Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Moin,
ich habe doch noch eine Frage (hat nicht direkt mit Betreuung zu tun).
Mein Vater hat ein Testament hinterlassen. ...
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02.09.2009, 15:22 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.01.2009
Beiträge: 30
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Testament
Moin,
ich habe doch noch eine Frage (hat nicht direkt mit Betreuung zu tun). Mein Vater hat ein Testament hinterlassen. Es ist vermutlich ungültig, da es nicht handschfriftlich verfasst ist, und nicht vom Notar beglaubigt, zusätlich ist etwas wirr und enthält sachliche Fehler. Es enthält eigentlich auch nur gesetzliche Erbfolge. 50:50 für meinen Bruder und mich, sowie den Hinweis auf ein Sparbuch zu Gunsten meiner Nichte. Bestattungsart und -Ort. Mein Bruder und ich sind uns über seinen Willen einig und werden das so unabhängig von der Gültigkeit einhalten, da steht kein Stress an. Muss ich dem Amtsgericht das Testament vorlegen? Edit: Bzw. was mach ich überhaupt mit dem Testament, woher bekomme ich eine Legitimation das dürftige Vermögens entsprechen zu verteilen? Gruß Thorsten.
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Eine Laienmeinung. LG Thorsten. Geändert von -T- (02.09.2009 um 15:52 Uhr) |
02.09.2009, 19:31 | #2 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Ich würde das Testament, trotz evtl. bestehender Ungültigkeit dem Gericht vorlegen.
Da die Betreuung mit dem Tod Deines Vaters endet, sind damit auch bestehende Vollmachten erloschen. D. h. Ihr müsstet nun einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen und Dein Bruder kann Dir Vollmacht erteilen, dass Erbe nach Erhalt des Erbscheins entgegen zu nehmen und aufzuteilen! Ich möchte Dir übrigens auch noch mein Beileid aussprechen. An anderer Stelle hast Du geschrieben, dass es wohl eine Erlösung für Deinen Vater gewesen wäre. Ich wünsche Euch viel Kraft und Zuvermut für die Zukunft! |
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erbe, erbrecht, erbschein, testament |
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