Dies ist ein Beitrag zum Thema Leistungen nach SGB XII abgelehnt im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Guten Morgen,,
habe eaB für Frau G.. Der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter wurde abgelehnt, der Sohn soll ...
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03.11.2009, 09:48 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 31.08.2009
Ort: Neustadt (in einem von vielen)
Beiträge: 199
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Leistungen nach SGB XII abgelehnt
Guten Morgen,,
habe eaB für Frau G.. Der Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter wurde abgelehnt, der Sohn soll lediglich eine monatl. Unterhaltszahlung von 7,-- zahlen. Wenn ich jetzt GEZ-Befreiung, Zuzahlungsbefreiung KK und und ... aufgrund der Ablehnung nicht beanspruchen kann habe ich eine "Privatinsolvenz im Altenheim". Ich benötige hier ein bisschen Hilfe bei Begründung des Widerspruches gegenüber dem Sozialamt Besteht vielleicht die Möglichkeit die Forderung gegenüber dem Sohn an das Sozialamt abzutreten. (Schön wär's) Bin neugierig wie Eure Erfahrungen sind. Gruß aus dem Norden inne-huhn Geändert von inne-huhn (03.11.2009 um 09:53 Uhr) |
03.11.2009, 14:05 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Warum wurde denn der Antrag abgelehnt? Wegen der Rentenhöhe? In welcher Höhe liegt die denn (brutto und netto)? GEZ ist blöd, aber nicht tragisch - denkbar wäre es, im Rahmen der Feststellung der Schwerbehinderung das Merkzeichen "RF" zu beantragen, dann klappt's mit der Befreiung ggf. dennoch. Und die Zuzahlungsbefreiung bekommst Du doch auch ohne Bescheid. Ist also doch alles halb so wild, oder...? |
03.11.2009, 16:44 | #3 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 199
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Hallo Chesterfield,
ja, so langsam sehe ich auch klarer. Ein Widerspruch wird momentan nicht wirklich weiterhelfen (Alterruhegeld plus Versorgungsbezüge). Als Selbstzahlerin der PBeaKK habe ich ohnehin schon eine Menge Spass und Spannung bei den Abrechnungen. Gruß inne-huhn |
03.11.2009, 17:55 | #4 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Da bin ich mir im Kontext grad nicht sicher, wie Du's meintest. In letzterem Fall: Herzlichen Glückwunsch. Hast Du auf eventuellen Beihilfe-Anspruch geprüft? Der könnte hier vorliegen und das kann eine ziemlich haarige und leicht zu übersehende Sache sein. Wenn die Rente tatsächlich so hoch ist insgesamt, dass die Betreute alle Lebens- und Pflegekosten selbst (rein rechnerisch zumindest) finanzieren kann mit den 7 EUR Unterhalt, wird für einen Widerspruch wohl eh kaum Raum sein. |
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04.11.2009, 00:23 | #5 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 199
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Hallo Chesterfield,
nur zur Klärung: ich bin die Betreuerin. Was die PBeaKK sind wir im Gleichklang - da hilft nur Humor und ein langer Atem. Achja, die Beihilfe wurde wegen -,61 zuviel abgelehnt. Gruß aus dem Norden inne-huhn |
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grundsicherung, sgb12, sozialamt, sozialhilfe, unterhalt, unterhaltspflicht, widerspruch |
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