Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Unterschiede - ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschiede - ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo - Gibt es irgendwo Hinweise zum niedersächsischen Betreuungsrecht bzw. zu "landestypischen Üblichkeiten"? (nach meinen Informationen soll es je nach ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts > Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 30.08.2009, 11:32   #1
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Frage Unterschiede - ?

Hallo -
Gibt es irgendwo Hinweise zum niedersächsischen Betreuungsrecht bzw. zu "landestypischen Üblichkeiten"?
(nach meinen Informationen soll es je nach Bundesland etliche Unterschiede geben)
Gruß - Jelka
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2009, 15:00   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Hallo Jelka

Ganz so schlimm ist es nicht. Also:
Nicht jedes Bundesland hat ein eigenes Betreuungsrecht. Wäre ja auch dämlich, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch in jedem Bundesalnd anders gelesen werden müßte.
Eine Ausnahme gibt es allerdings in der Umsetzung: In BaWü wird das Betreuungsrecht über Notariate geregelt. Die Unterschiede kann aber jemand aus dem Süden sicherlich besser erläutern als ich.

Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes Gericht und jeder Richter keine eigene Vorstellung bw. Auslegung des Rechtes haben darf. Dieses Haus bzw. dieser Beruf ist zwar auch an das Gesetz gebunden, aber in der Interpretation frei - deshalb gibts dann ja auch die Möglichkeit ein anderes Gericht, eine anderer Richterperson anzurufen.

Landestypische Üblichkeiten gibts demnach nicht. Für die Üblichkeiten des jeweiligen Gerichtsbezirkes sollten Sie die dortigen KollegInnen fragen - und natürlich auch die Gerichte.

Viel Glück
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 30.08.2009, 19:51   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

ich glaube jelka hatte sich auf die unterschiedlichen Vermögenverzeichnisse bezogen.

Allerdings bin ich schon der Meinung dass es "landestypische Üblich-
keiten" gibt. Die Berliner Betreuer z.B. müssen zusammen mit der Rechnungslegung die Handakte abgeben was wiederum bei uns in Hessen völlig undenkbar wäre.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2009, 00:23   #4
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard jein,...

...ich hatte schon "so alles Mögliche" gemeint. Nach erst drei Monaten meiner ersten Betreuung schnappe ich noch nach allen (Informations)krümeln, die ich kriegen kann.
Bisher hatte ich nur mit einem "netten kleinen AG in einer kleineren hessischen Stadt" zu tun - und nun ist es der niedersächsische Amtsschimmel in der Landeshauptstadt

Gruß - jelka

PS. Glücklicherweise gehöre ich übrigens zu den "befreiten"
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2009, 13:34   #5
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Das mit dem Abgeben der Handakte bei Rechnungslegung hat sich, zum Glück für die Berliner auch soweit erledigt. Nur ganz spezielle Amtsgerichte wollen immer noch alle Unterlagen sehen. Somit gibt es sogar Unterschiede innerhalb einer Stadt! Supi!
BetrKl ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2009, 15:42   #6
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Was soll sich denn konkret in der "Handakte" befinden?
ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2009, 21:37   #7
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
Standard

Moin Ronja

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Was soll sich denn konkret in der "Handakte" befinden?
Na, die Hand. Was denn sonst.
Wie? meine???
Nee, die von den Betreuten.....

Also, ich habe mich das auch schon gefragt. Gemeint ist damit wohl die Korrespondenz mit Ämtern, Vermietern, Versorgern, Versicherungen, also der ganze Kram, dem man vielleicht entnehmen kann, was so gearbeitet wurde. Das Gericht (oder besser: insbesondere die Berliner Gerichte) haben sich davon wohl versprochen nachprüfen zu können, ob tatsächlich ein Brief geschrieben worden ist, wenn es im Tätigkeitsnachweis so gestanden hat.
Ich halte das Gewese mit den Handakten schon länger als die Pauschlierung als völlig hirnamputierte Selbstarbeitsaufschaufelei für Leute, die nichts zu tun haben (hatten) aber was benötigen um über die Überarbeitung jammern zu können.


Allerdings ist mir das am hiesigen Gericht auch mal passiert. Die Rechtspflegerin hatte auch nach der Handakte eines Betreuten gefragt, bei dem ich fast nichts mit dem Gericht zu tun, aber dafür nach einem Jahr Betreuung einen deftigen Vergütungsantrag gestellt hatte. Der Wunsch nach der Akte war deshalb verständlich und ich bin dann mit einem halben Duzend Akten zu ihr hingegangen und habe ihr mitgeteilt, dass ich die andere Hälfte gerne auch noch hole. Sie hat mir anstandslos abgenommen, dass es da wohl doch eine Menge zu tun gibt und hat die Vergütung anstandslos gewährt. Die Akten durfte ich wieder mitnehmen. Es war der Rechtspflegerin sogar fast etwas peinlich nachgefragt zu haben. Ich fand es aber völlig ok, weil sie gerade in die Betreuungsabteilung versetzt worden ist und sich auch erst mal in die Materie einarbeiten mußte.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 31.08.2009, 21:59   #8
jelka
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard ...vorsicht, nicht ganz...

Also, habe ich gerade gelernt: Handakten sind vorwiegend ein Problem von Berufsbetreuern und ggfs. "nicht befreiten" ehrenamtlichen -
und >Handakten< gibt es im Unterschied zu >Schrankakten< >Schubladenakten< >Kellerakten<(das sog. Archiv), ... ?
ne, also zuviel Humor gehört vermutlich nicht in diese Forumsabteilung; der vorhergehende Beitrag hat mich nur etwas dazu verleitet. Sorry
jelka
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreuungsrecht, handakte

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39