Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer unterschlägt Geld im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Also ich habe den Verdacht dass mein Betreuer mich um mein Geld betrügt.
Ich bekomme eine Rente von 1650 Euro. ...
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23.10.2009, 08:06 | #1 |
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Ort: Zirndorf
Beiträge: 3
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Betreuer unterschlägt Geld
Also ich habe den Verdacht dass mein Betreuer mich um mein Geld betrügt.
Ich bekomme eine Rente von 1650 Euro. Da ich in Konkurs gegangen bin, ist die Rente gepfändet.Ich bekomme nur monatlich 980 Euro vom Betreuer. Gestern lese ich im Netz, dass mir laut Tabelle (gültig seit 2008) nur 127 Euro gepfändet werden dürfen.Der Rest steht mir persönlich zu ! Wo zum Teufel ist der Rest? Seit Jahren versuche ich ,vom Betreuer eine Abrechnung zu bekommen.Er ist jedesmal stinksauer, aber die Abrechnung bekomme ich nie!!! Betreuer ist ein "befreundeter" Rechtsanwalt. Meine Bitte an den Vormundschaftsrichter den Betreuer zu veranlassen mir endlich eine Abrechnung zu zeigen wurde ignoriert. kaotixx |
23.10.2009, 08:35 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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Hallo,
lt. Tabelle 2009 sind bei einem Einkommen von 1650 Euro bei keiner weiteren unterhaltspflichtigen Person 465,40 € zu zahlen, bei einer unterhaltspflichtigen Person 147,05 €. Bei allem Verständnis für den Unmut, viel kann man hier nicht helfen. Man müsste sich hier an einen Anwalt wenden. Dies sollte zweckmäßigerweise ein Anwalt sein, der selbst keine Betreuungen führt, um eine gewisse Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ist natürlich auch eine Kostenfrage. Gruss Andreas |
23.10.2009, 08:55 | #3 |
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Beiträge: 2,294
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Hallo, woher hast Du denn dieser Berechnung? Soweit ich weiß ist ist die Berechnung seit dem 1.7.2005 (da wurde die Freigrenze um 6 % erhöht) bis 2011 gleichbleibend. Was soll da gültig sein ab 2008? Du hast 1650,00 € Rente und Dir sollen nur 127 Euro gepfändet werden können???? Wo hast Du das denn her? Wie viele unterhaltsberechtige Personen gibt es denn??? Was für eine Abrechnung meinst Du? |
23.10.2009, 09:02 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
wie Andreas Lübeck richtig sagt sind 465,60 Euro zu pfänden. Kann es sein, dass durch den Konkurs noch weitere Pfändungen bedient werden? Verbleiben die 980 Euo für Dich alleine? Was ist mit der Miete? Bei den knappen und teilweise unrichtigen Infos ist eine Beurteilung schwierig, da wird auch ein Anwalt- wozu soll der eigentlich dienen? nicht weiterhelfen können. Gruss Michaela
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23.10.2009, 09:26 | #5 |
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Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
kann es sein, dass hier evtl. noch ein Kindsunterhalt berechnet wird? Der Amtsgerichtsbezirk kann nämlich bei alleinstehenden Unterhaltsschuldnern den Betrag bei der Pfändung wegen Unterhaltsansprüchen sogar noch niedriger ansetzen. Beantragt der Unterhaltsgläubiger beim zuständigen Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach § 850d ZPO, gelten schärfere Regeln als bei der normalen Pfändung nach § 850c ZPO und die Pfändungsgrenze von 989,99 € kann unterschritten werden.. Dem Schuldner nämlich nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Lebensunterhalt und zur Erfüllung vorrangiger Unterhaltspflichten braucht. Beim Kindsunterhalt geht es nicht nach dem notwendigen Selbstbehalt, sondern nach den Grundsätzen des sozialrechtliche Existenzminimums. |
23.10.2009, 10:04 | #6 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi kaotixx,
dass du keine abrechnung von dem betreuer kriegst, is ne unverschämtheit. so kannst du ja gar keinen überblick haben, wo dein geld bleibt und auch nicht. da könnte der betreuer wirklich dir geld vorenthalten und für sich beahlten. da würde ich erst mal nochmal drauf bestehen und das würd ich schriftlich machen mit einem termin, bis wann genau du diese abrechnung haben willst. da würd ich so 4 wochen zeit geben, das wär angemessen. und wenn bis dahin nix überkommt, würde ich auch zu nem anderen anwalt gehen. das kostet auch nichts. du kannst einen gutschein für eine rechtsberatung irgendwo bekommen. da musst du mal googlen, das geht irgendwie. gruß, zeiten |
23.10.2009, 20:45 | #7 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hier die aktuelle Pfändungstabelle, die bis zum 30.06.2011 gilt
Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen 2009 - 2011 - Online lernen bei akademie.de zzgl. der Vorsorge-Pfändungstabelle Neue Vorsorge-Pfändungstabelle erhöht Pfändungsfreigrenzen - Online lernen bei akademie.de
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Ich trinke nur an Tagen, die auf 'g' enden, und mittwochs They tried to make me go to rehab, but I say no - no - no (Amy Winehouse) |
23.10.2009, 21:34 | #8 |
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
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Ich bin zwar der Meinung, dass es für einen Betreuer selbstverständlich sein müsste, mit seinem Betreuten darüber zu reden, wie sein Geld verwendet wird, aber aus der Verletzung dieser Pflicht folgt noch nicht zwangsläufig, dass tatsächlich mehr ausgezahlt werden müsste und er irgendetwas für sich behält - zumal ich doch hoffe, dass das Betreuungsgericht die Rechnungslegung richtig prüft.
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24.10.2009, 00:17 | #9 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
manchmal ist es so, das das Reden über die Verwendung von Geld mit einem Betreuten sinnlos ist. Ich habe einen Klienten dem habe ich bestimmt schon 17 Mal erklärt, das der LWV seine Rente komplett einbhält zur Deckung der Unterbringunsgkosten, jedes Mal kommen Beschwerden über den vom LWV "zugeteilten" Barbetrag usw. usw. Ganz ehrlich- ich bin nicht mehr bereit noch mehr Zeit auf Gespräche, Erklärungen, Kopien usw, zu verschwenden. Und das ist weder eine Unverschämtheit, noch Betrug, noch Verschleierungstaktik, noch Pflichtverletzung sondern einfach die gesunde Reaktion auf Sinnlosigkeit- und vielfache Betreuungsrealität. Gruss Michaela
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24.10.2009, 00:51 | #10 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.04.2004
Ort: NRW
Beiträge: 2,294
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Hallo,
ich weiß immer noch nicht was für eine Abrechnung gemeint ist. 1. Es gibt so etwas wie ein Haushaltsbuch, da werden alle generellen Einnahmen und Ausgaben aufgeführt. Daran ändert sich auch nix großartig. 2. Dann gibt es noch ein Buchungsprotokoll, da sind alle Kontobewegungen aufgeführt. 3. Dann gibt es noch die jährliche Rechnungsbelegung zum Stichtag, wo alles insgesamt aufgeführt ist. Der Betreuer macht eine Abrechnung gegenüber dem Gericht, aber nicht gegenüber dem Klienten! Alles andere sind Auskünfte, die man seinen Klienten natürlich erteilen sollte. Aber eine Abrechnung ist das trotzdem nicht. Zitat:
Also, bitte setze hier nicht so ein Gerücht in die Welt, als wenn sich die Betreuer nach Belieben an dem Geld ihrer Klienten bedienen können und das Gericht dabei noch zu doof ist die jährliche Rechnungsbelegung richtig überprüfen zu können. Ps. Kaotixx, spreche einfach mal bei Gericht vor und schau in Deine Akte, wenn Du Zweifel hast, bevor Du irgendwelche Rechtsanwälte beauftragst. |
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Stichworte |
betreuer, pfändungsfreigrenze, unterschlagung |
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