Dies ist ein Beitrag zum Thema Kooperation Richter- FA- Betreuer bei schwierigen Klienten im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Ich habe in der psychiatrischen Praxis häufiger die Erfahrung gemacht, das die Kooperation bei schwierigen Klienten mit schlechter Comliance und ...
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21.09.2009, 17:02 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 12
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Kooperation Richter- FA- Betreuer bei schwierigen Klienten
Ich habe in der psychiatrischen Praxis häufiger die Erfahrung gemacht, das die Kooperation bei schwierigen Klienten mit schlechter Comliance und immer wiederkehrenden Krisen die Kooperation zwischen den Instanzen Richter-Arzt-Betreuer nicht immer gut funktioniert und dadurch ggf. notwendige Unterbringungen zur Behandlung zu spät einsetzen und hier der Betreute in unnötige lange Krisenprozesse hineingerät und die Umgebung ebenfalls unnötig lange diese Krisen mit dem Betroffenen durchstehen muss.Ich möchte jetzt bei bestimmten Klienten dazu übergehen, Absprachen zwischen den genannten Instanzen zu Treffen, die hier, wie gesagt bei nur ausgesucht schwierigen Verläufen, Verbindlichkeit herstellen und die Krise möglichst in einem frühen Stadium ggf. durch ein Unterbringungsverfahren abfangen können. Bestehen da bei Euch Erfahrungen? Oder ist das vielleicht eine unrealistische Vorstellung?!
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21.09.2009, 17:48 | #2 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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@hubert
das ist wohl eher unrealistisch......noch nicht mal grenzwertig im ansatz zu den rechtsnormen......
denn du hast ja angeführt....klienten mit schlechter compliance....also scheidet i.d.r der freiwillige weg aus... die fraktion der richterInnen wird das wohl erst recht nicht mitmachen, den eine vorsorge in der form geben weder das FamFG oder die jeweiligen ländergesetze (PsychKG) her......hier das große stichwort RECHTLICHES GEHÖR/PERSÖNLICHER EINDRUCK vom betroffenen durch das gericht.... ein richter hat sich vor kurzer zeit dafür eine recht dicke schelle (rechtsbeugung/ausgeurteilte haftstrafe) eingefangen.....ich denke so blöde wird jetzt kein(e) richterIn mehr sein..... ausserdem ist es für die betroffenen der letzte rettungsanker, dass eine i.d.r. freiheitsentziehende maßnahme durch das gericht angeordnet wird.....als die sonne noch etwas brauner über dem deutschen reich aufging entschieden das die ärzte alleine.....somit hat die richterliche kontrolle/anordnung auch einen geschichtsschwangeren hintergrund.......und wurde damals vom gesetzgeber bewusst SO ausgestaltet....... lg nam more facts: Haftstrafe wegen Rechtsbeugung: Richter ließ Senioren ans Bett fesseln - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud Geändert von nam (21.09.2009 um 18:26 Uhr) |
21.09.2009, 22:46 | #3 | |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Zitat:
Nam hat schon reichtlich deutlich gesagt, dass es Riesenprobleme geben wird, ein Unterbringungsverfahren schon früher zu starten. Das sehe ich auch so, aber: Warum sollten die genannten Instanzen nicht dazu übergehen, schon im Vorfeld ein Auge auf die Kooperation zu haben, um die zu erwartenden Krisen und damit die Unterbringung zu vermeiden? Die "schlechte Compliance" ist ein sehr fragwürdiger Begriff. Compliance bedeutet nichts anderes als 'Zusammenarbeit' - und dazu gehören mindestens 2. Bei Fachleuten wird die Compliance nur zu gerne auf die Bereitschaft des Patienten/Betreuten zur Zusammenarbeit reduziert. Der Fachleut versteckt sich in diesem Fall hinter seiner Fachkompetenz und vergißt, das zu seinem Anteil an der Kommunikation auch dazu gehört, sich verständlich zu machen. Weil der Fachleut das bezahlt bekommt, sollte zu erwarten sein, dass er dazu auch fähig ist und sich auf sein Gegenüber einstellen kann. Das wird z.B. von psychisch kranken Gegenübern sicherlich nicht erwartet - aber "schlechte-Compliance-Diagnostizierer" verlangen das. (Ich habe mich auch schon von schlechter Compliance reden hören, gebe mir aber inzwischen Mühe, den Begriff zu meiden und lieber die Ursachen der Probleme in der Zusammenarbeit zu finden. Is' auch nicht leicht) Viel Glück wünscht Mit freundlichen Grüßen Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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22.09.2009, 01:17 | #4 | ||
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hallo hubert,
da hast du ja schon die entsprechende antworten bekommen. ich schreib auch noch mal ein bisschen, weils mir so wichtig ist. zu krisen: jeder krise liegt der wunsch nach veränderung zugrunde – das ist lebenshunger. das ist bei allen menschen so, egal ob psycho oder nich. wenn eine solche veränderung nicht nötig wär, würd sich jeder organismus die krise sparen. aber je weniger so ne krise verändert, um so dirngender brauchen wir die nächste größere krise. es geht dabei nicht um leid verursachen oder so was. es geht um ein lebenswertes leben. menschliche entwicklung vollzieht sich immer in und durch krisen. zur complience: vielen menschen wird einfach keine hilfe zuteil und die "schlechte complience" ist das deutlichste zeichen dafür. aber noch was anderes: Zitat:
dein argument: Zitat:
gruß, zeiten |
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23.09.2009, 15:32 | #5 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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passt wie ar..... auf den berühmten eimer
Zitat:
aus http://www.vgt-ev.de/fileadmin/Medie...gen_im_BtW.pdf Ärztliche Gutachter sollten auf die der Krankheitsdiagnostik eigentümlichen
defizitorientierten Darstellung des Probanden weitgehend verzichten und sich mehr im Sinne moderner Behinderungsdiagnostik auf die Lösung der tatsächlich für die vormundschaftsgerichtliche Entscheidung relevanten Alltagsprobleme des Probanden hin orientieren. Das bedeutet u. a., stärker die verfügbaren Ressourcen zu beschreiben, Entwicklungsmöglichkeiten zu benennen und Rehabilitationsvorschläge zu machen.
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23.09.2009, 19:07 | #6 | |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Zitat:
Super, anstatt "verströmt ein fulminantes odeur" nehmen wir dann "Wachstumspotential im Bereich Körperhygiene harrt der Entfaltung".
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
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23.09.2009, 19:27 | #7 |
Stammgast
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Beiträge: 615
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hauptsache die/der richterIn bleibt herrIn des verfahrens.....
wenn es dabei noch gut und anständig riecht.......
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24.09.2009, 09:27 | #8 |
Einsteiger
Registriert seit: 12.08.2009
Beiträge: 12
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OK - da hab ich ja was losgetreten! Einige Beiträge zeugen aus meiner Sicht auch von einer gewissen Praxisferne. Arbeite seit 22 Jahren in der Akutpsychiatrie und da gibts manchmal ein paar Problemlagen die man mit akademischen Diskussionen nicht immer lösen kann.
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24.09.2009, 11:39 | #9 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 2,086
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Was meinst Du damit?
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24.09.2009, 12:32 | #10 |
Stammgast
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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ähh.....soll hier jetzt das Unterbringungsrecht mit Ideen, die den Arbeitsalltag auf einer Akut-Station (ein schöneres Wort für geschlossene Abteilung) verschönern könnten, vermischt werden?
Wozu? Weil Beschlüsse fassen die Richter. Nur die! Jetzt bitte nicht die Behandlungsqualität auf einer Akut-Station in die Diskussion miteinbringen. Was hat denn das jetzt mit akademischen Diskussionen zu tun, wenn man auf die Tatsachen, wie sie in der Rechtsprechung Anwendung finden, hinweist? P.S. Die Gesellschaft hat die Psychiatrie-Patienten, die sie verdient!
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kooperation, vormundschaftsgericht |
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