Dies ist ein Beitrag zum Thema Überprüfung Arztrechnungen auf Einhaltung GOÄ im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo!
Weiß jemand, ob es (in Hessen) eine Stelle gibt, an die man sich wenden kann, um überprüfen zu lassen, ...
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31.10.2009, 19:23 | #1 |
Gast
Beiträge: n/a
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Überprüfung Arztrechnungen auf Einhaltung GOÄ
Hallo!
Weiß jemand, ob es (in Hessen) eine Stelle gibt, an die man sich wenden kann, um überprüfen zu lassen, ob eine Arztrechnung den Bestimmungen der GOÄ entspricht. Vielen Dank! Viele Grüße Elinor |
31.10.2009, 19:50 | #2 |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi elinor,
nein, weiß ich nicht. aber was genau ist dein verdacht oder die vermutung, was nicht stimmen könnte? vielleicht lässt sich dann die frage schon beantworten..... gruß, zeiten |
31.10.2009, 20:12 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo Zeiten!
Ich habe da so eine Kandidatin, die hält sich gerne mal nicht an die GOÄ, die PKV moniert das, und mein Vater bleibt auf den Kosten sitzen. Beim letzten Mal deshalb, weil der überhöhte Abrechnungssatz für Laborkosten nicht begründet wurde. In Zukunft möchte ich solche Dinge nicht mehr bezahlen, mein Vater ist mit diesem Vorgehen d'accord. Problem: Ich muss natürlich wissen, was ok ist und was nicht, und ich möchte die Dame nicht solange auf ihr Geld warten lassen, bis die PKV erstattet hat (ganz davon abgesehen, dass die sich auch mal irren können). Viele Grüße Elinor |
31.10.2009, 20:49 | #4 | |
"Räuberbraut"
Registriert seit: 17.07.2009
Beiträge: 779
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hi elinor,
Zitat:
ich versteh jetzt dein problem aber besser, weiß aber auch keine lösung. ich vermute die pkv rechnet erst sehr viel später ab, als das zahlungsziel der ärztin ist... da nutzte es auch nicht, wenn du mit der zahlung wartetest, weil sobald sie fällig ist, hast du sie automatisch anerkannt, wenn du nicht vorher widersprochen hast. aber es gibt bestimmt ne lösung. es gibt hier sicher noch andere, die mit pkv-versicherten arbeiten. die werdens sicher wissen. viele grüße, zeiten Geändert von zeiten (31.10.2009 um 21:37 Uhr) |
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31.10.2009, 20:54 | #5 |
"Nervensäge" vom Dienst
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 755
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Hallo elinor,
wie wäre es mit der Ärztekammer? Die sollte auf jeden Fall verbindlich Auskunft geben können, wann was wie berechnet werden darf. Ansonsten fiele mir höchstens noch eine Verbraucherschutzzentrale, die dir, wenn nicht die erwünschte Information, aber wohl die beste Anlaufstelle dafür nennen können sollte. Gruss, MurphysLaw |
01.11.2009, 10:31 | #6 | |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,338
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Zitat:
richtig. Hier ein Link zur Ärztkammer Niedersachsen. Ärztekammer Niedersachsen Man kann zu den einzelnen Positionen Fragen stellen Gruß, thomzim |
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01.11.2009, 11:51 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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@elinor
Du hast nach einer Stelle in Hessen gefragt; hier die Verbindung zur Landesärztekammer Hessen: Contenido Ansonsten würde ich diese Ärztin schriftlich um Ausfertigung einer korrigierten (=inklusive der fehlenden Begründung) Rechnung bitten. Und es gibt auch Ärzte, die sich darauf einlassen, ihr Geld erst nach einer Erstattung zu erhalten; es lohnt sich zumindest, zu fragen. Gruß - jelka |
01.11.2009, 19:00 | #8 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
ich habe solche Fälle auch schon gehabt. Nur waren die bei mir, da ich auch privat versichert bin. Ich nehme dann das Schreiben der Versicherung und sage dem Arzt, dass nur nach den vorgegebenen Erstattungen abgerechnet wird, ansonsten würde ich den Arzt wechseln. Wurde bisher immer akzeptiert. Es gab auch nie wieder überhöhte Rechnungen. Mittlerweile sind die Ärzte auf jeden Privatpatienten angewiesen. Gruß Heiner |
01.11.2009, 20:22 | #9 |
Gast
Beiträge: n/a
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Hallo!
Ich habe der Ärztin bereits schriftlich mitgeteilt, dass ich Abweichungen von der GOÄ in Zukunft nicht mehr bezahlen werde. (Problem war ja das herausfinden...) Mit meinem Vater bin ich den Brief zusammen durchgegangen, und er hat auch unterschrieben. Jetzt habe ich erfahren, dass die Ärztin im Pflegeheim offensichtlichen Unmut über mich und meine Arbeit geäußert hat und dass sie das Pflegepersonal gefragt hat, ob die nicht auch der Meinung seien, dass mein Vater ja eigentlich gar keine Vermögenssorge benötige (dabei hat das psychiatrische Gutachten auf keine freie Willensbildung gelautet und sogar Gesundheitssorge befürwortet). Mal schauen, wie die Sache weiter geht. Auf jeden Fall werde ich mich an die Landesärztekammer wenden, sobald die nächste Rechnung da ist. Viele Grüße Elinor |
02.11.2009, 08:57 | #10 |
Gehört zum Inventar
Registriert seit: 14.10.2009
Ort: Region Hannover
Beiträge: 2,338
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GOÄ
Hallo,
die GOÄ gilt bundesweit, nur der Service der Kammern ist unterschiedlich. Unmut der Ärztin ? Ich wäre auch nicht lustig, wenn mir jemand die Rechnung kürzt. Da die wenigsten Patienten ihre Rechnung kontrollieren, und Abrechnungsstellen das abrechnen was Doktorin oder Doktor aufschreibt, kann man sich doch auch mal "irren" ,oder ??? Dann kommt auch noch eine Betreuerin und schaut sich die Rechnung an, Frechheit ! Ich möchte nicht wissen, wieviel gerade ältere Menschen bezahlen und den Mund halten, um keinen Ärger mit de Doc`s zu bekommen. Gruß thomzim |
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arzt, ärztekammer, krankenkasse, krankenversicherung, privatversicherung |
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