Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung aufheben im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Zitat:
Böses Beispiel, aber trotzdem die erste (General-)Vollmacht:
"In deine Hände befehle ich meinen Geist" (Psalm 31 in Verb. mit ...
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23.10.2009, 17:33 | #11 | |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Zitat:
kreisch das istr voll Klasse imre!!!!!!! lg MOMO |
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24.10.2009, 13:43 | #12 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.10.2009
Ort: Zirndorf
Beiträge: 3
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Richter ist Kein Arzt
Tja Michaela und ICH sage Dir -ich bin Psychiater !- wenn der Richter meint auch ohne Arzt zu erkennen was los ist , dann wird kein Arzt eingeschaltet.Glaub mir ich bin Fachmann
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24.10.2009, 19:48 | #13 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2009
Beiträge: 93
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25.10.2009, 00:30 | #14 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 24.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Ich habe beides kennen gelernt: Richter, die ohne psychiatrisches Attest oder gar Gutachten rein gar nichts an der bestehenden Betreuung verändern und Richter, die ihrer Entscheidungskompetenz sehr selbständig nutzen. Der Regelfall dürfte wohl das grobe Mittelmaß sein. Eine Betreuung aber vollständig aufzuheben ohne fachärztliches Votum UND ohne "Unführbarkeitskriterium", ist wohl als ziemlich... hmmm... "mutig" zu bezeichnen. |
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28.10.2009, 22:29 | #15 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
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aufhebung betreuung |
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