Dies ist ein Beitrag zum Thema "€3.000,00-Grenze/Frage/Vermögenssorge" im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Bei Verfügungen seitens des Betreuers im Rahmen der Vermögenssorge ist immer wieder die Rede von einer Genehmigungspflicht ab € 3.000,00....
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19.09.2009, 02:33 | #1 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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"€3.000,00-Grenze/Frage/Vermögenssorge"
Bei Verfügungen seitens des Betreuers im Rahmen der Vermögenssorge ist immer wieder die Rede von einer Genehmigungspflicht ab € 3.000,00....
nun meine Frage(n): Gilt das für eine Verfügung? Gilt das für eine Verfügung am Tag? Gilt das für eine Verfügung in der Woche? Kurz gefragt: Welcher Zeitraum soll hier umfasst werden? Die Spannbreite könnte ja für einen Monat beispielsweise von € 3.000,00 bis zu über € 72.000,00 (x 24 werktage, teilweise haben einige Banken ja auch schon Samstags auf) plus eventuelle Verfügungen am Geldautomaten....... Wo ist denn hier die Grenze, sowohl vom Betrag als auch von dem Zeitrahmen her??? Danke im voraus! liebe Grüße nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
19.09.2009, 06:24 | #2 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten Morgen nam,
ich hoffe, ich habe Deine Frage richtig verstanden. Die Gehnemigungspflicht bezieht sich auf die Höhe der Entnahme, eben mehr wie 3000 Euro, bzw. vom versperrten Vermögen. Es gibt dabei allerdings zwei Varianten, einige Gerichte verlangen da Einholen der Genehmigung wenn sich auf dem Konto mehr wie 3000 Euro befinden, andere genehmigen nur Beträge zur Ausgabe überhalb von 3000 Euro. Die von Dir angeführten/angefragten Beispiele wird es nicht geben denn wenn ich sehe dass ich -nur als Beispiel- Montags und Dienstags 3000 Euro bräuchte würde ich mir die Genehmigung für 6000 Euro holen. Die Grenze der Verfügung liegt ganz sicher an der vorhandenen finanziellen Basis und die Genehmigung gilt für die jeweilige Verfügung. Kann aber auch heissen berechtigt zu sein monatlich einmal den Betrag x vom Konto y zu entnehmen. Schönen Tag, Grüsse Michaela |
19.09.2009, 10:02 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ich dachte, die Genehmigungspflicht sei jetzt aufgehoben - aber vielleicht habe ich auch was falsch verstanden?
jelka |
19.09.2009, 10:15 | #4 |
Dipl. Soziologin / ehem. Berufsbetreuerin
Registriert seit: 12.08.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 236
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nein, jelka, das hast Du nicht falsch verstanden.
Diese 3000€-Regelung bezog sich darauf, daß in einigen Gerichtsbezirken über Girokonten mit einer Einlage von mehr 3000,00€ nur mit Genehmigung verfügt werden durfte, und diese Regelung entfällt seit dem 01.09. |
19.09.2009, 10:38 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Frauke und jelka,
Ihr habt natürlich recht Ich war noch zu sehr im Trott Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
19.09.2009, 13:57 | #6 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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erstmal danke für die hinweise....
aber richtig definiert ist das ja immer noch nicht.... anstatt € 3.000,00 könnte man ja auch 3 mal € 1.000,00 abheben oder ähnliche produktspiele aus den jeweiligen faktoren... ich wüsste gern, ob es eben sowas gibt wie eine regelung zu menge und zeitraum......sonst wäre das ganze ja irgendwie unsinnig... p.s. @ michaela mohr: ich dachte immer der deutsche bleibt dann liegen und entschuldigt sich, dass er zu doof ist zum laufen/stehen.....ich glaube schadensersatz-"geiler" sind die amerikaner aus den usa.....(siehe hinweise auf kaffee-bechern, hinweise auf den autospiegeln, etc)
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (19.09.2009 um 13:59 Uhr) |
19.09.2009, 14:16 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
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Erklärungversuch
Hallo,
ab einem Girokontoguthaben 3.000 Euro von und mehr musste jede Verfügung gerichtlich genehmigt werden (es geht nicht um eine Verfügung über € 3000 in Gesamt- oder Teilbeträgen). Aber das ist vorbei seit 1.9. - ach, welch Glück!!! Gruß aus den Norden inne-huhn |
19.09.2009, 14:41 | #8 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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aha.....jetzt lichtet sich für mich der nebel......danke!
ist ja (oder war?) auch ein logischer ansatz.....
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bankgeschäfte, girokonto, vermögen, vermögensangelegenheiten, vermögenssorge |
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