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Falsche Versicherung an Eides Statt

Dies ist ein Beitrag zum Thema Falsche Versicherung an Eides Statt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
§ 156 StGB: Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt ...


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Alt 29.08.2009, 18:26   #1
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard Falsche Versicherung an Eides Statt

§ 156 StGB:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wie sichern sich Betreuer eigentlich ab, wenn sie diese im Rahmen der Vermögenssorge abgeben müssen?

Insbesondere dann wenn sie es mit den Besprechungspflichten nicht so genau nehmen?

Einfach mal so abgeben....nach dem Motto: Wird schon gut gehen?

Wie betrachten Betreuer ein eventuelles Haftungsrisiko?
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud

Geändert von nam (29.08.2009 um 18:28 Uhr)
nam ist offline  
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Alt 29.08.2009, 19:41   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo nam,

wenn ich die Vermögenssorge habe, weiß ich normalerweise, ob ich eine richtige EV abgebe.

Ich schreibe auch immer bei der Unterschrift den Satz hin:
" Soweit es mir die Aktenlage und Einsicht in das Vermögen zulässt und nach Auskunft meines Betreuten Herrn/Frau....."

Hat noch jeder Gerichtsvollzieher zugelassen.

Ansonsten hoffe ich dass ich gut versichert bin.

Schönes Wochenende
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 29.08.2009, 21:17   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 03.08.2009
Ort: Süddeutschland
Beiträge: 14
Standard hallo nam,

man kann nie alles genau wissen, wenn dein betreuter die versicherung abgeben muss, dann lass es doch einen anwalt machen. hier gehst du auf der sicheren seite.
das geht-eigene erfahrung

gruß
mayolika ist offline  
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Alt 29.08.2009, 22:23   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo zusammen,

ich mache es wie Heiner und unterschreibe mit: nach derzeitigem Kenntnisstand als Betreuerin. Das gab in 10 Jahren noch nie ein Problem.

Mein Haftungsrisiko betrachte ich deshalb mit grösster Gelassenheit, unsere GV`s sind zudem alle sehr nett, kennen das Problem und sind froh das sie meine Kunden nicht am Tisch sitzen haben.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 30.08.2009, 14:34   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Ich unterschreibe auch immer mit einem Zusatz. Man kann sich auch bei dem Aufgabenkreis Vermögenssorge nicht immer zu 100 % sicher sein, wirklich alles entdeckt zu haben.
Vor kurzem habe ich bei einer Betreuung bsp. erst nach etlichen Monaten entdeckt, dass eigentlich noch eine zweite Rente besteht. Diese war eingestellt worden, da einmal die Post mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückgekommen war. In den Papieren hatte ich keinerlei Hinweis auf diese Rente bekommen und auf den Kontoauszügen der letzten Monate war kein Eingang gewesen.
BetrKl ist offline  
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Stichworte
eidesstattl versicherung, haftung

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