Dies ist ein Beitrag zum Thema FGG-Änderung - Abhebungen vom Sparbuch im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich verweise auf Genehmigung zur Abhebung vom Sparkonto - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
Habe ich ...
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07.09.2009, 09:18 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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FGG-Änderung - Abhebungen vom Sparbuch
Hallo,
ich verweise auf Genehmigung zur Abhebung vom Sparkonto - rechtspflegerforum.de - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger Habe ich da etwas verpasst ? Gruss Andreas |
07.09.2009, 10:47 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Andreas,
scheinbar schon, das ist eine der netten Änderungen nach dem FamFG. Meine Banksachbearbeiterin hatte mir auch schon mitgeteilt das sie aufgrund der Änderung 60 Seiten neue Verfahrensanweisungen für Betreuungsfälle bekommen haben. Mal sehen was das noch so für Blüten treibt. Gruß, Andreas |
07.09.2009, 11:40 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
meines Erachtens hat sich für die Bank nur geändert, dass bei Verfügung über Girokonten von mehr als 3000,-€ keine Genehmigung durch das Gericht erforderlich ist. Das Problem der Gerichte betrifft die Fristen bei genehmigungspflichtigen Konten. Wann die Genehmigung rechtens ist. Auch gibt es unterschiedliche Auslegungen hinsichtlich der Anhörung von Beteiligten. Gruß Heiner |
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Stichworte |
geldanlage, genehmigung, mündelsicher, sparbuch |
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