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gesetzliche Betreuung

 

Gesetzliche Betreuung aufheben

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung aufheben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat: Böses Beispiel, aber trotzdem die erste (General-)Vollmacht: "In deine Hände befehle ich meinen Geist" (Psalm 31 in Verb. mit ...


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Alt 23.10.2009, 17:33   #11
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

Zitat:
Böses Beispiel, aber trotzdem die erste (General-)Vollmacht:

"In deine Hände befehle ich meinen Geist" (Psalm 31 in Verb. mit Matthäus 26 Abs 39.2 und Abs. 42.2. ...)

Konsequenzen:
Verhaftung, mieses (Gerichts-)Verfahren, Kreuzigung

Ausweg aus dem Dilemma:
Auferstehung

Spätfolge:
Irre PR-Show und Mehrtausendjährige Fangemeinde,
Institutionalisierung und Raub der Privatsphäre zum Zwecke institutioneller Machtbereicherung


Mit rechtlicher Betreuung wär' das nicht passiert...

kreisch das istr voll Klasse imre!!!!!!!

lg MOMO
Momo ist offline  
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Alt 24.10.2009, 13:43   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.10.2009
Ort: Zirndorf
Beiträge: 3
Standard Richter ist Kein Arzt

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Hallo kaotixx,

Deine Aussage ist leider nicht richtig.
Ein Richter ist kein Arzt und ohne ärztliche Stellungsnahme wird weder eine Betreuung eingerichtet und erst recht nicht "mit einem Pinselstrich" wieder aufgehoben.

Gruss Michaela
Tja Michaela und ICH sage Dir -ich bin Psychiater !- wenn der Richter meint auch ohne Arzt zu erkennen was los ist , dann wird kein Arzt eingeschaltet.Glaub mir ich bin Fachmann
kaotixx ist offline  
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Alt 24.10.2009, 19:48   #13
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
Standard

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
hi anneliese,
das klingt so, wie wenn du schon ganz viel ungerechtigkeit editiert v. Tina L. von richtern erlebt hast. ich weiß schon, dass du hier nicht darüber schreiben darf, aber ich hab ja schon vieles gelesen,v on dir. und weißt wofür ich dich echt bewundere, das ist weil du trozdem nie aufgibst. das ist dein schatz, dass du immer weiter zu dir hälts. viele andere menschen die geben einfach auf, weil es so weh tut und so viel schmerzen macht. aber du hältst sehr gut zu dir selber. vielleicht bist du ja die einzige, wo noch zu dir selbst hält. aber so lange wie du das noch kannst, gibt es auch hoffnung.
viele grüße von zeiten
DANKE!!!!!!!!!
anneliese ist offline  
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Alt 25.10.2009, 00:30   #14
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
Standard

Zitat:
Zitat von kaotixx Beitrag anzeigen
Tja Michaela und ICH sage Dir -ich bin Psychiater !- wenn der Richter meint auch ohne Arzt zu erkennen was los ist , dann wird kein Arzt eingeschaltet.Glaub mir ich bin Fachmann
Das kommt wohl ganz auf den Richter an.
Ich habe beides kennen gelernt: Richter, die ohne psychiatrisches Attest oder gar Gutachten rein gar nichts an der bestehenden Betreuung verändern und Richter, die ihrer Entscheidungskompetenz sehr selbständig nutzen.
Der Regelfall dürfte wohl das grobe Mittelmaß sein.
Eine Betreuung aber vollständig aufzuheben ohne fachärztliches Votum UND ohne "Unführbarkeitskriterium", ist wohl als ziemlich... hmmm... "mutig" zu bezeichnen.
Chesterfield ist offline  
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Alt 28.10.2009, 22:29   #15
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Zitat:
Zitat von anneliese Beitrag anzeigen
DANKE!!!!!!!!!
((((((Anneliese))))))

Herzlichst
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
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Stichworte
aufhebung betreuung


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