Dies ist ein Beitrag zum Thema Hauskauf über Betreuer im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Zitat von zeiten
deine post kommen immer so großkotzig und wie rechthaberei rüber.
Weil ich anderer Meinung bin, also ...
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03.11.2009, 17:47 | #11 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Weil ich anderer Meinung bin, also Du...?
Weil ich meine Meinung auch gegen Widerspruch behaupte...? Weil ich ab und an ein wenig zynisch und pointiert zu formulieren neige...? Weder bin ich allwissend, noch unfehlbar - ganz im Gegenteil. Also gäb's keinen Grund für Großkotz. Und wenn ich Recht habe - na, dann hab ich das halt. Und wenn ich nicht Recht habe (was durchaus häufig vorkommt) - dann zeig mir doch bitte, wo konkret ich falsch liege. |
07.01.2010, 00:30 | #12 |
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 8
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vielen dank erstmal...
...für die ganzen Antworten.
Mittlerweile haben Betreuer und ich uns auf einen Preis geeinigt. Der Vorvertrag wurde vom Vormundschaftsgericht abgelehnt. Ein Hausverkaug wird dort generell nicht für sinnvoll gehalten und es soll ein Hausmeisterdienst beauftragt werden. Der Besitzer wird aber niemals wieder einziehen können. Der Betreuer hat jetzt Einspruch eingelegt. Nun meine Fragen, auf die ich hoffentlich wieder hilfreiche Antworten bekomme: -Ist ein Einspruch überhaupt sinnvoll? Kann ich mir noch Hoffnungen machen? -Wer trägt im Falle einer entgültigen Absage die bereits entstanden Notar und Gerichtskosten? -Erkundigt sich ein Betreuer nicht schon vorher, ob ein Immobilienverkauf überhaupt gestattet wird? VIELEN DANK!!! |
07.01.2010, 11:38 | #13 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
um nochmal auf diese sache mit schadenersatz einzugehen: hier is nix mit schadenerastz oder so was. weil es keinen schadne gibt. du hast lediglich nen vertrag beim notar geordert und den musst du bezahlen. nun will aber die gegenseite nicht in den vertrag einsteigen. tja, dumm gelaufen. die gründe dafür sind total wurst! kein mensch (betreuer oder sonstwer) muss einen vertrag schließen (d.h. in diesem fall unterschreiben). im immogescfhäft zählt die auflassnug (das ist das versprechen zum geschäft, sozusagen) - bis dahin ist alles(!) offen. es gibt keinen vertrag zwischen dir und irgendwem (außer zwischen dir un dem notar). wo kein vertrag, da auch kein schadne gerichtskosten: wieso und wofür sind die angefallen? wer hat das gericht beauftragt? Zitat:
wie alt is denn der besitzer? vielleicht wollen die erben gern verkaufen...... gruß, zeiten Geändert von zeiten (07.01.2010 um 12:01 Uhr) |
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07.01.2010, 12:13 | #14 |
Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 8
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Der Besitzer hat keine Erben, ist Mitte 80.
Gerichtskosten sind doch schon durch die Prüfung des Vorvertrages entstanden. Das ging über den Betreuer. Also zählt auch nicht die schriftliche Aufforderung, einen notariellen Kaufvertrag einzureichen? |
07.01.2010, 12:35 | #15 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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na da kriegte es der staat dann irgendwann. is doch super, da wartest ein paar jahre, da wird das teil eh verscheuert....
Zitat:
Zitat:
die forderung, dass du nen vertrag vorlegen sollst, ist nur ne forderung, nix weiter. das zählt nix. da kannst du ncihts draus ableiten. du hättest ablehnen können.... du hättest nen vretrag darüber schließen können, wer die notarkosten bei nicht zustandekommen des kaufs zu tragen hat..... da hätte der betreuer dann drauf eingehen können oder eben nicht.... über welche kosten (summe, meine ich) reden wir denn hier überhaup.....? |
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07.01.2010, 21:31 | #16 |
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Registriert seit: 14.08.2009
Beiträge: 8
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Wenn man alles zusammennimmt ca 2500 Euro. Genaue Zahlen kenne ich noch nicht. Es ist einfach sehr ärgerlich...
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07.01.2010, 23:27 | #17 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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Zitat:
Zitat:
alles gute |
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07.01.2010, 23:39 | #18 |
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Beiträge: 8
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Die Rückabwicklung der Finanzierung und der Notar musste noch andere Dinge erledigen, bevor er einen Vorvertrag aufsetzen konnte. Da ist einiges falsch gelaufen. Der Betreuer hat da einige Dinge übersehen...
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08.01.2010, 00:01 | #19 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hm, finanzierung? verstehe nicht. wer finanziert denn dir was ohne vertrag...?
Zitat:
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08.01.2010, 00:06 | #20 |
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Beiträge: 8
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Die Finanzierung ist abgeschlossen und es kommen Rückabwicklungskosten auf uns zu, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt. Das sagte unser Bankberater.
Er musste verschiedene Urkunden anfordern, da der Besitzer nicht allein im Grundbuch stand. Die verstorbene Ehefrau war auch noch dabei. Das musste also auch noch geklärt werden. Ich weiß wirklich nicht genau, wie hoch die Kosten sind, die auf uns zukommen. |
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genehmigung, hausverkauf, notar, wertgutachten |
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