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Testament machen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament machen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die Betreuung einer alten Dame übernommen. Sie ist schon ziemlich dement und wird in Kürze in ein Heim ...


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Alt 15.09.2009, 22:20   #1
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard Testament machen

Ich habe die Betreuung einer alten Dame übernommen. Sie ist schon ziemlich dement und wird in Kürze in ein Heim umsiedeln.
Die Frau hat auf einem Ihrer Konten 46.000€ liegen.

Nun möchte Sie nach Ihren Aussagen nicht, dass nach ihrem Tod der Sohn das Geld bekommt, hat aber noch kein Testament gemacht.
Ihre Vorstellungen über mögliche Erben fand ich auf den 1. Blick etwas
abenteuerlich.
1.Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ein Testament abgefasst werden muß.
2. frage ich mich, ob es nicht besser wäre einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, damit das Testament in der Sache unstrittig ist.

Was meint Ihr dazu ?

Viele Grüße Dora88
dora88 ist offline  
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Alt 15.09.2009, 22:44   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo Dora,
da hast du doch eigentlich als Betreuerin auch gar keine Möglichkeiten, wenn du es sauber haben willst. Ein Testament ist m.E. eine höchstpersönliche Angelegenheit.
Du kannst höchstens einen Termin mit einem Notar vereinbaren, dieser prüft ja auch die Testierfähigkeit. Wenn er Zweifel daran hat wird er das schon mitteilen.


Gruß,
Andreas
agw ist offline  
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Alt 16.09.2009, 02:16   #3
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

na wenn sie in kürze in ein heim umsiedelt hat sich das ja bald erledigt mit den 46.000 euronen.......

falls das heim kostenlos versorgt und es immer noch zu abenteuerliche erben gibt......

ich würde mich ganz brav zur verfügung stellen!

lg nam
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nam ist offline  
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Alt 16.09.2009, 07:58   #4
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
 
Benutzerbild von MorganaNight
 
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
Standard

Morgen,

habe gerade letzte Woche auch einen Betreuten bekommen der eine Menge Geld hat. Habe mit ihm abgesprochen zusammen zum Notar zu gehen um ein rechtlich einwandfreies Testament zu erstellen.

Bei soviel Geld würde ich das nicht ohne Notar machen.

LG Conny
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MorganaNight ist offline  
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Alt 16.09.2009, 10:00   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen Conny und Dora88,

völlig richtig, alleine wegen der Testierfähigkeit bei Demenz
-, wie agw schon geschrieben hat- halte ich das für den einzig vertretbaren Weg.

Grüsse Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 16.09.2009, 17:13   #6
Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von dora88
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
Standard Aussagen einer Rechtsanwältin

Mir hat eine RE folgendes dazu gesagt:
1. Habe ich, sobald die Betreute gestorben ist, nicht mehr mit der Sache zu tun.
2. Muß sie ihren Sohn ausdrücklich und ausführlich in einem handschriftlich aufzusetzenden Testament von seinem Pflichtteil enterben.
3. Muß sie angeben,wer in welcher Reihenfolge erben soll.
4. Kann auch ein Notar nach ihrem Tod nicht unbedingt bezeugen, dass die Erblasserin nicht dement war, als sie das Testament aufsetzte.
Insofern kann man sich den Notar sparen.
5. Kann der Sohn natürlich das Testament anfechten um an seinen Pflichtteil zu kommen.

aber, wie unter 1. schon geschrieben, bin ich nach ihrem Tod nicht mehr zuständig.

Vielen Dank für Eure Antworten
Dora88
dora88 ist offline  
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Alt 16.09.2009, 17:30   #7
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

so ganz richtig hat die RAin das ganze nicht interpretiert.....

im falle einer notariellen beurkundung eines testamentes

nach § 11 Beurkundungsgesetz ist der Notar verpflichtet, sich eine überzeugung von der testierfähigkeit der erblasserin zu bilden. eine beurkundung ist nur im falle der testierunfähigkeit abzulehnen.

ein termin in der form ist also keine "spass-veranstaltung" die post-mortem mal eben neu interpretiert wird......

link:
BeurkG - Einzelnorm
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nam ist offline  
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Alt 16.09.2009, 17:36   #8
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

@ dora88

für den fall, dass es schadensersatzforderungen gegen eine(n) betreuerIn geben sollte, sei angemerkt, dass diese auf die erben übergehen gehen......

also könnte eine eventual-zuständigkeit bestehen, wenn erben regressansprüche anmelden ......mit dem tod endet zwar die betreuung, aber eventuelle haftungsrisiken sterben nicht gleich mit.
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Alt 16.09.2009, 19:31   #9
Berufsbetreuerin
 
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
Standard

Also ich habe mir zur Absicherung bei einer Betreuten, die ihr Testament ändern wollte, vorab von ihrem Arzt die Testierfähigkeit bestätigen lassen. Dann war es auch kein Problem für den Notar.
BetrKl ist offline  
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Alt 16.09.2009, 19:37   #10
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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lehrbuch-like!!!
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erbe, erbrecht, haftung, testament

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