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Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilenkauf im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen, ich verwalte als Sohn und vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer das Vermögen meiner an Demenz erkrankten Mutter, die sich ...


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Alt 02.09.2009, 18:34   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Standard Immobilenkauf

Hallo zusammen,

ich verwalte als Sohn und vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer das Vermögen meiner an Demenz erkrankten Mutter, die sich mit Pflegestufe II in einem Seniorenwohheim befindet.
Nach dem in diesen Tagen eine Festgeldanlage ausläuft, möchte ich das Geld meiner Mutter wegen der derzeitigen ungünstigen Zinsentwicklung bzw. Inflationsgefahr in einem Sachwert, d.h. Kauf einer Immobilie, anlegen.
Meine Frage: Kann ich als Betreuer dieses Immobiliengeschäft (Kauf einer Eigentumswohnung mit dem Ziel der Vermietung. Der Erlös aus der Vermietung soll ein Teil der Kosten des Seniorenheims auffangen) tätigen oder muss ich die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes einholen???

Vielen Dank für baldige Anworten.

MfG
Flieger1111
flieger1111 ist offline  
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Alt 02.09.2009, 19:37   #2
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo flieger,

das Vormundschaftsgericht ( jetzt Betreuungsgericht) muss zustimmen.

Am besten vorher mit dem Rechtspfleger ein Gespräch über das Vorhaben führen. In einem persönlichen Gespräch kann man vorweg schon viele Mißverständnisse ausschließen.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 03.09.2009, 07:35   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
Standard Immobilienauf

Hallo Heiner,
vielen Dank für die schnelle Auskunft. Werde mich mit dem zuständigen Rechtspfleger und/oder Richter in Verbindug setzen.

MfG
Flieger1111
flieger1111 ist offline  
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Stichworte
geldanlage, genehmigung, immobilienkauf


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