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Vollmacht

Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
das "sorry" habe ich nicht übersehen.....finde ich auch gut, dass du meinen einwand nicht übersehen hast. wie du sicher schon ...


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Alt 28.09.2009, 16:48   #11
nam
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Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard offtopic @kohlenklau

das "sorry" habe ich nicht übersehen.....finde ich auch gut, dass du meinen einwand nicht übersehen hast.

wie du sicher schon gemerkt hast bin ich nicht immer d´accord was von seiten der betreuer kommt.......man kann sich prima streiten wenn man fair bleibt und versucht sachlich zu bleiben....

in dem sinne lg

nam
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 29.09.2009, 21:28   #12
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Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 7
Standard Vollmacht oder Betreuung

Hallo an alle, die mir geantwortet haben,

erst einmal vielen lieben Dank für Eure ausführlichen Antworten.

Ich werde vielleicht in diesem Posting in der Kürze nicht auf alles eingehen können.

Zu Letzterem in Sachen Vollmacht:

Ich erledige seit mehreren Jahren sämtliche behördliche Angelegenheiten vom Schreibtisch aus per Vollmacht. Diese Vollmacht meiner Mutter umfasst jedoch nicht das Finanzielle.

In der Vollmacht, die ich mir seit einigen Jahren jedes Jahr von meiner Mutter unterschreiben lassen habe, habe ich geschrieben:

Überschrift: Vollmacht

Zweite Überschrift: Zur Vorlage bei sämtlichen Behörden, der Krankenkasse AOK sowie bei allen mich behandelnden Ärzten und meinem Vermieter

Dann der Text:

Ich, XY, geb. AY (Geburtsname), geb. am Datum in Ort, wohnhaft in Ort ... , bevollmächtige hiermit meine Töchter

XY (- also ich -), geb. (Geburtsname)
geb. am Datum plus Ort
wohnhaft: Ort

und

XX, geb. (Geburtsname) (- das ist meine Schwester, die aber mit meiner Mutter keinen Kontakt hat, dennoch aber nur 11 km von ihr entfernt wohnt -)

geb. am Datum plus Ort
wohnhaft: Ort

sämtliche behördliche u. a. Angelegenheiten in meinem Auftrag schriftlich, telefonisch oder ggf. persönlich zu erledigen, da ich selber aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage dazu bin.

Dazu zählt auch, dass meine Töchter in meinem Auftrag Antragsformulare bei Behörden unterschreiben dürfen.

Diese Vollmacht gilt nach meinem ausdrücklichen Willen ab sofort und ist zeitlich unbegrenzt.

Ort des Wohnsitzes meiner Mutter, Datum

Ort, Datum

Unterschrift meiner Mutter (per Hand im Original - vor der letzten OP, als sie noch schreiben konnte)

Darunter: Name in Druckbuchstaben meiner Mutter wiederholt.

Die Kurzzeitpflege meiner Mutter endet am 04.10.09. Eine Reha ist ja wegen Ablehnung der behandelden Ärzte noch im Krankenhaus abgelehnt worden. Ich habe da nachgehakt. Aber diesen Vorabantrag (AHB) wollte kein Arzt stellen. (Sie ist also nach Angaben der Ärzte nicht rehabilitationsfähig. Über einen Verhinderungsantrag, den ich bei der AOK gestellt, habe, bin ich nicht offiziell informiert. Die AOK hat mir lapidar schriftlich mitgeteilt, dass der MDK die Wohnung meiner Mutter besichtigen wolle.

Der MDK hat aber meine Mutter schon mehrfach in ihrer Wohnung begutachtet, als ich die Pflegestufe 1 vor einigen Jahren für sie nach 6 Monaten Behördenkrieg alles hier vom Schreibtisch aus endlich durchgesetzt hatte. Man teilte mir seitens der AOK dann auch mit, der MDK-Termin sei bindend. - Ich aber sehe nicht ein, warum ich nur zwecks Besichtigung der Wohnung meiner Mutter 300 km nach NRW fahren soll; der MDK kennt die Wohnung ja. Der AOK habe ich dann schriftlich per Einschreiben und per Fax mitgeteilt, dass der MDK meine Mutter im Pflegeheim begutachten möge, wo sie sich derzeit befindet. Ich hatte ja auch einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe gestellt. Dann soll doch der MDK m. E. erst einmal die Patientin sehen.)

Zur o. g. Vollmacht:

Wenn nach Euren o. g. interessanten hilfreichen Aussagen eine Vollmacht mehr zählt als ein Betreuer (- meine Schwester in der Umgebung wird sehr wahrscheinlich auch auf Anfrage von Gerichten eine Betreuerschaft ablehnen-; aber wenn eine solche sowie nicht notwendig ist, was mache ich jetzt?)

Das Finanzielle ist in o. g. Vollmacht nicht mit eingeschlossen. Meine Schwester und ich haben zwar eine Vollmacht über ihr Girokonto, jedoch keine Vollmacht über einige wenige Tausend Euro an Erspartem. Letztes Geld haben ihre Angehörigen (- die noch lebenden Geschwister meiner Mutter -) für meine Mutter auf einem Sparbuch angelegt für eine spätere würdige Beerdigung. Meines Wissens hat auch niemand außer meiner Mutter eine Vollmacht über dieses Sparbuch. Von diesem Sparbuch wird das Sozialamt (Amt für Soziales und Wohnen) einen Teil beanspruchen.

In Sachen Betreuer: Ich habe, so blöde wie ich in meiner Unwissenheit war, die Heimverwaltung gefragt, ob hier ein Betreuer notwendig ist; und das Heim hat nun nach telefonischer Auskunft einen Eilantrag ans Gericht in NRW gestellt.

Und noch ein ganz dummer Zufall: Ich bemühe mich gerade, meine Mutter auf sämtliche Wartelisten in Heimen hier bei mir am Ort zu stellen (- ich gehe, ehrlich gesagt, auch davon aus, dass sie aufgrund der vielen Erkrankungen, die sie seit Jahren bereits hat, nicht mehr alleine leben kann -; aber dennoch muss ich ja als Tochter zunächst mal den Willen meiner Mutter kundtun, deren Wille es ist, möglichst zu Hause gepflegt zu werden, was ich ja beim Sozialamt getan habe.)

Und der Zufall: Am letzten Montag sagte mir die Heimleitung eines Heimes nur 2 km von meinem Wohnort entfernt: "Ja, nächsten Montag hätten wir einen Platz." Das schien mir dann zu übereilt, weil so vieles Formelle noch nicht geklärt ist. Habe ich da etwas falsch gemacht? (Das Heim habe ich mir eine Stunde lang sehr genau angeschaut und es machte auf mich einen guten Eindruck - jedenfalls einen weitaus besseren Eindruck als das Heim, in welchen sie derzeit untergebracht ist.)

Wie funktioniert denn dann, ohne das Finanzielle geregelt zu haben, aber mit dem mündlich geäußerten Willen meiner Mutter, in meiner Nähe zu leben zu wollen, das Ganze formell und finanziell, wenn ich selber die Mittel dazu nicht aufbringen kann?)

Ich habe hier z. B. alle Antragsformulare von o. g. Heim an meinem Orte. Wenn hier mal ein Platz frei wird, und meine Mutter stimmt zu, wer bezahlt denn das Ganze? - Ich selber bin freiberuflich tätig und habe auch kein großes Vermögen.

Ich verstehe das ganze Verwaltungprozedere nicht und was in welcher Reihenfolge zu geschehen hat.

Entschuldigung, wenn ich nicht auf alle Eure Antworten im Detail eingehen kann. Ich greife nur mal kurz Einiges auf:

@ Tina

Ja, hier liegt eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung vor. Darin schreibt die AOK aber nur: Eine vollstationäre Pflege ist erforderlich. Darin steht aber nicht - wie lange. (Bedeudet so eine Bescheinigung "lebenslang"?)

@ Lisa

Ja, nach Seniorenbüros werde ich mich mal erkundigen. Alleine schaffe ich das auch bald psychisch nicht mehr. Ich will ja neben diesem ganzen Behördenkram meine Mutter in meiner Nähe haben, um sie regelmäßig besuchen zu kommen, wenn das sonst fast keiner ihrer Verwandten kann oder will.

@ Zeiten und andere, auf deren interessante Anmerkungen ich jetzt nicht die Kraft habe einzugehen:

Den Dekubitus zu fotografieren, das ist eine gute Idee. Kann mich evtl. das Heim daran hindern, im Heim zu fotografieren, oder brauche ich eine versteckte Kamera oder evtl. eine Genehmigung?

Liebe Grüße

Brigitte R.
Hennig321 ist offline  
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Alt 30.09.2009, 13:26   #13
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Hallo Brigitte,

Du solltest Dich schnellstmöglich mit dem Gericht in Verbindung setzen und mitteilen, dass Du als Angehörige die Betreuung übernehmen möchtest, sofern Du dazu in der Lage bist. Es sind schließlich ein paar wichtige Entscheidungen zu treffen und sicherlich auch eine Menge Schriftkram zu erledigen.

Zitat:
aber dennoch muss ich ja als Tochter zunächst mal den Willen meiner Mutter kundtun, deren Wille es ist, möglichst zu Hause gepflegt zu werden, was ich ja beim Sozialamt getan habe.
Du solltest das zuerst einmal nicht nur kundtun, sondern auch berücksichtigen, denn jeder Mensch hat das Recht seine Wohnqualität selbst zu bestimmen, selbst mit einem Altersabbau oder bei Krankheit. Nur wenn konkrete Gefahren vorliegen, kann eine Auflösung der Wohnung und Heimunterbringung nötig werden. Wenn Deine Mutter damit nicht einverstanden ist und sie ihre Rechte nicht selbst wahrnehmen kann, dann müsste ihr zum Schutz sogar ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden.

§ 1907 BGB Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Aufgabe der Mietwohnung

Deine Vollmacht bezieht sich nicht auf die Wohnungskündigung. Ich nehme an, dass ihre Wohnung noch nicht gekündigt ist?Du kannst Kündigung nur aussprechen, wenn Du eine Vollmacht hast.

Zitat:
Das schien mir dann zu übereilt, weil so vieles Formelle noch nicht geklärt ist. Habe ich da etwas falsch gemacht?
Das Wichtigste ist die Heimnotwendigkeitsbescheinigung und die Kostenübernahme durch das Amt, die man meistens vorher eh nicht vorliegen hat. Da kann man nur ganz schnell zum Amt, oder faxen und dann anrufen. Trotzdem finde ich es nicht falsch, dass noch nichts passiert ist, denn Deine Mutter möchte nicht in ein Heim. Ihr Selbstbestimmungsrecht ist höher zu stellen, als ein schöner Heimplatz.

Zitat:
Ich habe hier z. B. alle Antragsformulare von o. g. Heim an meinem Orte. Wenn hier mal ein Platz frei wird, und meine Mutter stimmt zu, wer bezahlt denn das Ganze? - Ich selber bin freiberuflich tätig und habe auch kein großes Vermögen.
Du gehst dafür zum Amt, legst alles vor und die helfen Dir da schon weiter. Reichen Einkommen, Ersparnisse, ect. nicht aus, dann übernimmt das Amt die Restkosten. Deine Einkommensverhältnisse und die Deiner Schwester werden von dort aus überprüft, das Sozialamt kann von den Kindern Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen. Nur wenn ihr mit einem so genannten "bereinigten Einkommen" über einem Mindestselbstbehalt liegt, müsst ihr Elternunterhalt zahlen.

Ich sehe erst einmal ein Problem darin, dass Deine Mutter nicht in ein Heim möchte. Es nutzt nichts, wenn Du einen Heimplatz hast, sie aber nach Hause bzw. nicht in ein Heim bleiben möchte.
Tina L. ist offline  
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Alt 02.01.2010, 17:29   #14
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Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 7
Standard Vollmacht oder Betreuung

Hallo an alle,

entschuldigt meine späte Rückmeldung. Ich ersticke hier in Papieren bzgl. meiner Mutter.

Die Lage hat sich geändert: Meine Mutter hat selber eingesehen, dass sie dauerhaft stationär in einem Heim unterbracht werden muss und hat dann die Kündigung ihrer alten Wohnung in NRW auch selber "etwas wackelig" halb liegend unterschrieben.

Inzwischen habe ich dafür gesorgt, dass sie in einem Heim in der Nähe meines Wohnortes in Hessen untergebracht ist; und dort fühlt sie sich auch sehr wohl; wenn auch bettlägerig nach Beinbruch und noch einigen anderen chronischen Erkrankungen.

Das Amtsgericht in NRW hat sich zu Recht auf den BGB bezogen und mir geschrieben, dass ich als Tochter Vorrang vor einem gesetzlichen Betreuer habe.

Problem aber: Bei mir stapeln sich die Rechnungen der beiden Pflegeheime und meine Vollmacht, von meiner Mutter vor ihrem Beinbruch unterschrieben, reicht nicht aus, um ihr Bankkonto in NRW aufzulösen. Die dortige Bank gibt es in den meisten Bundesländern nicht. - Zudem hat sie ein Sparbuch mit einem Betrag von wenigen Tausend Euro, welches Geld zunächst für die Deckung der Heimkosten aufgebraucht werden muss, bevor das Sozialamt dann den Rest der anfallenden Kosten übernimmt. (Über dieses Sparkonto hat aber niemand eine Vollmacht. Was nun tun???)

Frage: Ich selber will mich natürlich nach wie vor um das persönliche Wohl meiner Mutter kümmern; aber ich sehe mich nicht in der Lage, ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln. (Außerdem möchte ich auch nicht in Konflikt geraten mit einem meiner Geschwister, welche mir irgendwelche Vorwürfe machen könnten. Ich bin das einzige ihrer Kinder, welches sich überhaupt um sie kümmert; vielleicht hat ein anderes Kind die Befürchtung, Unterhalt für die zahlen zu müssen.)

Bislang habe ich durch diese Transaktion - der Auflösung des Haushaltes meiner Mutter in NRW, ihrem Transport hierher usw. nur Kosten gehabt, die ich auch nachweisen kann.

Zudem, um auf o. g. Bezug zu nehmen: Hier ist sie jetzt - wenn auch im Pflegeheim - besser unterbracht als in dem in NRW. In dem besagten Heim in NRW lagen grundsätzlich alle (!!!) bettlägerigen Bewohner/innen an Blasenkathetern! - Jetzt wird meine Mutter nachts in Windeln gelegt. - Bezeichnend ist auch, dass bei der Überleitung von NRW nach Hessen der Blasenkatheter wohl nicht steril gesetzt worden war. Zwei Tage nach der Aufnahme ins neue Heim in Hessen musste eine examinierte Pflegekraft einen Notarzt rufen, um meiner Mutter den Blasenkatheter zu ziehen; letzterer war völlig vereitert und es war nicht einmal beschriftet (!!!), wann der letzte Katheter gesetzt worden war.

Zudem habe ich dann noch gegen das alte Heim in NRW eine Anzeige wegen Diebstahls gestellt. D. h.; ich war gerade selber da, nachdem ich zuvor veranlasst hatte, dass das Bargeld meiner Mutter wegen eines erneuten Krankenhausaufenthaltes während der Zeit im Pflegeheim in NRW im BTM-Fach (Betäubungsmittelfach) auf der Station untergebracht werden sollte - wurde es dann auch - wurde dann dort gestohlen. Ich habe die Polizei gerufen, die Kripo hat sich eingeschaltet; und von der Staatsanwaltantschaft bekam ich kurze Zeit später die Mitteilung, dass kein Täter ermittelt werden konnte.

Neuester Clou: Am 29.12., also 2 Tage vor Silvester, wurde meine Mutter per Notruf 112 wegen Erbrechens und Durchfalls nach Veranlassung des jetzigen Pflegheims in eine Klinik gebracht. Freundlicherweise hat mich das jetzige Heim darüber informiert. Am 31.12., also Silvester am Vormittag, habe ich sie mit einem offiziellen Entlassungsbericht der Klinik dort wieder ins Heim zurückgebracht.

Frage: Dieses Ganze kostet mich sehr viel Nerven und Kraft. Mein Wunsch wäre (- geht das juristisch? -), dass ein gesetzlich bestellter Betreuer alles Finanzielle regelt und ich selber mich nur um das persönliche Wohl (- und meines auch -) meiner Mutter kümmern muss?

Viele Grüße
Brigitte R.
Hennig321 ist offline  
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Alt 02.01.2010, 18:43   #15
Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von heiner
 
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Beiträge: 647
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Frage: Dieses Ganze kostet mich sehr viel Nerven und Kraft. Mein Wunsch wäre (- geht das juristisch? -), dass ein gesetzlich bestellter Betreuer alles Finanzielle regelt und ich selber mich nur um das persönliche Wohl (- und meines auch -) meiner Mutter kümmern muss?

Hallo,

klar geht das. Ich freu mich als Betreuer immer, wenn ich solche Betreuungen bekomme.
Ich habe dann "nur" die Arbeit der Verwaltung.

Aber schau, dass ein Betreuer bestellt wird, mit dem Sie auch auf der menschlichen Ebene klarkommen. Eine gut Zusammenarbeit muss gewährleistet sein.

Gruß und gutes neuses jahr
Heiner
heiner ist offline  
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Alt 03.01.2010, 01:08   #16
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.09.2009
Beiträge: 7
Standard Vollmacht oder Betreuung

@ Heiner oder auch andere,

"nur" die Arbeit der Verwaltung???

Nööö, (- oder sehe ich das falsch? -), der noch größere Papierkrieg entsteht ja jetzt ( - das könnte ich selber tun, wenn ich wüsste, wie.)

Wie löse ich ein Girokonto in NRW meiner Mutter auf und übertrage alle ihre Rentenzahlungen auf ein neu eröffnetes Konto hier am Orte? Und wer gibt mir amtlich das Recht dazu? (Meine Mutter ist nicht mehr unterschriftsfähig.)

Wie löse ich ein Sparbuch von geringem Wert meiner Mutter auf, über welches niemand eine Vollmacht hat?

Wie erkläre ich dem Sozialamt in NRW, wo sie vorher ihren Wohnsitz hatte und welches nach wie vor für sie zuständig ist, auch wenn ich meine Mutter nach Hessen gebracht habe, dass die Rechnungen ihres "alten" Pflegeheims in NRW (zunächst Kurzzeit- und dann Verhinderungspflege) falsch sind. Zudem ist auch noch die erste Rechnung des neuen Pflegeheims in Hessen, wo sie jetzt ist, m. E. falsch. - Meine Mutter wurde Mitte November dorthin verbracht. Wieso kommt das neue Heim dazu, den vollen Eigenanteil für den gesamten Monat November zu berechnen?

Wie befreie ich meine Mutter von den GEZ-Gebühren?

Wie verlängere ich ihren Schwerbehindertenausweis bzw. beantrage eine Höherstufung?

Wer stellt einen Antrag auf einen neuen Personalausweis? (Wie macht man dazu Personalausweisfoto von einer Bettlägerigen?)

Heiner oder auch andere, die da mehr Erfahrung haben als ich, wer kann mir hier vor Ort denn helfen? - Danke allen, die dies lesen.

Viele Grüße
Brigitte R.
Hennig321 ist offline  
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Alt 03.01.2010, 01:45   #17
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Benutzerbild von Kohlenklau
 
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Zitat:
Zitat von Hennig321 Beitrag anzeigen
Wie löse ich ein Girokonto in NRW meiner Mutter auf und übertrage alle ihre Rentenzahlungen auf ein neu eröffnetes Konto hier am Orte? Und wer gibt mir amtlich das Recht dazu? (Meine Mutter ist nicht mehr unterschriftsfähig.)

Wie löse ich ein Sparbuch von geringem Wert meiner Mutter auf, über welches niemand eine Vollmacht hat?
In Vermögensangelegenheiten kommt ihr wohl um die Einrichtung einer Betreuung nicht rum, wenn die Mutter keine Vollmacht mehr erteilen kann.

Zitat:
Zitat von Hennig321 Beitrag anzeigen
Wie erkläre ich dem Sozialamt in NRW, wo sie vorher ihren Wohnsitz hatte und welches nach wie vor für sie zuständig ist, auch wenn ich meine Mutter nach Hessen gebracht habe, dass die Rechnungen ihres "alten" Pflegeheims in NRW (zunächst Kurzzeit- und dann Verhinderungspflege) falsch sind. Zudem ist auch noch die erste Rechnung des neuen Pflegeheims in Hessen, wo sie jetzt ist, m. E. falsch. - Meine Mutter wurde Mitte November dorthin verbracht. Wieso kommt das neue Heim dazu, den vollen Eigenanteil für den gesamten Monat November zu berechnen?
Teile es einfach dem Sozialamt mit. Dieses ist verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und ggflls. Gelder zurückzufordern.

Zitat:
Zitat von Hennig321 Beitrag anzeigen
Wie befreie ich meine Mutter von den GEZ-Gebühren?

Wie verlängere ich ihren Schwerbehindertenausweis bzw. beantrage eine Höherstufung?

Wer stellt einen Antrag auf einen neuen Personalausweis? (Wie macht man dazu Personalausweisfoto von einer Bettlägerigen?)
Diese Sachen sind über Deine Vollmacht gedeckt. Das neue Heim muß Dir dazu Unterstützung geben. Du mußt diese einfordern.

Vordrucke für GEZ-Befreiungen erhälst Du z.B. bei Sparkassen oder hier
https://teilnehmerdienste.gez-servic...un.jsp?start=y

Für den Schwerbehindertenausweis kannst Du Dich an das Versorgungsamt wenden. Formulare gibt es nach meinem Wissen auch bei den Stadtverwaltungen.

Für den Personalausweis kannst Du einen Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht bei der Stadtverwaltung (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt) stellen.
Schau auch mal hier
http://www.forum-betreuung.de/web-ti...licht-bpa.html

Als Ansprechpartner für Deine Probleme fungieren aber auch die Gerichte, die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine. Die Adressen erhälst Du direkt bei Gericht oder bei der Stadtverwaltung.

Gruß
Kohlenklau
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden,
und mittwochs

They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse)
Kohlenklau ist offline  
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Alt 03.01.2010, 14:45   #18
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

Hallo Brigitte,

Zitat:
Wie befreie ich meine Mutter von den GEZ-Gebühren?
Hier kann ich dir vielleicht helfen, da wir für uns das gleiche beantragt haben, da wir eh keinen Fernseher/ Radio benutzen können. (benutzt nur hauptsächlich unser Kind)

Dafür kannst du in die Stadtverwaltung eurer Stadt gehen oder in die Bürgerberatung des Rat der Stadt. Dort liegen diese Formulare aus.
Diesen ausfüllen und eine Kopie der Vor - und Rückseite des Schwerbehinderten Ausweises beifügen.

Wenn der Schwerbehinderten Ausweis unbefristet ist (wie unserer) bekommst du von der GEZ meistens ein Schriftstück über 5 Jahre, was dich von der GEZ befreit. Erst dann musst du wieder einen Widerholungsantrag stellen.
Wichtig ist nur, dass du das Kennzeichen "G" darauf hast.

Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du ja jederzeit einen Antrag darauf ebenso stellen, denn wer Grundsicherung oder Arbeitslosengeld bekommt, erhält ebenso eine Befreuung der GEZ.

Gruß Sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 03.01.2010, 14:49   #19
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Für den Schwerbehindertenausweis kannst Du Dich an das Versorgungsamt wenden. Formulare gibt es nach meinem Wissen auch bei den Stadtverwaltungen.
oder hier

versorgungsaemter.de -Anträge Hessen
Tina L. ist offline  
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Alt 03.01.2010, 14:58   #20
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Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Wenn der Schwerbehinderten Ausweis unbefristet ist (wie unserer) bekommst du von der GEZ meistens ein Schriftstück über 5 Jahre, was dich von der GEZ befreit. Erst dann musst du wieder einen Widerholungsantrag stellen.
Wichtig ist nur, dass du das Kennzeichen "G" darauf hast.
Das kenn ich so aber nicht.
  • blinde oder wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Behinderungsgrad von 60 %
  • hörgeschädigte Menschen, denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hilfe von Hörhilfen nicht möglich ist, sowie
  • Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 %, die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können..
.. das Merkzeichen RF eingetragen bekommen und damit von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden. Das Merkzeichen G alleine reicht dafür nicht aus.
Tina L. ist offline  
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