Dies ist ein Beitrag zum Thema Testament machen im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe die Betreuung einer alten Dame übernommen. Sie ist schon ziemlich dement und wird in Kürze in ein Heim ...
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15.09.2009, 22:20 | #1 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Testament machen
Ich habe die Betreuung einer alten Dame übernommen. Sie ist schon ziemlich dement und wird in Kürze in ein Heim umsiedeln.
Die Frau hat auf einem Ihrer Konten 46.000€ liegen. Nun möchte Sie nach Ihren Aussagen nicht, dass nach ihrem Tod der Sohn das Geld bekommt, hat aber noch kein Testament gemacht. Ihre Vorstellungen über mögliche Erben fand ich auf den 1. Blick etwas abenteuerlich. 1.Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie ein Testament abgefasst werden muß. 2. frage ich mich, ob es nicht besser wäre einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, damit das Testament in der Sache unstrittig ist. Was meint Ihr dazu ? Viele Grüße Dora88 |
15.09.2009, 22:44 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Dora,
da hast du doch eigentlich als Betreuerin auch gar keine Möglichkeiten, wenn du es sauber haben willst. Ein Testament ist m.E. eine höchstpersönliche Angelegenheit. Du kannst höchstens einen Termin mit einem Notar vereinbaren, dieser prüft ja auch die Testierfähigkeit. Wenn er Zweifel daran hat wird er das schon mitteilen. Gruß, Andreas |
16.09.2009, 02:16 | #3 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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na wenn sie in kürze in ein heim umsiedelt hat sich das ja bald erledigt mit den 46.000 euronen.......
falls das heim kostenlos versorgt und es immer noch zu abenteuerliche erben gibt...... ich würde mich ganz brav zur verfügung stellen! lg nam
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16.09.2009, 07:58 | #4 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Morgen,
habe gerade letzte Woche auch einen Betreuten bekommen der eine Menge Geld hat. Habe mit ihm abgesprochen zusammen zum Notar zu gehen um ein rechtlich einwandfreies Testament zu erstellen. Bei soviel Geld würde ich das nicht ohne Notar machen. LG Conny
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16.09.2009, 10:00 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen Conny und Dora88,
völlig richtig, alleine wegen der Testierfähigkeit bei Demenz -, wie agw schon geschrieben hat- halte ich das für den einzig vertretbaren Weg. Grüsse Michaela |
16.09.2009, 17:13 | #6 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Schleswig Holstein
Beiträge: 152
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Aussagen einer Rechtsanwältin
Mir hat eine RE folgendes dazu gesagt:
1. Habe ich, sobald die Betreute gestorben ist, nicht mehr mit der Sache zu tun. 2. Muß sie ihren Sohn ausdrücklich und ausführlich in einem handschriftlich aufzusetzenden Testament von seinem Pflichtteil enterben. 3. Muß sie angeben,wer in welcher Reihenfolge erben soll. 4. Kann auch ein Notar nach ihrem Tod nicht unbedingt bezeugen, dass die Erblasserin nicht dement war, als sie das Testament aufsetzte. Insofern kann man sich den Notar sparen. 5. Kann der Sohn natürlich das Testament anfechten um an seinen Pflichtteil zu kommen. aber, wie unter 1. schon geschrieben, bin ich nach ihrem Tod nicht mehr zuständig. Vielen Dank für Eure Antworten Dora88 |
16.09.2009, 17:30 | #7 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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so ganz richtig hat die RAin das ganze nicht interpretiert.....
im falle einer notariellen beurkundung eines testamentes nach § 11 Beurkundungsgesetz ist der Notar verpflichtet, sich eine überzeugung von der testierfähigkeit der erblasserin zu bilden. eine beurkundung ist nur im falle der testierunfähigkeit abzulehnen. ein termin in der form ist also keine "spass-veranstaltung" die post-mortem mal eben neu interpretiert wird...... link: BeurkG - Einzelnorm
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16.09.2009, 17:36 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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@ dora88
für den fall, dass es schadensersatzforderungen gegen eine(n) betreuerIn geben sollte, sei angemerkt, dass diese auf die erben übergehen gehen...... also könnte eine eventual-zuständigkeit bestehen, wenn erben regressansprüche anmelden ......mit dem tod endet zwar die betreuung, aber eventuelle haftungsrisiken sterben nicht gleich mit.
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16.09.2009, 19:31 | #9 |
Berufsbetreuerin
Registriert seit: 16.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 592
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Also ich habe mir zur Absicherung bei einer Betreuten, die ihr Testament ändern wollte, vorab von ihrem Arzt die Testierfähigkeit bestätigen lassen. Dann war es auch kein Problem für den Notar.
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16.09.2009, 19:37 | #10 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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lehrbuch-like!!!
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Stichworte |
erbe, erbrecht, haftung, testament |
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