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Schreibfehler im Beschluss

Dies ist ein Beitrag zum Thema Schreibfehler im Beschluss im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo Forum, ich hääte mal ein kurze Frage ganz auf die Schnelle: ist ein Beschluss zur Betreuerbestellung voll gültig, wenn ...


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Alt 10.09.2009, 14:30   #1
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard Schreibfehler im Beschluss

Hallo Forum,

ich hääte mal ein kurze Frage ganz auf die Schnelle:

ist ein Beschluss zur Betreuerbestellung voll gültig, wenn mein Nachname darin katastrophal falsch buchstabiert wurde? Phonetisch käme schon noch mein Nachname dabei raus, aber sonst stimmt nicht viel. Mein Vorname ist gar nicht mit aufgeführt.

Ist eine Eilsache von einem Gericht, an dem ich noch nicht bekannt bin.

Da ich ja noch keinen Betreuerausweis habe, bin ich auf die Beschluss-Ausfertigung angewiesen. Aber ob die Banken und Behörden da mitmachen?

Habt Ihr so etwas schon mal gehabt?

Grüße,
Flafluff.

(Habe natürlich schon schriftlich um Korrektur gebeten)
Flafluff ist offline  
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Alt 10.09.2009, 15:13   #2
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

vielleicht stimmt ja der name im anschreiben......?
könnte man ja erstmal als interims-lösung gegenüber dritten nutzen.....

ansonsten findet das formelle betreuungsrecht hier anwendung
(falls beschlussfassung nach 31.08.09)

§§ 40, 41 sowie insbesondere der 42 (berichtigung des beschlusses) Abs. 1 FamFG

lg nam
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 10.09.2009, 20:27   #3
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,187
Standard

Danke, nam.

Sieht so aus, als sei der Beschluss gültig und müsse eben durch einen weiteren Beschluss berichtigt werden, wenngleich mir dies den Paragraphen nicht unmittelbar so entnehmbar zu sein scheint.

Bin mal gespannt, was dann der Praxistest mit dem "falschen" Beschluss erbringen wird, bis der Betreuerausweis kommt. Ich wette, die Banken machen's nicht.

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 10.09.2009, 22:00   #4
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 22.08.2007
Beiträge: 204
Standard

Ich habe sowas schon ein paar mal gehabt, da mein Nachname fast prinzipiell falsch geschrieben wird - allerdings nicht so katastrophal.

Innerhalb der selben Sparkasse hat eine Filiale auf Änderung bestanden, die andere Filiale (bei einem anderen Betreuten) nicht. Kann also klappen - muss nicht.

Gruß Nadine
Nadine ist offline  
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Alt 11.09.2009, 07:18   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Moin Flaffluff,

kleine Schreibfehler hatte ich auch schon, geh doch auf der Geschäftstelle vorbei und lasse es sofort neu schreiben, dann hast Du
auf jeden Fall keine doppelten Wege bei Banken usw.

Letztes Beispiel, bei Frau F.- Du weisst schon- da fehlt gänzlich das Geburtsdatum.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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