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Hauskauf über Betreuer

Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf über Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Zitat von zeiten deine post kommen immer so großkotzig und wie rechthaberei rüber. Weil ich anderer Meinung bin, also ...


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Alt 03.11.2009, 17:47   #11
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
deine post kommen immer so großkotzig und wie rechthaberei rüber.
Weil ich anderer Meinung bin, also Du...?
Weil ich meine Meinung auch gegen Widerspruch behaupte...?
Weil ich ab und an ein wenig zynisch und pointiert zu formulieren neige...?

Weder bin ich allwissend, noch unfehlbar - ganz im Gegenteil.
Also gäb's keinen Grund für Großkotz. Und wenn ich Recht habe - na, dann hab ich das halt. Und wenn ich nicht Recht habe (was durchaus häufig vorkommt) - dann zeig mir doch bitte, wo konkret ich falsch liege.
Chesterfield ist offline  
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Alt 07.01.2010, 00:30   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 8
Standard vielen dank erstmal...

...für die ganzen Antworten.
Mittlerweile haben Betreuer und ich uns auf einen Preis geeinigt. Der Vorvertrag wurde vom Vormundschaftsgericht abgelehnt. Ein Hausverkaug wird dort generell nicht für sinnvoll gehalten und es soll ein Hausmeisterdienst beauftragt werden. Der Besitzer wird aber niemals wieder einziehen können. Der Betreuer hat jetzt Einspruch eingelegt. Nun meine Fragen, auf die ich hoffentlich wieder hilfreiche Antworten bekomme:

-Ist ein Einspruch überhaupt sinnvoll? Kann ich mir noch Hoffnungen machen?
-Wer trägt im Falle einer entgültigen Absage die bereits entstanden Notar und Gerichtskosten?
-Erkundigt sich ein Betreuer nicht schon vorher, ob ein Immobilienverkauf überhaupt gestattet wird?

VIELEN DANK!!!
klein-s ist offline  
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Alt 07.01.2010, 11:38   #13
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von klein-s Beitrag anzeigen
-Wer trägt im Falle einer entgültigen Absage die bereits entstanden Notar und Gerichtskosten?
notar: wie beim milchmann: wer den quark bestellt, zahlt. analog: wer den notar bearuftragt hat, muss die kosten tragen. das wirst du sein. und da is aboslut gar nix dran zu rütteln.

um nochmal auf diese sache mit schadenersatz einzugehen: hier is nix mit schadenerastz oder so was. weil es keinen schadne gibt. du hast lediglich nen vertrag beim notar geordert und den musst du bezahlen.

nun will aber die gegenseite nicht in den vertrag einsteigen. tja, dumm gelaufen. die gründe dafür sind total wurst! kein mensch (betreuer oder sonstwer) muss einen vertrag schließen (d.h. in diesem fall unterschreiben).
im immogescfhäft zählt die auflassnug (das ist das versprechen zum geschäft, sozusagen) - bis dahin ist alles(!) offen. es gibt keinen vertrag zwischen dir und irgendwem (außer zwischen dir un dem notar). wo kein vertrag, da auch kein schadne

gerichtskosten
: wieso und wofür sind die angefallen? wer hat das gericht beauftragt?


Zitat:
-Erkundigt sich ein Betreuer nicht schon vorher, ob ein Immobilienverkauf überhaupt gestattet wird?
ich würd sagen den betreuer als solchen, gibt es nicht. aber clever wärs jedenfalls gewesen, hätte allen beteiligten ne menge arbeit erspart. ich vermute, dass solche verkäufe nur genehmigt werden, wenn die kohle knapp is und das scheint hier nicht der fall zu sein.

wie alt is denn der besitzer? vielleicht wollen die erben gern verkaufen......

gruß, zeiten

Geändert von zeiten (07.01.2010 um 12:01 Uhr)
zeiten ist offline  
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Alt 07.01.2010, 12:13   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 8
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Der Besitzer hat keine Erben, ist Mitte 80.
Gerichtskosten sind doch schon durch die Prüfung des Vorvertrages entstanden. Das ging über den Betreuer. Also zählt auch nicht die schriftliche Aufforderung, einen notariellen Kaufvertrag einzureichen?
klein-s ist offline  
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Alt 07.01.2010, 12:35   #15
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
Standard

Zitat:
Zitat von klein-s Beitrag anzeigen
Der Besitzer hat keine Erben, ist Mitte 80.
na da kriegte es der staat dann irgendwann. is doch super, da wartest ein paar jahre, da wird das teil eh verscheuert....

Zitat:
Gerichtskosten sind doch schon durch die Prüfung des Vorvertrages entstanden. Das ging über den Betreuer.
ich weiß nicht, wer das zahlt, du in jedem fall nicht...

Zitat:
Also zählt auch nicht die schriftliche Aufforderung, einen notariellen Kaufvertrag einzureichen?
das is ungefähr, wie wenn dir einer sagt aus nem fahrenden zug zu spirngen. kannst du machen, musst aber die konsequenzen selber tragen....

die forderung, dass du nen vertrag vorlegen sollst, ist nur ne forderung, nix weiter. das zählt nix. da kannst du ncihts draus ableiten.
du hättest ablehnen können.... du hättest nen vretrag darüber schließen können, wer die notarkosten bei nicht zustandekommen des kaufs zu tragen hat..... da hätte der betreuer dann drauf eingehen können oder eben nicht....

über welche kosten (summe, meine ich) reden wir denn hier überhaup.....?
zeiten ist offline  
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Alt 07.01.2010, 21:31   #16
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Beiträge: 8
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Wenn man alles zusammennimmt ca 2500 Euro. Genaue Zahlen kenne ich noch nicht. Es ist einfach sehr ärgerlich...
klein-s ist offline  
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Alt 07.01.2010, 23:27   #17
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat von klein-s Beitrag anzeigen
Wenn man alles zusammennimmt ca 2500 Euro. Genaue Zahlen kenne ich noch nicht.
hm, wie kommst du denn auf diese summe? erscheint mir ein bisschen viel für nen popeliges schriftstück, sowas haben die doch in der schublade.... die werden doch sonst in abhängigkeit vom umsatz bezahlt. und wo nix umgesetzt is, dürfte eigentlich nich so teuer sein......???

Zitat:
Es ist einfach sehr ärgerlich...
jo, das is es allerdings.

alles gute
zeiten ist offline  
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Alt 07.01.2010, 23:39   #18
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Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 8
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Die Rückabwicklung der Finanzierung und der Notar musste noch andere Dinge erledigen, bevor er einen Vorvertrag aufsetzen konnte. Da ist einiges falsch gelaufen. Der Betreuer hat da einige Dinge übersehen...
klein-s ist offline  
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Alt 08.01.2010, 00:01   #19
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat von klein-s Beitrag anzeigen
Die Rückabwicklung der Finanzierung
hm, finanzierung? verstehe nicht. wer finanziert denn dir was ohne vertrag...?

Zitat:
und der Notar musste noch andere Dinge erledigen, bevor er einen Vorvertrag aufsetzen konnte.
verstehe ich auch nicht, was für andere dinge. bisschen recherche wegen grundbucheintragungen und so... aber das is doch standart, das kann eigentlich nciht so teuer sein....
zeiten ist offline  
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Alt 08.01.2010, 00:06   #20
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Beiträge: 8
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Die Finanzierung ist abgeschlossen und es kommen Rückabwicklungskosten auf uns zu, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt. Das sagte unser Bankberater.
Er musste verschiedene Urkunden anfordern, da der Besitzer nicht allein im Grundbuch stand. Die verstorbene Ehefrau war auch noch dabei. Das musste also auch noch geklärt werden.
Ich weiß wirklich nicht genau, wie hoch die Kosten sind, die auf uns zukommen.
klein-s ist offline  
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genehmigung, hausverkauf, notar, wertgutachten

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