Dies ist ein Beitrag zum Thema Versäumnisurteil im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Hallo,
habe mal eine dringende Frage.
Am 26.10. habe ich bei einem Hausbesuch von meiner Betreuten ein Versäumnisurteil in die ...
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01.11.2009, 18:39 | #1 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Versäumnisurteil
Hallo,
habe mal eine dringende Frage. Am 26.10. habe ich bei einem Hausbesuch von meiner Betreuten ein Versäumnisurteil in die Hand bekommen. Dort geht es in erster Linien darum, dass die GASAG den Hand abdrehen will, da meine Betreute keine Abschläge bezahlt hat. Das Urteil ist vom 25.09. mit 2 Wochen Einspruchsfrist. Kann ich, da ich erst am 26.10. von dem Urteil erfahren habe noch einen Einspruch einlegen? Die Betreute steht schon seit 2004 unter Betreuung und wurde vorher vom Angehörigen betreut. Vielen Dank erstmal LG Conny
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01.11.2009, 19:28 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Hallo Conny,
für die Frist kommt es auf die Zustellung an (§ 339 ZPO), § 339 ZPO Einspruchsfrist der Termin steht auf dem Briefumschlag, nicht auf das Datum des Urteils. Ansonsten kann der Kläger aus dem Säumnisurteil handeln (wie lautet der Tenor?), muß aber nicht, d.h. Du kannst mit dem Gläubiger auch jetzt noch über die Aufrechterhaltung der Energielieferung verhandeln. Der Versorger wird wahrscheinlich froh sein, nunmehr wieder einen Ansprechpartner zu haben und sich z.b. auf Ratenzahlungen einlassen oder es ist ggflls. eine Absprache mit Sozialamt oder JobCenter möglich. Das alles unabhängig davon, daß mglw. der vorherige Betreuer in die Haftung genommen werden kann (wobei natürlich die Frage nach einem tatsächlichen Schaden im Raum steht). Gruß Kohlenklau
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01.11.2009, 21:33 | #3 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo,
wie siehts mit den Aufgabenkreisen aus? Evtl. geht was weil die Post Dir/der Betreuerin hätte zugestellt werden müssen? Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
01.11.2009, 22:01 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 28.03.2008
Ort: NRW
Beiträge: 2,086
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Da wäre aber erstmal die Frage, seit wann Conny bestellt ist und ob nicht mglw. der Vorbetreuer im Verfahren involviert war.
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01.11.2009, 23:38 | #5 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Da käme evtl. eine Wiedereinsetzung in der vorigen Stand (§§ 233 ff ZPO) in Frage, falls die Betreute derzeit geschäftsunfähig ist - das kommt aber sehr auf die individuellen Umstände an.
Ansonsten sehe ich es auch so, dass das Urteil Dir hätte zugestellt werden müssen und dass durch die Zustellung an die Betreute die Frist erst am 26.10. beginnt. Allerdings ist Voraussetzung dafür, dass Du der GASAG die Betreuung korrekt angezeigt hast einschl. Aufforderung, alle Schreiben direkt an Dich zu richten. Generell wäre nun vielleicht auch eine Erweiterung der Betreuung um die Postangelegenheiten zu überlegen - wenn die Betreute derart wichtige Post erst mit so doller Verspätung übergibt. |
03.11.2009, 21:10 | #6 |
Berufsbetreuerin / Fachwirtin in der Alten-und Krankenpflege
Registriert seit: 18.07.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 131
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Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Meine Aufgabenkreise sind Vermögenssorge mit Schuldenregulierung, Scheidungsfolgen und Ansprüche, sowie Behörden und Einrichtungen. Die Betreuung habe ich im Januar vom Sohn übernommen. In den Unterlagen war kein Hinweis auf Gas. Da die Stromrechnung mit 60 € für eine Person recht hoch ist, bin ich auch davon ausgegangen das sie mit Strom kocht. In ihrer Wohnung war ich nie in der Küche, so das mir dadurch auch nichts aufgefallen ist. Seit August bin ich mit ihr in Privatinsolvenz, im September war ich mit dem Insolvenzverwalter bei meiner Betreuten. Dort konnten wir auch in die Küche und "TARA...." da seht ein Gas - Herd. Also mit meiner Betreuten gesprochen, soll mir schnellstmöglich die Gaszählernummer angeben. Leider war Sie dann im KH und als Sie raus kam war ich im Urlaub.... So hat Sie mir erst bei meine Hausbesuch das Schreiben in die Hand gedrückt. Auf Nachfragen nach anderen Schriftstücken, konnte Sie mir keine Auskunft geben. Habe mit dem Insolvenzverwalter gesprochen, er mein da wir erst jetzt Kenntnis bekommen habe, können wir auch noch Einspruch erheben. Die Gasag ist mittlerweile natürlich von mir informiert. Habe auch schon die Forderungen von 2008-2009 bekommen (sage und schreibe 228 €. Laut Insoverwalter sind die Forderungen vor dem August in der Insolvenzmasse. Daher für meine Betreute nicht zu zahlen puuh.... Für die Monate Sept - November habe ich gleich überwiesen. Mal sehen was jetzt passiert. Vielen Dank nochmal an alle. LG Conny
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08.11.2009, 02:55 | #7 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Antrag auf Wiedereinsetzung mit ausreichender Begründung. Dann läuft die Sache schon.
Gruss mary |
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frist, schulden, versäumnisurteil |
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