Dies ist ein Beitrag zum Thema Unterschiede - ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo -
Gibt es irgendwo Hinweise zum niedersächsischen Betreuungsrecht bzw. zu "landestypischen Üblichkeiten"?
(nach meinen Informationen soll es je nach ...
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30.08.2009, 11:32 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Unterschiede - ?
Hallo -
Gibt es irgendwo Hinweise zum niedersächsischen Betreuungsrecht bzw. zu "landestypischen Üblichkeiten"? (nach meinen Informationen soll es je nach Bundesland etliche Unterschiede geben) Gruß - Jelka |
30.08.2009, 15:00 | #2 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Hallo Jelka
Ganz so schlimm ist es nicht. Also: Nicht jedes Bundesland hat ein eigenes Betreuungsrecht. Wäre ja auch dämlich, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch in jedem Bundesalnd anders gelesen werden müßte. Eine Ausnahme gibt es allerdings in der Umsetzung: In BaWü wird das Betreuungsrecht über Notariate geregelt. Die Unterschiede kann aber jemand aus dem Süden sicherlich besser erläutern als ich. Allerdings bedeutet das nicht, dass jedes Gericht und jeder Richter keine eigene Vorstellung bw. Auslegung des Rechtes haben darf. Dieses Haus bzw. dieser Beruf ist zwar auch an das Gesetz gebunden, aber in der Interpretation frei - deshalb gibts dann ja auch die Möglichkeit ein anderes Gericht, eine anderer Richterperson anzurufen. Landestypische Üblichkeiten gibts demnach nicht. Für die Üblichkeiten des jeweiligen Gerichtsbezirkes sollten Sie die dortigen KollegInnen fragen - und natürlich auch die Gerichte. Viel Glück wünscht Imre
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30.08.2009, 19:51 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,
ich glaube jelka hatte sich auf die unterschiedlichen Vermögenverzeichnisse bezogen. Allerdings bin ich schon der Meinung dass es "landestypische Üblich- keiten" gibt. Die Berliner Betreuer z.B. müssen zusammen mit der Rechnungslegung die Handakte abgeben was wiederum bei uns in Hessen völlig undenkbar wäre. Gruss Michaela |
31.08.2009, 00:23 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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jein,...
...ich hatte schon "so alles Mögliche" gemeint. Nach erst drei Monaten meiner ersten Betreuung schnappe ich noch nach allen (Informations)krümeln, die ich kriegen kann.
Bisher hatte ich nur mit einem "netten kleinen AG in einer kleineren hessischen Stadt" zu tun - und nun ist es der niedersächsische Amtsschimmel in der Landeshauptstadt Gruß - jelka PS. Glücklicherweise gehöre ich übrigens zu den "befreiten" |
31.08.2009, 13:34 | #5 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Das mit dem Abgeben der Handakte bei Rechnungslegung hat sich, zum Glück für die Berliner auch soweit erledigt. Nur ganz spezielle Amtsgerichte wollen immer noch alle Unterlagen sehen. Somit gibt es sogar Unterschiede innerhalb einer Stadt! Supi!
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31.08.2009, 15:42 | #6 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Was soll sich denn konkret in der "Handakte" befinden?
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31.08.2009, 21:37 | #7 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,576
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Moin Ronja
Na, die Hand. Was denn sonst. Wie? meine??? Nee, die von den Betreuten..... Also, ich habe mich das auch schon gefragt. Gemeint ist damit wohl die Korrespondenz mit Ämtern, Vermietern, Versorgern, Versicherungen, also der ganze Kram, dem man vielleicht entnehmen kann, was so gearbeitet wurde. Das Gericht (oder besser: insbesondere die Berliner Gerichte) haben sich davon wohl versprochen nachprüfen zu können, ob tatsächlich ein Brief geschrieben worden ist, wenn es im Tätigkeitsnachweis so gestanden hat. Ich halte das Gewese mit den Handakten schon länger als die Pauschlierung als völlig hirnamputierte Selbstarbeitsaufschaufelei für Leute, die nichts zu tun haben (hatten) aber was benötigen um über die Überarbeitung jammern zu können. Allerdings ist mir das am hiesigen Gericht auch mal passiert. Die Rechtspflegerin hatte auch nach der Handakte eines Betreuten gefragt, bei dem ich fast nichts mit dem Gericht zu tun, aber dafür nach einem Jahr Betreuung einen deftigen Vergütungsantrag gestellt hatte. Der Wunsch nach der Akte war deshalb verständlich und ich bin dann mit einem halben Duzend Akten zu ihr hingegangen und habe ihr mitgeteilt, dass ich die andere Hälfte gerne auch noch hole. Sie hat mir anstandslos abgenommen, dass es da wohl doch eine Menge zu tun gibt und hat die Vergütung anstandslos gewährt. Die Akten durfte ich wieder mitnehmen. Es war der Rechtspflegerin sogar fast etwas peinlich nachgefragt zu haben. Ich fand es aber völlig ok, weil sie gerade in die Betreuungsabteilung versetzt worden ist und sich auch erst mal in die Materie einarbeiten mußte. MfG Imre
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31.08.2009, 21:59 | #8 |
Gast
Beiträge: n/a
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...vorsicht, nicht ganz...
Also, habe ich gerade gelernt: Handakten sind vorwiegend ein Problem von Berufsbetreuern und ggfs. "nicht befreiten" ehrenamtlichen -
und >Handakten< gibt es im Unterschied zu >Schrankakten< >Schubladenakten< >Kellerakten<(das sog. Archiv), ... ? ne, also zuviel Humor gehört vermutlich nicht in diese Forumsabteilung; der vorhergehende Beitrag hat mich nur etwas dazu verleitet. Sorry jelka |
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betreuungsrecht, handakte |
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