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Betreuer gleichzeitig auch Nachlassverwalter

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer gleichzeitig auch Nachlassverwalter im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo, ich bin die Nichte einer vermögenden betreuten Tante, deren Berufsbetreuerin mich kürzlich gebeten hat, doch mal eine Aufstellung der ...


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Alt 12.10.2009, 12:53   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.06.2009
Beiträge: 6
Standard Betreuer gleichzeitig auch Nachlassverwalter

Hallo,
ich bin die Nichte einer vermögenden betreuten Tante, deren Berufsbetreuerin mich kürzlich gebeten hat, doch mal eine Aufstellung der möglichen Erben mit allen Informationen(Geb./Sterbedatum, usw.) zu erstellen und ihr zu übermitteln. Auf meine Frage hin, ob sie denn auch noch den Nachlass verwalte(ich dachte immer, die Betreuung ende mit dem Tod des Betreuten), meinte sie nur, sie werde manchmal auch von Gerichten als Nachlassverwalterin eingesetzt. Das machte mich etwas hellhörig, ich konsultierte einen Anwalt, der meinte, das sei in der Praxis sehr selten und doch etwas ungewöhnlich. Die Erben sind alle bekannt, es besteht doch eigentlich kein Grund, von Gerichtsseite aus auch noch den Nachlass zu regeln, oder?
birgitmaria ist offline  
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Alt 12.10.2009, 14:39   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 13.09.2009
Beiträge: 11
Standard

wenn alle Erben bekannt sind, wird kein Nachlassverwalter gebraucht, dann dürfen die das unter sich klären.

Und schon gar nicht wird die ehemalige Betreuerin automatisch Nachlassverwalterin. Da würde ich auch hellhörig werden.

LG Simone
anemone ist offline  
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Alt 12.10.2009, 15:20   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
Standard

Zitat:
Und schon gar nicht wird die ehemalige Betreuerin automatisch Nachlassverwalterin.
Wieso nicht? Mir wurde auch schon angeboten den Nachlass zu regeln, da ich ohnehin die gesamten Verhältnisse kannte. Man kann als ehemaliger Betreuer und nach Tod durchaus als Nachlasspfleger bestellt werden.

Eine Erklärung warum eine Nachlasspflegschaft beantragt und bestellt wurde, obwohl Erben da sind, habe ich allerdings auch nicht.
Tina L. ist offline  
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Alt 14.01.2012, 22:58   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

ich pack das Thema nochmals aus.

Tina schrieb:
Zitat:
Eine Erklärung warum eine Nachlasspflegschaft beantragt und bestellt wurde, obwohl Erben da sind, habe ich allerdings auch nicht.
Soweit mir bekannt ist, kann auch die Ungewissheit über die Annahme der Erbschaft - was bei uns wohl häufig vorkommt - eine Nachlasspflegschaft begründen; besonders wenn Angelegenheiten dringend erledigt werden müssen.

Aber was mich grundsätzlich interessieren würde:
Vormalige Betreuer - sofern hierfür geeignet - als Nachlasspfleger einzusetzen, erscheint naheliegend.
Allerdings denke ich mir, dass es sich dabei nicht unbedingt um eine einfache Tätigkeit handelt.
Hat jemand von Euch schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht? Ich überlege gerade, ob mich mich nicht - da in einem Fall bestens involviert - für diese Funktion anbieten soll.
mfg
carlos ist offline  
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Alt 15.01.2012, 10:53   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Soweit mir bekannt ist, kann auch die Ungewissheit über die Annahme der Erbschaft - was bei uns wohl häufig vorkommt - eine Nachlasspflegschaft begründen; besonders wenn Angelegenheiten dringend erledigt werden müssen.
Hallo Carlos,

eine Ungewissheit kann es eigentlich erst einmal nicht geben da das Erbe ja nicht aktiv angenommen werden muss. Damit sind die Erben zuständig.

Falls du auch als Nachlassverwalter tätig werden willst solltest du prüfen ob deine Versicherung diese Tätigkeiten abdeckt.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 16.01.2012, 13:40   #6
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 30.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Danke für den Hinweis wegen der Versicherung, agw.

Zitat:
eine Ungewissheit kann es eigentlich erst einmal nicht geben da das Erbe ja nicht aktiv angenommen werden muss. Damit sind die Erben zuständig.
Aber wenn sich von den potentiellen Erben keiner kümmert (Bestattung, Vermögen, Wohnung etc.) bzw. diese überfordert erscheinen?

mfg
carlos ist offline  
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Alt 16.01.2012, 15:37   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von carlos Beitrag anzeigen
Aber wenn sich von den potentiellen Erben keiner kümmert (Bestattung, Vermögen, Wohnung etc.) bzw. diese überfordert erscheinen?
Hallo Carlos,

also wenn Erben vorhanden sind dann fühle ich mich nicht dafür verantwortlich denen die Welt zu erklären. Wenn es jemanden, wie z.B. einen Vermieter, gibt welcher Ansprüche hat dann kann dieser bei Gericht eine Nachlaßpflegschaft anregen.

Aber ich bin mir sicher das kein Gericht eine Nachlasspflegschaft einrichten wird nur weil die Erben keine Lust haben sich zu kümmern.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Stichworte
betreueraufgaben, erbe, nachlasspflegschaft


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