Dies ist ein Beitrag zum Thema Notarielle Vollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich habe schon öfter Rat gesucht und auch gefunden:
Wir haben jetzt die Aufhebung der Betreuung, mit ärztlichen ...
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21.08.2009, 18:28 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 17.11.2008
Ort: Freiburg
Beiträge: 65
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Notarielle Vollmacht
Hallo zusammen,
ich habe schon öfter Rat gesucht und auch gefunden: Wir haben jetzt die Aufhebung der Betreuung, mit ärztlichen Stellungnahmen und neu mit notariell beglaubigter Urkunde allgemeine Vollmacht ,Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an mich die Lebensgefährtin ans Vormundschaftsgericht weitergegeben. Natürlich muss jetzt der Notar bezahlt werden.Das Geld ist vorhanden. Auch wenn es gegen ihre Betreuertätigkeit geht,hat sie noch die Vermögenssorge.Kann sie die Notarrechnung blockieren? Grüsse Robertaw |
21.08.2009, 20:11 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 12.05.2009
Ort: Mörfelden-Walldorf
Beiträge: 214
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Hallo Roberta,
ohne es zu wissen: M.E. dürfte es doch kein Problem darstellen, wenn dein Lebensgefährte sich etwas leistet, was er sich auch leisten kann (Geld ist ja da). Oder besteht ein Einwilligungsvorbehalt? (denke auf sowas hätte zumindest der Notar hingewiesen, der ist ja auch an seinem Geld interessiert)... Gruß M. P.S. Gut, dass es jetzt voran geht
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