Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollmacht im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, liebes Forum,
ich bin auch neu hier, habe bislang noch keine Betreuerschaft, überlege aber, ob es notwendig ist, diese ...
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26.09.2009, 22:08 | #1 |
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Vollmacht
Hallo, liebes Forum,
ich bin auch neu hier, habe bislang noch keine Betreuerschaft, überlege aber, ob es notwendig ist, diese für meine Mutter anzustreben. Meine Mutter wohnt ca. 300 km entfernt von mir; sie ist Anfang September, nur 1,5 Wochen nach der OP, nach einem komplizierten Beinbruch (Trümmerfraktur) direkt in ein Pflegeheim "abgeschoben" worden. Eine Kurzzeitpflege wurde ihr bewilligt; eine Verhinderungspflege habe ich als ihre Bevollmächtigte (aber nicht gerichtlich bestimmte Betreuerin) bei ihrer Krankenkasse beantragt. Ein AHB (Antrag auf Anschlussheilbehandlung) wurde vom Operateur und vom Stationsarzt im Krankenhaus auch nach meiner Nachfrage verweigert. Die Krankenkasse hat zudem einen Heimaufenthalt für meine Mutter schriftlich bestätigt. Im OP-Bericht steht aber, dass ihr Bein 3 Monate (!) lang nicht belastet werden darf und vor einer möglichen Belastung erst eine Röntgenkontrolle dringend erforderlich ist. Das Sozialamt (Amt für Soziales und Wohnen) - Mutter bezieht nur eine kleine Rente und Leistungen vom Grundsicherungsamt - erklärte mir persönlich vor ein paar Tagen, dass nicht gleichzeitig die Kosten für ihre Wohnung und die Kosten für das Pflegeheim getragen werden könnten. Jetzt stehe ich zwischen allen Stühlen - zwischen Sozialamt und Krankenkasse. Braucht man da überhaupt einen gerichtlich bestellten Betreuer? (Meine Mutter will möglichst nach Hause; falls das gesundheitlich nicht möglich ist, aber lieber in ein Pflegeheim in meiner Umgebung in Hessen. Sie hatte vorher schon Pflegestufe 1; ich habe schon einmal vorab bei ihrer Krankenhasse einen Antrag auf Höherstufung gestellt.) Weiß da jemand Rat oder einen Link in diesem Forum, wo bereits über Ähnliches diskutiert wurde? - (Kurz gefragt: Braucht man hier einen Betreuer oder reicht hier meine von meiner Mutter jedes Jahr unterschriebene Vollmacht? - Derzeit kann sie aber nicht mehr schreiben; evtl. Folgen der OP-Narkose?....) Grüße an alle! Brigitte R. Geändert von Hennig321 (26.09.2009 um 22:30 Uhr) Grund: Ergänzung |
27.09.2009, 00:38 | #2 |
Stammgast
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27.09.2009, 00:49 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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@ nam: Was soll der Hinweis auf Gewalt im Alter? Das ist hier nicht Thema!
Hallo Hennig, herzlich Willkommen. Die Vollmacht geht einer ges. Betreuung vor, d.h. Du mußt schauen, ob Deine Handlungen zur Lösung des Problems über die Vollmacht gedeckt sind. Gruß Kohlenklau
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27.09.2009, 06:17 | #4 |
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@ nam
So schlecht finde ich den Link nicht, zumal meine Mutter bereits den ersten Dekubitus (Wundliegen) zu entwickeln scheint; die ersten roten Stellen im Lendenwirbelsäulenbereich habe ich vor ein paar Tagen schon bei ihr beobachtet. Dies habe ich auch gleich im Pflegeheim reklamiert. Seitdem ist es etwas besser; aber man muss als Angehöriger ständig nachschauen. @ Kohlenklau Ein sehr interessanter Hinweis von Dir: "Du mußt schauen, ob Deine Handlungen zur Lösung des Problems über die Vollmacht gedeckt sind." Ja, das sind sie m. E. zum großen Teil nach meinen Recherchen via Internet. Aber das Pflegeheim, wo meine Mutter derzeit ist, hat schon mal einen Betreuer beauftragt. Das Heim hat natürlich ein Interesse daran, meine Mutter im Heim in NRW zu behalten. (- Das Heim verdient ja Geld damit. -). - Ich habe auch der AOK geschrieben, dass der MDK zwecks Höherstufung von Pflegestufe 1 in 2 meine Mutter im Heim begutachten lassen soll; denn derzeit kann sie ja tatsächlich das Heim nicht verlassen. Aber der Wille meiner Mutter muss ja, wenn ich das richtig verstehe, mit oder ohne Betreuer respektiert werden. Ein Betreuer kostet Geld; ich als ihre bevollmächtigte Tochter kostet das fast gar nichts. In Sachen "Vollmacht": Ich will da aber auch nichts falsch machen. Wo genau sind die Grenzen zwischen einer Vollmacht und einer Betreuerschaft? Falls ich überflüssige Fragen stelle, die hier bereits beantwortet wurden, bitte nennt mir Links aus diesem Forum, wo ich das nachlesen kann, damit nicht alles wiederholt werden muss und ich Euch durch zu lange Postings "nerve!". Gruß Brigitte R. |
27.09.2009, 09:30 | #5 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Guten Morgen Brigitte,
wo sind die Grenzen zwischen Vollmacht und gesetzlicher Betreuung? Eine Vollmacht geht einer Betreuung vor. Es braucht keinen gesetzlichen Betreuer, wenn Du aus der Vollmacht entscheiden kannst. Was meinst Du mit "das Heim hat schon mal einen Betreuer beauftragt"? Das kann kein gesetzlicher Betreuer sein, da ges. Betreuer vom Gericht eingesetzt werden. Das Heim kann die Einsetzung eines ges. Betreuers bei Gericht anregen, mehr nicht. Dies geschieht öfters, aber nicht aus finanziellen Interessen, sondern aus (haftungs)rechtlichen Gründen. Wenn der oder die Betroffene nicht mehr für sich entscheiden kann, dann braucht das Heim einen Ansprechpartner, der z.B. Genehmigungen für freiheitsentziehende Maßnahmen (Bettgitter, Fixierungen ,etc.) erteilt, oder der sich um die Finanzen kümmert. Liegt allerdings eine Vollmacht, wie in Deinem Fall vor, dann setzt das Gericht keinen Betreuer ein. Auch das hat nichts mit "billiger" zu tun, es ist einfach nicht notwendig. Du mußt jedoch dem Heim, bzw. dem Gericht (wenn bereits ein Antrag auf Einrichtung der Betreuung gestellt wurde) die Vollmacht anzeigen. Sollte doch eine ges. Betreuung notwendig werden, weil Deine Vollmacht nicht ausreicht oder nicht anerkannt wird, dann wirst Du als nächste Angehörige aber auch als Erste gefragt, ob Du die Betreuung nicht übernehmen kannst. Bevor also ein Fremder eingesetzt wird, gibt es noch einige andere Möglichkeiten. Lass Dich durch reißerische Medienberichte nicht verrückt machen und stell einfach Deine Fragen hier. Dafür sind wir da. Einen schönen Wahlsonntag Kohlenklau
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27.09.2009, 10:40 | #6 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hallo birgitte,
es kommt öfter vor, dass heime betreuungen anregen. natrülich aus haftungsrechtlichen gründen, wie kohlenklau sagt. und sicher ist das auch oft richtig. ich habe aber den eindruck, dass heime das standartmäßig machen, dass es auch bei pflegebedürftigen gemacht wird, die noch ganz gut selbst entscheiden können. eine betreuerin ist fürs heim handzahmer. wenn erst mal ein betreuer oder eine betreuerin da ist, wird die patientin nicht mehr so schnell nach hause gehen, auch wenn sie es möchte. somit eine sichere einnahmequelle für das heim. berufsbetreuerinnen untersuchen die betreuten nicht auf dekubitus (das wär ja auch nicht ihre aufgabe). meist bringt das viel arbeit mit sich, eine alte patientin wieder nach hause zu entlassen, viel organistionskram, viel aufwand. für (berufs-) betreuerinnen oder betreuer ist es einfacher, die patientin im heim zu lassen und ihr zu sagen, dass es das beste für sie ist, und das es einfach nicht anders geht (fairerweise möchte ich anmerken, dass dies argument: "es geht leider nicht anders", oft eine auslegungssache ist.) eine angehörige ist sicher in den meisten fällen viel eher bereit aufwendige organisatorische maßnahmen in die wege zu leiten und auch auf schwierigen wegen zu "kämpfen", um den wünschen der betreuten gerecht zu werden. natürlich muss die betreuerin oder der betreuer den willen der betreuten achten. aber grade bei alten menschen passiert so viel sch****: sie sind unglücklich, weil sie krank sind, schon sieht ein arzt eine depression und verordnet antidepressiva. oder sie können schlecht schlafen, weil sie den ganzen tag nix zu tun haben, schon bekommen sie medikamente zum schlafen. die wirken aber nicht nur in der nacht, sondern auch noch in den tag hinein, dann sind die alten beduselt. die ärztin kann diesen zusammenhang aber gar nicht sehen, weil sie die patientin ja nur alle 4 wochen sieht, daher ist die diagnose bein nächsten mal demenz. wer dann einmal dement diagnostiziert ist, hat fast keine chance mehr, nach hause zu kommen, ganz egal ob das ihr wille ist oder nicht. das ist natürlich worst case. und ich hoffe wirklich sehr, dass es nicht so läuft. aber es kann so laufen, wenn niemand da ist, der aufpasst und auch das recht dazu hat, sprich: bevollmächtigte oder betreuerin, die genug zeit hat, um auch die entwicklung der patientin mit zubekommmen. (wenn ich das so schreib, geht das ja nicht gegen berufsbetreuerinnen oder –betreuer, die haben ja wirklich gar nicht die zeitlichen mittel zur verfügung, die patienten so gut zu begleiten, die müssen sich auf die aussagen der ärztinnen verlassen und diese wiederum kennen doch die patientinnen auch nicht so gut, als dass sie wirklich was mitbekommen würden – außerdem glauben die an die pharmaindustrie... und wenn du dann noch davon ausgehst, dass den heimen beduselte patientinnen und patienten lieber sind....... ja, ist wirklcih worst case.) dekubitus: fotografier die stellen, wenn auch nur das kleinse bisschen zu sehen ist. hast du eine digitale kamera? falls nicht, schaff dir eine an. gibt’s schon ganz billig. dokumentier die sachen. wenn das heim weiß, wie sehr du auf deine mutter achtest, werden sie sie besser behandeln, sie können es sich ja nicht erlauben, offensichtlich schlechte arbeit zu machen. wenn deine mutter allerdings keine solche beschützerin im hintergrund hat, entwickeln sich dekubiti leichter, einfach weil die schwestern gar nicht so viel zeit haben, die patientin soooo genau zu untersuchen. außerdem: es gibt spezielle delubitusmatratzen. die verlagern automatisch die position der kranken. die sind sehr teuer und werden von den krankenkassen nur unter bestimmten bedingungen genehmigt (ganz genau weiß ich nicht, wie das heute läuft). aber auch hierfür ist es ganz wichtig, dass du eine dokumentation hast, sprich fotos. sonst hast du fast keine chancen so ein ding (falls es nötig werden sollte) zu bekommmen. sehr gut bei dekubitus sind schaffelle. früher wurden immer schaffelle als unterlage benutzt, sie sind ein sehr, sehr wirksames mittel zur vorbeugung, je voluminöser, je besser (gibt’s zb bei ikea). wenn das heim eine betreuung angeregt haben sollte, nimm kontakt zum gericht auf. klar soll sich das gericht als erstes mit der angehörigen in verbindung setzen. aber wenn sie nichts von angehörigen wissen, machen sie das nicht. worst case: gericht weiß nichts von angehörigen (heim könnte "vergessen" das mitzuteilen, deine mutter würde vielleicht bei der anhörung gar nicht groß gefragt...) und setz einfach eine berufsbereuerin ein. alles gute dir und deiner mutter von zeiten ps: soweit ich das verstanden habe, wiegen vollmachten eigentlich ebensoviel wie betreuungen. nur gibt es irgendwie da son rechtsfreien raum, dass manche institutionen vollmachten nicht so richtig anerkennen und dann steht man doof dar.... aber so genau weiß ich das auch nicht. Geändert von zeiten (27.09.2009 um 10:48 Uhr) |
27.09.2009, 11:40 | #7 | |
Stammgast
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Zitat:
unter dem link findet man auch z.b. themen wie: Beratung und Begleitung in kritischen Lebens- und Pflegesituationen so unpassend finde ich das jetzt nicht. lg nam
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27.09.2009, 15:24 | #8 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Sorry nam!
@zeiten: Ich weiß nicht, wie Du Dein PS meinst, aber Vollmachten können nicht nach Lust und Laune anerkannt oder abgelehnt werden. Ist eine Vollmacht/Vorsorgeverfügung juristisch wasserdicht, dann ist sie gültig und sie geht dann der Einrichtung einer Betreuung vor. @Hennig: Schau bei Deinen Besuchen in die Pflegedokumentation. Ein beginnender Dekubitus ist ein Anzeichen für mangelnde Pflegequalität und man sollte sofort intervenieren. Zum Dekubitus sind diese Seiten interessant, da Du die Klassifizierung möglicherweise in der Dokumentation wiederfindest Dekubitus ? Wikipedia Norton-Skala ? Wikipedia Gruß Kohlenklau
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28.09.2009, 00:26 | #9 | ||||||
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Hallo Hennig,
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Du kannst für sie zu Hause auch jede Menge Hilfen bekommen. Z.B. einen Pflegedienst beauftragen, einen Hausnotruf installieren lassen, Essen auf Rädern, evtl. ein Pflegebett organisieren usw. Alles was über die Pflegestufe I hinaus an häuslicher Pflege nötig ist, das kannst Du beim Amt beantragen, solange noch nicht über die Höherstufung entschieden ist. Selbst mit Pflegestufe II könnte es sein, dass die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, dafür springt ebenfalls bei Notwendigkeit das Amt ein. Wenn es hier "nur" um das Bein geht, welches evtl. in 3 Monaten wieder in Ordnung kommen kann, dann wäre es ein Versuch wert... Zitat:
Wenn Deine Mutter Dir eine solche Vollmacht erteilt hat, dann ist es mir völlig unverständlich wieso man die einfach übergeht. Wenn sie tatsächlich nicht ausreichen sollte, dann solltest Du Dich ganz schnell mit dem zuständigen Richter/der zuständigen Richterin in Verbindung setzen. Du kannst Dich über die Zentrale des Amtsgerichts verbinden lassen. Krankenhäuser sind oft schnell dabei ihre Patienten in ein Heim anmelden zu wollen und deshalb hatte ich schon öfter Streitgespräche. Nein, da mache ich nicht mit. Es gibt fast nichts, was zu Hause nicht auch möglich ist. Ich habe Klienten mit Pflegestufe II und sogar III, die zu Hause leben, weil sie nicht in ein Heim wollen und sie sind trotzdem bestens versorgt. Wenn alle Stricke reißen, dann kannst Du Deine Mutter immer noch in ein Heim in Deiner Nähe anmelden |
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28.09.2009, 11:01 | #10 |
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
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Hallo Hennig,
als erstes musst Du alle Beteiligte über Deine bestehende Vollmacht informieren. Nur dann kann sie auch akzeptiert werden. Ob Heim oder Zuhause - leider hängt das nicht nur vom emotionalen Wünschen des Betreuten ab. Dies muss man sehr sachlich abwägen. Aus eigener Erfahrung weiß ich wie schwer das ist. Du kannst Dich auch liebevoll um Deine Mutter kümmern wenn sie im Heim lebt. Dann hol sie natürlich in Deine Nähe. Mir hat damals auch das Seniorenbüro in meiner Stadt weitergeholfen. Viel Glück Liebe Grüße Lisa |
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