Dies ist ein Beitrag zum Thema Kurzzeitpflege wurde überschritten, wer zahlt ? im Unterforum Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 , Teil der Rechtsfragen im Rahmen des Betreuungsrechts
Liebe Foris,
wir haben im Verwandtenkreis momentan folgenden Fall:
Eine ältere Dame wurde am Knie operiert. Nach der OP wurde ...
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03.11.2009, 11:38 | #1 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Kurzzeitpflege wurde überschritten, wer zahlt ?
Liebe Foris,
wir haben im Verwandtenkreis momentan folgenden Fall: Eine ältere Dame wurde am Knie operiert. Nach der OP wurde festgestellt, dass noch eine zweite OP nötig sein wird. Zwischen der ersten und zweiten OP muss die ältere Dame nunmehr in der Kurzzeitpflege untergebracht werden. Sie bezieht nur eine kleine Rente von etwa 600,00 €. Da sie keine Pflegestufe hat, hat die Krankenkasse eine Zahlung der Kurzzeitpflege abgelehnt, so dass das Sozialamt für die Kurzzeitpflegekosten aufkommt. Nun gibt es vom Krankenhaus eine Regelung, dass eine Neuaufnahme erst wieder nach 1 Monat möglich sein wird, so dass der Aufenthalt im Pflegeheim 31 Tage dauern wird. Das Sozialamt lehnt die Zahlung der zusätzlichen 3 Tage Pflegeheim ab. Muss das so hingenommen werden ? Liebe Grüße Sabine |
03.11.2009, 14:17 | #2 |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Hallo!
Da sind mir ein paar Details unklar: 1.) Wenn die Dame keine "Pflegestufe hat", wieso soll sie dann auf Kurzzeitpflege...? Aufpassen - da gibt es ein paar SGB-Fallstricke. 2.) Wenn das Sozialamt für die Kurzzeitpflege auskommt, dann muss ein wie auch immer gearteter Pflegebedarf nachgewiesen sein. Wo soll die gute Dame denn nach der 2. OP hin...? Wenn sie danach eh in ein Pflegeheim muss, dann gilt es, das jetzt gleich in einem Aufwasch zu beantragen und zu organisieren. 3.) Wie lautet denn die Begründung der Ablehnung? 4.) Die "Regelung" des KH ist totaler Mist, wenn es keine medizinischen Gründe für diese Wartezeit zwischen den beiden OPs gibt - die gucken rein auf die Pauschale. Vielleicht sollte man da auch ansetzen. |
03.11.2009, 16:26 | #3 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Zitat:
1) Sie darf derzeit das Knie nicht belasten, deshalb ist die Kurzzeitpflege notwendig. 2) Nach der zweiten OP soll angeblich alles wieder in Ordnung sein, höchstens Reha-Maßnahmen, die dann wieder von der Krankenkasse übernommen werden. 3) Also wurde die Pflegestufe ( da keine längerfristigen Einschränkungen zu erwarten sind ) seitens der Krankenkasse abgelehnt. Ja leider sind es reine Formalien seitens des Krankenhauses, die zu diesen 3 Tagen der Überschneidung führen, und leider rückt keine Seite ( Sozialamt oder Krankenhaus ) von diesen bestehenden bürokratischen Grundsätzen ab. LG Sabine |
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03.11.2009, 18:33 | #4 | |||
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Guten Abend!
Gern geschehen - hoffentlich hilft es Dir weiter. Man kann hier nur Tipps geben - ohne rechtsberatenden Charakter versteht sich. Zitat:
"Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen." Demnach liegt in so einer Situation wie von Dir geschildert Pflegebedarf wohl tatsächlich nicht vor - alleine schon der zeitlichen Umstände wegen. Demnach wäre man im SGB XI (Pflegeversicherung) auch nicht richtig. Aus dem Bauch raus würde ich hier ins SGB V gehen, wohl in den Abschnitt Krankenbehandlung (§ 27), evtl. doch sogar in die medizinische Reha - aber letztlich handelt es sich bei Sache auch nicht um eine Behinderung, sondern um einen vorübergehenden, krankheitsbedingten Versorgungsbedarf. Ob eine Kurzzeitpflegeeinrichtung eine hier geeignete Einrichtung überhaupt sein kann im Sinne dieses Gesetzbuchs, kann ich so aus dem Stand nicht beantworten - hätte da aber eher ein ungutes Gefühl. Da aber das Sozialamt die Kosten für 28 Tage trägt, somit ja den stationärem Versorgungsbedarf offenbar durchaus anerkennt, ist mir auch recht schleierhaft, warum es die restlichen 3 Tage nicht drauflegt. Da müsste man die Rechtsnorm kennen, nach der das Amt hier Leistung gewährt. Zitat:
Da wäre die Argumentation des Amtes spannend. Zitat:
Weicht das von den 31 Tagen ab und ist die Argumentation für die längere Dauer auf nicht medizinischen Gründen basierend, hat man was in der Hand. Sind die 31 dann doch medizinisch empfohlen, wäre eine Anfrage an die KV und PV sinnvoll, welche Maßnahme für die Zwischenzeit die denn vorschlagen. Die Versicherungen müssen hier ihrer Beratungspflicht nachkommen und können sich nicht rausreden. Vielleicht hat ja ein anderer hier einen besseren Ansatz parat - mehr als das würde mir ad hoc auch nicht einfallen, wenn ich als Betreuer in dieser Lage wäre. Durchaus tricky, die Sache. |
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03.11.2009, 20:49 | #5 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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Zitat:
das haben wir gemacht. Wir haben uns auf § 37 Abs. 1 SGB V, die sogenannte Krankenhausvermeidungspflicht berufen. Aber diese Leistung hat die Krankenversicherung zum 30.09.2009 aus den vertraglichen Versicherungsleistungen gestrichen. Vom Bauchgefühl her denke ich auch, dass man versuchen sollte, das Sozialamt weiter in die Pflicht zu nehmen. Danke dir auf jeden Fall für deine Engegament. Ganz liebe Grüße Sabine |
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10.11.2009, 17:24 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 03.06.2009
Beiträge: 45
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So, wir haben nochmals beim Sozialamt nachgehakt und Hartknäckigkeit lohnt sich offensichtlich.
Wenn der Hausarzt oder das Krankenhaus ein Attest ausstellt, aus welchem hervorgeht, dass die OP aus medizinischen Gründen erst nach 31 Tagen stattfinden konnte, werden die 3 weiteren Tage Pflegeheim auch vom Sozialamt übernommen. Danke nochmals LG Sabine |
10.11.2009, 18:05 | #7 | |
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 25.10.2009
Beiträge: 911
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Zitat:
Hoffentlich klappt das dann auch so wirklich.
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heimkosten, kurzzeitpflege, operation, pflegekosten, sozialamt, sozialhilfe |
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