Dies ist ein Beitrag zum Thema Immobilenkauf im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo zusammen,
ich verwalte als Sohn und vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer das Vermögen meiner an Demenz erkrankten Mutter, die sich ...
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02.09.2009, 18:34 | #1 |
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Beiträge: 3
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Immobilenkauf
Hallo zusammen,
ich verwalte als Sohn und vom Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer das Vermögen meiner an Demenz erkrankten Mutter, die sich mit Pflegestufe II in einem Seniorenwohheim befindet. Nach dem in diesen Tagen eine Festgeldanlage ausläuft, möchte ich das Geld meiner Mutter wegen der derzeitigen ungünstigen Zinsentwicklung bzw. Inflationsgefahr in einem Sachwert, d.h. Kauf einer Immobilie, anlegen. Meine Frage: Kann ich als Betreuer dieses Immobiliengeschäft (Kauf einer Eigentumswohnung mit dem Ziel der Vermietung. Der Erlös aus der Vermietung soll ein Teil der Kosten des Seniorenheims auffangen) tätigen oder muss ich die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes einholen??? Vielen Dank für baldige Anworten. MfG Flieger1111 |
02.09.2009, 19:37 | #2 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo flieger,
das Vormundschaftsgericht ( jetzt Betreuungsgericht) muss zustimmen. Am besten vorher mit dem Rechtspfleger ein Gespräch über das Vorhaben führen. In einem persönlichen Gespräch kann man vorweg schon viele Mißverständnisse ausschließen. Gruß Heiner |
03.09.2009, 07:35 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 01.09.2009
Beiträge: 3
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Immobilienauf
Hallo Heiner,
vielen Dank für die schnelle Auskunft. Werde mich mit dem zuständigen Rechtspfleger und/oder Richter in Verbindug setzen. MfG Flieger1111 |
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geldanlage, genehmigung, immobilienkauf |
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