 11:51   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.07.2005
Beiträge: 19
Standard richterliche anhörung / beschwerde des betreuten

hallo liebes forum,

leider ist die urlaubszeit vorbei und wieder gibt`s wichtige fragen und (hoffentlich) auch antworten:

mein betreuter hat gegen die weiterführung der betreuung beschwerde beim zuständigen vormundschaftsgericht eingelegt. die wurde durch beschluß verworfen. nun bin ich zur richterlichen anhörung bestellt (als betreuerin). wer weiß wie eine solche anhörung abläuft ???
leider kenne ich meinen betreuten erst seit 2 monaten, kann also gar nicht so richtig auskunft darüber geben, inwieweit er nun fit wäre, ohne betreuung zurecht zu kommen, d.h. ich hab ja keinen vergleich zu früher ,...
was wird dort von mir erwartet ?

gruß und schon mal danke, petra
petra LM ist offline  
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Alt 12.09.2005, 18:52   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,


da wird ein Richter wohl ein paar Fragen zur Betreuung stellen, ob und in welchem Umfang diese notwendig ist. wie der persönliche Kontakt ist und eben zur Situation allgemein.

Anhörungen kenne ich sonst nur, wenn ich eine Betreuung neu übernehme, ist nichts weltbewegendes.

Jedenfalls würde ich mir da keine Gedanken machen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Stichworte
anhörung, beschwerde


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