Dies ist ein Beitrag zum Thema Überprüfung Arztrechnungen auf Einhaltung GOÄ im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Eben habe ich mit der Landesärztkammer Hessen telefoniert: Man könne dort keine Überprüfung von Rechnungen vornehmen, Auch konkrete Fragen ...
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06.11.2009, 09:44 | #11 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Eben habe ich mit der Landesärztkammer Hessen telefoniert: Man könne dort keine Überprüfung von Rechnungen vornehmen, Auch konkrete Fragen zu bestimmten Rechnungspunkten könne man nicht beantworten. Die Landesärztekammer sei erst zuständig, wenn ein Verstoß schon sicher vorliege. In unserem Fall läge tatsächlich ein solcher vor, doch sei der Streitwert zu niedrig, da würde man nicht tätig werden. Danke für das Gespräch, kann ich da nur sagen .... Viele Grüße Elinor |
06.11.2009, 10:42 | #12 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 779
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hey, elinor,
brief an die betreffende ärztin, mit der info, dass bereits ein verstoß vorläge, was auch die ärztekammer berits zur kenntnis genommen haben, was ihr in diesem fall allerdings noch wegen gerigfügigkeit nicht weiter verfolgen würdet. beim nächsten...... oder vielleicht die ärztin wechseln.... gurß zeiten |
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arzt, ärztekammer, krankenkasse, krankenversicherung, privatversicherung |
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