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Erbrecht/Nachlass

Dies ist ein Beitrag zum Thema Erbrecht/Nachlass im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Etwas kompliziert: Habe eine neue Betreute. Das Gehalt bzw. Rente meiner Betreuten wird seit 1968 (bis heute) auf das Bankkonto ...


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Alt 29.08.2009, 09:43   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 14
Standard Erbrecht/Nachlass

Etwas kompliziert: Habe eine neue Betreute.
Das Gehalt bzw. Rente meiner Betreuten wird seit 1968 (bis heute) auf das Bankkonto vom Ehemann überwiesen. Sie selber hat sich nie für Bankgeschäfte/Papierkram interessiert. Das Ehepaar ist gemeinsam 2006 in ein Pflegeheim gekommen. Irgendwann hat der Ehemann seinem leiblichen Sohn eine Bankvollmacht erteilt. Jetzt im Februar ist der Ehemann verstorben. Der Sohn/Stiefsohn meiner Betreuten hat sich seit der Beisetzung seines Vaters bei meiner Betreuten nicht mehr sehen lassen. Die Abbuchung der Heimkosten werden seit Mai 09 von der Bank storniert. Jetzt habe ich vom Gericht die Vermögenssorge bekommen und wollte das Konto sperren, worauf mir die Bank mitteilte, dass nur der Sohn Vollmacht für das Konto hat, meine Betreute nicht. Das Konto läuft alleine auf den Namen des Erblassers/Verstorbene. Die Bank hatte vom Tode des Erblasser keine Kenntnis, so konnte der der Sohn frei über das Konto verfügen. Allerdings hat der Stiefsohn meiner Betreuten alle Unterlagen wie; Ausweis, Rentenpapiere und den üblichen Kram. Die Wohnung wurde ebenfalls von ihm aufgelöst. Meine Betreute/Stiefmutter möchte jetzt wissen, wo die Sachen abgeblieben sind. Ich habe keinerlei Unterlagen.
Hat hier jemand Erfahrung? In welchen Schritten würdet ihr vorgehen, auch bezüglich der alleinigen Vollmacht vom Erblasser an den Sohn?
mayolika ist offline  
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Alt 29.08.2009, 09:59   #2
"Räuberbraut"
 
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
Standard

schritt 1:
neues konto einrichten und rentenversicherung informieren, auf das neue konto zu überweisen!
zeiten ist offline  
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Alt 29.08.2009, 12:42   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 14
Standard danke

Der RV habe ich schon die Bankverbindung vom Heim mitgeteilt, damit die Rente dorthin überwiesen wird.

Nur, wie komme ich an den Nachlass?
mayolika ist offline  
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Alt 29.08.2009, 14:04   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo,

ich könnte mich gerade total ägern, weil mein Beitrag weg ist, den ich schon fast zu Ende geschrieben hatte..

Also noch einmal in kurzer Form...

Zuerst fiel mir dazu ein, dass die Frau erbrechtigt ist und es Sache des Erben bzw. des Pflichtteilsberechtigten ist nachzuweisen, in welcher Höhe das Guthaben auf diesem Konto in den Nachlass gefallen ist und über welchen Teil des Guthabens
unberechtigt verfügt wurde. Mehrere Erben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft und können nur einstimmig Überweisungen veranlassen oder Abhebungen vornehmen.

Ich würde deshalb den Sohn anschreiben und nachfragen.

Ob und in welcher Höhe ein Nachlass vorhanden war. (dazu würde ich ein Nachlassverzeichnis zum Ausfüllen beilegen) Ob ein Testament oder sonstige Verfügungen existierten. Ob ein Erbschein beantragt wurde, wer die Erbberechtigten waren. Ob das Erbe von einer/-m Berechtigten ausgeschlagen wurde. Ob es eine LV gab und wer der Begünstigte war, der Nachweis wäre beizulegen. Wer hat die Bestattung veranlasst, wie hoch waren die Kosten und wr hat sie getragen.

Dazu würde ich sämtliche Kontoauszüge nach Tod anfordern.

Für die Beantwortung würde ich eine Frist setzen, nach Ablauf einen Rechtsanwalt einschalten und ggf. PKH beantragen. Bei einem positiven Nachlass wäre die Geltendmachung des Pflichtanteils nötig und ohne Auskunft musst Du davon ausgehen, dass da was im Busche ist. Den Pflichteil kannst Du für die Frau noch 3 Jahre nach Tod geltend machen.

Ich bin auch kein Experte auf diesem Gebiet, aber so sehe ich das und so würde ich step by step vorgehen.
Tina L. ist offline  
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Alt 29.08.2009, 18:46   #5
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

hatte auch schon solche Fälle.

Überprüfe erst einmal, ob beim Sohn etwas "zu holen" ist. Ansonsten kannst Du dir die ganze Mühe ersparen.

Habe das in meinem ersten Fall bis zum Gerichtsentscheid durchgesetzt. Hatte auch Recht bekommen. Aber kein Geld, da keins mehr da war. Hatte eine Menge Arbeit, Ärger und Unkosten für den Betreuten und mich durch Gericht und Anwalt.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 29.08.2009, 20:13   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 14
Standard

Zitat:
Zitat von Tina L. Beitrag anzeigen
Hallo,

ich könnte mich gerade total ägern, weil mein Beitrag weg ist, den ich schon fast zu Ende geschrieben hatte..

Also noch einmal in kurzer Form...

Zuerst fiel mir dazu ein, dass die Frau erbrechtigt ist und es Sache des Erben bzw. des Pflichtteilsberechtigten ist nachzuweisen, in welcher Höhe das Guthaben auf diesem Konto in den Nachlass gefallen ist und über welchen Teil des Guthabens
unberechtigt verfügt wurde. Mehrere Erben bilden zusammen eine Erbengemeinschaft und können nur einstimmig Überweisungen veranlassen oder Abhebungen vornehmen.

Ich würde deshalb den Sohn anschreiben und nachfragen.

Ob und in welcher Höhe ein Nachlass vorhanden war. (dazu würde ich ein Nachlassverzeichnis zum Ausfüllen beilegen) Ob ein Testament oder sonstige Verfügungen existierten. Ob ein Erbschein beantragt wurde, wer die Erbberechtigten waren. Ob das Erbe von einer/-m Berechtigten ausgeschlagen wurde. Ob es eine LV gab und wer der Begünstigte war, der Nachweis wäre beizulegen. Wer hat die Bestattung veranlasst, wie hoch waren die Kosten und wr hat sie getragen.

Dazu würde ich sämtliche Kontoauszüge nach Tod anfordern.

Für die Beantwortung würde ich eine Frist setzen, nach Ablauf einen Rechtsanwalt einschalten und ggf. PKH beantragen. Bei einem positiven Nachlass wäre die Geltendmachung des Pflichtanteils nötig und ohne Auskunft musst Du davon ausgehen, dass da was im Busche ist. Den Pflichteil kannst Du für die Frau noch 3 Jahre nach Tod geltend machen.

Ich bin auch kein Experte auf diesem Gebiet, aber so sehe ich das und so würde ich step by step vorgehen.
danke dir, genau dass habe ich getan. bin mir sicher da ist etliches im argen. wenn du an dem verlauf interessiert bist, teile es mir mit.dankeeeeeeeeeeeee
mayolika ist offline  
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Alt 29.08.2009, 23:20   #7
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Klaro, es wäre toll, wenn Du mal darüber berichten könntest wie das weitergegangen ist!

Ps. Heiner, ob was zu holen ist oder nicht, das muss wirklich gründlich recherchiert werden. Ich hatte auch schon Zivilprozesse, wo nix bei rum kam, aber das kann sich ändern und der Titel kann sich am Ende doch auszahlen. Vielleicht spielt der Sohn ja Lotto.
Tina L. ist offline  
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Alt 30.08.2009, 11:00   #8
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 14
Standard hallo heiner

bevor ich darüber nachdenke, ob bei dem stiefsohn etwas zu holen ist, muss ich erstmal wissen, wie was gelaufen ist.
primär steht die betreute im vordergrund. sie ist halbblind und weiss nicht was sie im treu und glauben an vollmacht unterzeichnet hat. der leibliche vater hat dem sohn die vollmacht für die bank erteilt. der sohn hatte die betreuung für den an demenz erkrankten vater übernommen. denke nicht, dass das gericht hier ein vermögensverzeichnis verlangt hat. der sohn konnte gut reden und die stiefmutter hat blind vertraut. nach der beisetzung vom vater hat er meine betreute im heim nicht mehr besucht.
mayolika ist offline  
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Alt 30.08.2009, 11:02   #9
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 14
Standard hallo tina

werde step by step vorgehen und berichten. dankeeeeeeee
mayolika ist offline  
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Stichworte
erbanspruch, erbe, erbrecht, nachlass, vollmacht

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