Dies ist ein Beitrag zum Thema neue betreuung - vorgehensweise gegenüber verwandten... im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
hallo forum, hallo heinz (schön und gut, dass du wieder da bist...ich hoffe, du hattest einen erholsamen urlaub...) !!
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20.09.2005, 18:15 | #1 |
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Beiträge: 19
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neue betreuung - vorgehensweise gegenüber verwandten...
hallo forum, hallo heinz (schön und gut, dass du wieder da bist...ich hoffe, du hattest einen erholsamen urlaub...) !!
bei übernahme einer neuen betreuung stellt sich für mich die frage, wie ich den bisher tätigen verwandten klarmachen kann, dass ich nun sämtliche finanzfrage regele, d.h. natürlich auch überweisungen etc. mache. leider ist die ganze sache verworren, (wie immer halt) der eine sohn der betreuten zahlt noch einen kredit der betreuten zurück, der für die renovierung eines hauses aufgenommen wurde, wohnt allerdings zwischenzeitlich im haus der betreuten sozusagen mietfrei, ist aber gleichzeitig auch eigentümer des hauses zu 1/4.... vielleicht könnt ihr, du heinz, mir sagen, wie man ganz schnell klarheit in die finanziellen angelegenheiten der betreuten bringen kann - aus eurem erfahrungsschatz. danke schon mal für die antworten und gruß aus schwaben. petra |
22.09.2005, 17:37 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Vermögenssorge
Hallo Petra,
wenn ich das richtig verstanden habe, zahlt der Sohn für die Mutter einen Kredit ab, wohnt mitfrei in dem Haus, das zu 1/4 auch ihm gehört. Und die Mutter betreust du, richtig? Es gilt der Grundsatz, wer die Vermögenssorge hat, hat auch das Sagen und die Verantwortung. Problematisch wird es immer, wenn Vermögen anderer, die von der Vermögenssorge betroffen sind (Ehe-, Lebenspartner, Kinder), auch Ansprüche (Unterhalt) oder Verpflichtungen gegenüber der Betreuten haben. Diese gilt es zunächst auch im Vermögensbericht dem Gericht so aufzudröseln. Praktisch kann die Vermögenssorge durch die Vermengung eingeschränkt sein, da du nicht berechtigt bist, im Sinne der Betreuten auch über das Vermögen des Sohnes zu entscheiden. Anders herum wird aber schon ein Schuh draus, nämlich der Sohn hat zu verstehen, dass du für seine Mutter in finanziellen Angelegenheiten, erst recht wenn es um Kredittilgung und Miete geht, zuständig bist. Problematisch wird es natürlich, wenn die Betreute noch voll geschäftsfähig ist und mit ihrem Sohn ohne dein Wissen klüngelt. Dieser Umstand ist ebenfalls frühzeitig dem Gericht mitzuteilen, da du dich evtl. der Rechenschaft entziehen musst. Gegebenenfalls dadurch, dass du dir die Absprachen deiner Betreuten mit ihrem Sohn schriftlich bestätigen lässt. Wenn also die Mutter ihren Sohn mietfrei wohnen lässt und selbst keinen EV hat, ist diese Entscheidung erst einmal für dich bindend. Es wäre zu überschlagen, wieviel er von dem Haus nutzt, wovon ihm 1/4 gehört und wieviel er an Miete ggfls. zahlen müsste, hätte er kein Miteigentum. Sodann ist zu prüfen, wie hoch der Kredit ist, wieviel von ihm getilgt wurde und noch zu leisten ist und ob die Differenz der evtl. noch zu zahlenden Miete auf die Tilgung angerechnet werden kann. Wichtig ist m.E., dass hierbei die Gesprächsbasis zwischen dir, der Betreuten und ihrem Sohn stimmt. Ansonsten kannst du vieles knicken. Es wurde hier im Forum schon mal (vor einiger Zeit) die Situation betrachtet, wenn der Betreuer innerfamiliär schlicht ausmanövriert wird. Dann ist nicht mehr viel mit Vermögenssorge, weil es nur noch Ärger gibt. Zum Glück bleibt mit der Geschäftsfähigkeit der Betreuten auch noch eine Menge Eigenverantwortung und Haftung. Ich würde bei den finanziellen Angelegenheiten viel Wert auf Transparenz und Gemeinsamkeit legen in dem Sinne, dass sie das Gefühl behalten, doch noch viel selbst zu entscheiden und regeln und du lediglich beräts und hilfst, aber stets informiert bist. In diesem Sinne viel Erfolg Heinz |
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Stichworte |
angehörige, haus, kredit, vermögenssorge |
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