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anemone 02.10.2009 12:42

Betreuung Postbeamter Hilfe...
 
Guten Tag,

ich habe eine Betreuung übernommen von einem Postbeamten, der nun Pflegefall ist, zzt. noch im Krankenhaus, aber demnächst Heim. Wohnungsauflösung usw.

Meine Fragen:
Wie verhält es sich mit der privaten Krankenversicherung (Postbeamtenkrankenkasse), kann bzw. muss ich jetzt aufgrund der Pflegebedürftigkeit die Erwerbsminderungsrente beantragen oder wie wird er weiter finanziert?
Ist das ein Fall für Zuschüsse aus der Beihilfestelle für Beamte?

Wer kann mir Tipps und Wege zur weiteren Vorgehensweise geben???
Vielen Dank, Simone

BetrKl 03.10.2009 20:23

Ich habe zwar nicht direkt einen Postbeamten in Betreuung, aber die Witwe von Einem. Auch sie bekommt Beihilfe, also müsste dies dein Betreuter auf jeden Fall auch erhalten. Also Pflegerechnungen usw. zum Beihilfecenter der Post senden.
Hat der Beamte bis jetzt noch gearbeitet? Dann müsste bei der Post meines Erachtens die Anerkennung der Dienstunfähigkeit beantragt werden. Ich hatte gerade einen Lehrer, wo dies so lief und das müsste bei allen Beamten ähnlich laufen. Wenn die Dienstunfähigkeit anerkannt wird, dann erhält er von der Post seine Pension. Bis dahin erhält er als Beamter sein Dienstgehalt weiter.
Bezüglich der Krankenkasse am besten noch mal bei der Postbeamtenkrankenkasse nachfragen. Da kann ich nicht so ganz weiterhelfen. Aber vielleicht weiß noch wer anders mehr!

AndreasLübeck 03.10.2009 21:27

Hallo,

keine Brüder oder Schwestern aus dem öffentlichen Dienst hier ? BTW: wie geht es eigentlich Stracciatellamaus ? Sie könnte ja am besten antworten.

Okay, dann will ich es mal versuchen.

Ein ehem. Postbeamter erhält Pension. Er ist in aller Regel bei der Post-Betriebskrankenkasse versichert. Allerdings haben fast alle Beamten eine private Krankenversicherung.

Die Beamten erhalten eine Rechnung vom Arzt. Diese Rechnung muss der Beamte aus seiner eigenen Tasche bezahlen und reicht sie anschließend bei der Beihilfestelle (z. B. Landesbesoldungsamt) ein. Hier wird geprüft, ob die auf der Rechnung des Arztes aufgeführten Leistungen "beihilfefähig" sind. Falls ja, erfolgt eine Erstattung, nach meiner Kenntnis bis 60 %. Und hier greift dann die Privatversicherung, die einen weiteren Teil der Kosten trägt.

Allerdings erschließt sich mir nicht, warum es die Post-BKK gibt.

Die Nachteile für eine Betreuerin liegen hier natürlich auf der Hand. Es muss ja grade bei alten Menschen ständig vorfinanziert werden. Da kann man nur hoffen, dass immer genug Geld vorhanden ist, damit der Betreute in Vorleistung treten kann. Ich weiß auch von Beamten, die bei großen zahnärztlichen Behandlungen erstmal einen Kleinkredit aufnehmen mussten.

Das sieht also nach einer recht aufwendigen Betreuung aus.

Gruss

Andreas

jelka 04.10.2009 11:00

Zitat:

Zitat von AndreasLübeck (Beitrag 28481)
Hallo,
keine Brüder oder Schwestern aus dem öffentlichen Dienst hier ?

Also, ich hab ne Betreute aus dem öffentlichen Dienst.
Zitat:

Zitat von AndreasLübeck (Beitrag 28481)
Allerdings erschließt sich mir nicht, warum es die Post-BKK gibt.

Ich vermute mal, für alle nicht-verbeamteten Postbediensteten ...
Zitat:

Zitat von AndreasLübeck (Beitrag 28481)
.....ständig vorfinanziert werden. Da kann man nur hoffen, dass immer genug Geld vorhanden ist, damit der Betreute in Vorleistung treten kann......

Es lohnt sich durchaus die Nachfrage, ob mit der Bezahlung bis nach Eingang der Erstattung gewartet werden darf. Funktioniert nat. nicht immer.
Immer die Rezeptkopien mit einreichen, und die sonstigen Anweisungen beachten, die sind meist ziemlich pingelig. Aber häufig auch telefonisch zu freundlichen Auskünften bereit. Meinen ersten Antrag habe ich per "Telefon-hotline" ausgefüllt ....:d010:
Vielleicht hilft folgender link weiter
Beihilfe

Gruß - jelka

NaDa 04.10.2009 15:41

Vorsicht, die Beihilfe bezahlt keine Wahlleistungen. Das Gebiet Wahlleistungen erschließt sich mir nur schwer, da mitunter notwendige Untersuchungen eingeschlossen sind und der Betreute dies nicht immer genau trennen kann. Dann bleibt man erst mal auf den Kosten sitzen und muss schauen, wo man das Geld herbekommt. Kann unter Umständen ein nicht ganz einfaches Problem sein.
Gruß NaDa

heiner 04.10.2009 19:27

Hallo,

also die Beihilfestellen geben, auf Wunsch, einen Leistungskatalog heraus. Dort kann man genau ersehen, welche Leistungen bezahlt werden. Mittlerweile sind diese fast identisch mit den gesetzlichen Versicherungen.

Die Ärzte, Krankenkassen, Apotheken usw. warten in der Regel auf Bezahlung, bis die Beihilfe, private Vers. das Geld überwiesen haben. Nur einfache Info an den Rechnungssteller. Also keine Vorfinanzierung.

Pflegestufe wird nur anerkannt oder Pflegegeld wird von der Beihilfestelle nur gezahlt, wenn von der privaten Versicherung eine Anerkennung erfolgte. Also Anträge immer über die private Versicherung stellen und den Bescheid an die Beihilfestelle weiterleiten.

Gruß
Heiner

jelka 04.10.2009 21:17

...@anemone:
auf der von mir bereits erwähnten Beihilfe-Seite fand ich soeben folgenden "Unter-Link"
Postbeamtenkrankenkasse

:winke:jelka

anemone 04.10.2009 22:20

Vielen Dank für eure Hilfen.
Zwischenzeitlich habe ich erfahren, dass der Mensch schon Rentner ist und Penison bekommt.

Mit der Krankenkasse werde ich morgen mal Kontakt aufnehmen.
Die können mir dann auch sagen, welche Beihilfestelle da zuständig ist?

Schönen Restsonntag...

LG Simone


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