Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer gleichzeitig auch Nachlassverwalter im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
ich bin die Nichte einer vermögenden betreuten Tante, deren Berufsbetreuerin mich kürzlich gebeten hat, doch mal eine Aufstellung der ...
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12.10.2009, 12:53 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 6
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Betreuer gleichzeitig auch Nachlassverwalter
Hallo,
ich bin die Nichte einer vermögenden betreuten Tante, deren Berufsbetreuerin mich kürzlich gebeten hat, doch mal eine Aufstellung der möglichen Erben mit allen Informationen(Geb./Sterbedatum, usw.) zu erstellen und ihr zu übermitteln. Auf meine Frage hin, ob sie denn auch noch den Nachlass verwalte(ich dachte immer, die Betreuung ende mit dem Tod des Betreuten), meinte sie nur, sie werde manchmal auch von Gerichten als Nachlassverwalterin eingesetzt. Das machte mich etwas hellhörig, ich konsultierte einen Anwalt, der meinte, das sei in der Praxis sehr selten und doch etwas ungewöhnlich. Die Erben sind alle bekannt, es besteht doch eigentlich kein Grund, von Gerichtsseite aus auch noch den Nachlass zu regeln, oder? |
12.10.2009, 14:39 | #2 |
Einsteiger
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 11
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wenn alle Erben bekannt sind, wird kein Nachlassverwalter gebraucht, dann dürfen die das unter sich klären.
Und schon gar nicht wird die ehemalige Betreuerin automatisch Nachlassverwalterin. Da würde ich auch hellhörig werden. LG Simone |
12.10.2009, 15:20 | #3 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Zitat:
Eine Erklärung warum eine Nachlasspflegschaft beantragt und bestellt wurde, obwohl Erben da sind, habe ich allerdings auch nicht. |
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14.01.2012, 22:58 | #4 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Hallo,
ich pack das Thema nochmals aus. Tina schrieb: Zitat:
Aber was mich grundsätzlich interessieren würde: Vormalige Betreuer - sofern hierfür geeignet - als Nachlasspfleger einzusetzen, erscheint naheliegend. Allerdings denke ich mir, dass es sich dabei nicht unbedingt um eine einfache Tätigkeit handelt. Hat jemand von Euch schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht? Ich überlege gerade, ob mich mich nicht - da in einem Fall bestens involviert - für diese Funktion anbieten soll. mfg |
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15.01.2012, 10:53 | #5 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
eine Ungewissheit kann es eigentlich erst einmal nicht geben da das Erbe ja nicht aktiv angenommen werden muss. Damit sind die Erben zuständig. Falls du auch als Nachlassverwalter tätig werden willst solltest du prüfen ob deine Versicherung diese Tätigkeiten abdeckt. Gruß, Andreas
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16.01.2012, 13:40 | #6 | |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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Danke für den Hinweis wegen der Versicherung, agw.
Zitat:
mfg |
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16.01.2012, 15:37 | #7 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
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Beiträge: 4,807
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Zitat:
also wenn Erben vorhanden sind dann fühle ich mich nicht dafür verantwortlich denen die Welt zu erklären. Wenn es jemanden, wie z.B. einen Vermieter, gibt welcher Ansprüche hat dann kann dieser bei Gericht eine Nachlaßpflegschaft anregen. Aber ich bin mir sicher das kein Gericht eine Nachlasspflegschaft einrichten wird nur weil die Erben keine Lust haben sich zu kümmern. Gruß, Andreas
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Stichworte |
betreueraufgaben, erbe, nachlasspflegschaft |
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