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FGG-Änderung - Abhebungen vom Sparbuch

Dies ist ein Beitrag zum Thema FGG-Änderung - Abhebungen vom Sparbuch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich verweise auf Genehmigung zur Abhebung vom Sparkonto - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger Habe ich ...


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Alt 07.09.2009, 09:18   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard FGG-Änderung - Abhebungen vom Sparbuch

Hallo,

ich verweise auf Genehmigung zur Abhebung vom Sparkonto - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger

Habe ich da etwas verpasst ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 07.09.2009, 10:47   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von AndreasLübeck Beitrag anzeigen
Habe ich da etwas verpasst ?
Hallo Andreas,
scheinbar schon, das ist eine der netten Änderungen nach dem FamFG.

Meine Banksachbearbeiterin hatte mir auch schon mitgeteilt das sie aufgrund der Änderung 60 Seiten neue Verfahrensanweisungen für Betreuungsfälle bekommen haben. Mal sehen was das noch so für Blüten treibt.

Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 07.09.2009, 11:40   #3
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
Standard

Hallo,

meines Erachtens hat sich für die Bank nur geändert, dass bei Verfügung über Girokonten von mehr als 3000,-€ keine Genehmigung durch das Gericht erforderlich ist.

Das Problem der Gerichte betrifft die Fristen bei genehmigungspflichtigen Konten. Wann die Genehmigung rechtens ist. Auch gibt es unterschiedliche Auslegungen hinsichtlich der Anhörung von Beteiligten.

Gruß
Heiner
heiner ist offline  
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Stichworte
geldanlage, genehmigung, mündelsicher, sparbuch

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